Gelöst

Rückgabe Speedport Smart 3 bei Inkompatibilität

vor 5 Jahren

Hallo, 

ich habe zu meinem Supervectoring 250MBit Anschluss einen Speedport Smart 3 bestellt. Bislang war es ein W724V. 

Da ich hier im Haus eine etwas umfangreichere Netzwerkinstallation mit ua. PfSense, Gigabit LAN, Netzwerkschrank etc. habe, wollte ich den W724V einfach durch den neuen Router ersetzen.

Im bisherigen Setup hatte ich den Speedport einfach an meinen WAN Port der PfSense angeschlossen und so den Internet-Zugang genutzt. Mit dem Smart 3 war das nicht mehr möglich:

  • Das Geräte richtete sich erst nicht korrekt ein, DNS Anfragen schlugen fehl, erst ein kompletter Reset und nochmaliges Einrichten brachten Besserung
  • Smart 3 im regulären Betrieb: Autosensing des Portspeeds zwischen PfSense und Router geht nicht, musste den Port der PfSense auf GBit fixed setzen
  • Regelmäßige, ca. 15 minütige Speed Drops bei synchronen Streams (Videotelefonie), quasi nicht benutzbar - bin beruflich aber auf sowas angewiesen
  • Debugging der Leitung durch die Telekom brachte keine Erkenntnissse
  • Umstellen auf Modembetrieb und die Speed Drops waren weg. Leider muss man in diesem Fall die PPoE Verbindung über die PfSense konfigurieren, was dann dazu führt, dass man den Portspeed nicht mehr fixed setzen kann. Das Autosensing des Smart 3 tut dann sein übriges. Als Ergebnis habe ich jetzt eine stabile Leitung, aber nur 100MBit

Aus diesem Grund habe ich mir ein 35b fähiges Modem bestellt und würde den Speedport gerne zurückschicken.

Nach meinem Verständnis ist das Gerät durch die Inkompatibilität mit bestimmten anderen Netzwerkgeräten so nicht nutzbar und es gibt auch vorab keine Information dazu.

Muss ich dann den "Schadenersatz" im Falle der Rückgabe auch entrichten und wenn ja, in welcher Höhe? Nutzungsdauer waren jetzt ca. 2 Monate - und ich konnte kaum meine vertraglichen Leistungen in Anspruch nehmen.

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    • vor 5 Jahren

      dein bestelltes Modem ist nichts anderes wie den SMART3 in den Modem betrieb zu versetzen.

      Das hat die gleichen Auswirkungen.

      Du hast das Gerät gemietet und es funktioniert ja wie es soll. Wenn du nicht mehr widerrufen kannst, ist der Vertrag gültig für 12 Monate.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Jahren

      @maschmann 

      Schadenersatz beträgt die Hälfte der noch zu zahlenden Beträge bis zum erreichen der MVLZ von 12 Monaten. 

      In deinem Fall also 0.5 * 10 * 5,95 €

       

      Abzüglich der verringerten Umsatzsteuer 

      2

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Super, danke - dann bin ich mal gespannt ob alles klappt.

       

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @maschmann 

       

      verzichte auf einen Router da und schliesse deine pfSense direkt im WAN an ein Modem (z.B. einem Draytek Vigor 165. ist supervectorfähig).

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      Hallo @maschmann,

      herzlich willkommen in der Telekom hilftt Community.

      Wie die anderen ja bereits erwähnt haben, ist bei einer vorzeitigen Kündigung ein Schadenersatz fällig. Bei der Kündigung über http://bit.ly/RetoureTelekom wirst Du bei der Auswahl des Endgerätes auch noch einmal darauf hingewiesen.

      Gruß,
      Ingo F.

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      Uneingeloggter Nutzer

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      von

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