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Rückbau Freileitung zum Nachbarn zwecks Abriss
vor 3 Jahren
Hallo zusammen,
wir wollen unser Haus abreisen und ein neues bauen. Nun ist aber der Nachbar von unserem APL über eine Freileitung mit versorgt.
Wir haben schon im Oktober 2021 den Rückbau beauftragt und seit ende Februar 8 mal beim Bauherren Service angerufen. Jedes mal bekam ich nur zu hören wir stellen einen Rückruf der Technik ein die melden sich dann in spätestens 3 Tagen. Nachdem am 17.03. sich endlich mal eine Teamleiterin darum gekümmert hat bekam ich am 18.03. tatsächlich einen Anruf der Technik mit der Aussage es wurde an die PTI weiter geleitet. Am Montag war dann tatsächlich ein Sub Unternehmen da die aber unverrichteter dinge wieder gefahren sind da der Nachbar noch mitversorgt wird.
Mein letztes Gespräch mit dem Bauherrenservice wurde von der Beraterin einfach beendet .
Nächste Woche kommt der Bagger der das Haus abreißt. Ich bin mittlerweile an dem Punkt, dass ich es einfach abreisen lasse und den Bauherrenservice auch nicht mehr kontaktieren werde.
Ich meine wie schwer kann es sein, innerhalb eines halben Jahres meinem Nachbarn ein eigenes VZK zu legen und diese Freileitung zu entfernen?
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vor 6 Jahren
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Chill erst mal
5 Sterne Mitgestalter
vor 3 Jahren
@Kolbaxx mach mal bitte das
Bitte Daten im Profil hinterlegen! Damit Dich ein Teamie Kontaktieren kann und Dir weiter hilft! a bisserl Geduld da die gut beschäftigt sind https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profile-userdata
Bitte unbedingt eintragen wann Du erreichbar bist.
Teamie sind bereits informiert!
VG
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Kolbaxx
Antwort
von
Chill erst mal
vor 3 Jahren
Erledigt
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muc80337_2
Community Guide
vor 3 Jahren
Bitte schreibe uns welche rechtlichen Konsequenzen das für Dich bringen wird. Ist halt u.U. eine Straftat, so unschön es ist.
"Schon" ist gut. Es muss ja nicht nur der Rückbau erfolgen sondern es muss ja auch eine Leitung neu geplant werden, es muss ggf. gegraben werden, es muss verlegt werden, es muss dokumentiert werden...
Soweit ich weiß hat die Telekom 1 Jahr Zeit.
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Anonymous User
Antwort
von
muc80337_2
vor 3 Jahren
Jups, so steht es im GNV
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Carsten_MK2
5 Sterne Mitgestalter
vor 3 Jahren
Nein, mach das nicht.
Wenn sowas unbeabsichtigt passiert, dann zahlt man halt die Reparatur.
Aber eine mutwillige Zerstörung ist eine Straftat.
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Johannes P.
Antwort
von
Carsten_MK2
vor 3 Jahren
Oh, ähm, hi @Kolbaxx,
da hatte ich gestern wohl vergessen, zu antworten. Nun aber jetzt! 😅
Die Anfrage steht und das Wochenende ist ja bald durch, weshalb die Antwort nicht lange auf sich warten lassen wird.
Beste Grüße & einen schönen Sonntagabend an alle,
Johannes P.
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