Rücksendung von Speedport Smart 2

3 years ago

Hallo Telekom Team,

 

ich habe einen aktiven Vertrag für "Magenta Zuhause M TV" und den "Speedport Smart 3" . Wir haben aber festgestellt, dass der Vertrag für unsere Vormieterin Frau [...] auch immer noch aktiv ist und wir weiterhin monatlich die Mietgebühr für den "Speedport Smart 2" bezahlen, obwohl wir das Gerät gar nicht besitzen. Dieses wurde schon im Januar 2021 zurückgeschickt. Da das jetzt schon ziemlich lange her ist, haben wir allerdings leider nicht mehr den Retourenschein und die Sendungsverfolgung bei Hermes und DHL ist auch nur 3 Monate rückwirkend einzusehen.

 

Können Sie bitte überprüfen, ob das Gerät bei Ihnen eingegangen ist? Hierfür habe ich 2 mögliche Paketident- bzw. Inhaltsnummern, da ich auch nicht sicher bin welcher Retourenschein benutzt wurde.

1.

Paketident: [...]

Paketinhalt: [...]

2.

Paketident: [...]

Paketinhalt: [...]

 

Da jetzt schon über ein Jahr unnötigerweise die zusätzliche Mietgebühr gezahlt wurde, wäre ich erfreut, wenn Sie die Sachlage klären könnten und eine evtl. Korrektur der Rechnung bzw. eine Gutschrift der zu viel gezahlten Monate veranlassen könnten. Vielen Dank!

 

Viele Grüße


______
Persönliche Daten entfernt von Mikko

369

8

    • 3 years ago

      Hallo @Fei Han,

       

      da es sich um ein öffentliches Forum handelt, musste ich die persönlichen Daten aus deinem Beitrag entfernen.

       

      Zum eigentlichen Anliegen:

      Verstehe ich das richtig, dass der noch immer abgerechnete Speedport Smart 2 nicht auf dich, sondern auf deine Vormieterin läuft? Dann müsste sie nämlich Kontakt mit der Telekom aufnehmen, um das zu regeln.

      Vielleicht kannst du ja mit ihrem Einverständnis auch mal ihre Kundennummer und eine Rückrufnummer mit Erreichbarkeit in deinem Profil unter "Weitere Informationen" eintragen. → Link zu den Profileinstellungen

       

      Viele Grüße

      Mikko

      7

      Answer

      from

      3 years ago

      Wenn das nicht weiter zulässig ist, sollte doch das einziehen einer Mietgebühr für ein Gerät das auf einen anderen Namen läuft also auch nicht zulässig sein und dementsprechend überhaupt nicht in unserer Verantwortung liegen, oder?

      Uns ist nunmal gestern aufgefallen, dass die Gebühren noch eingezogen werden, obwohl wir wie gesagt eine separate Kundennummer haben und mit dem Gerät der Vormieterin eigentlich auch nichts weiter zu tun haben.

      Answer

      from

      3 years ago

      @Fei Han  schrieb:
      nicht zulässig sein und dementsprechend überhaupt nicht in unserer Verantwortung liegen, oder?

      Vermutlich ja, aber das Geld habt ihr ja für die unbekannte Vormieterin bezahlt.

      Also müßtet ihr n.m.V. von der die Rückzahlung fordern, nicht vom Zahlungsempfänger.

      Bin mal gespannt wie das ausgeht.

      Answer

      from

      3 years ago

      Hi und herzlich willkommen @Fei Han!

       

      Fei Han

      Uns ist nunmal gestern aufgefallen, dass die Gebühren noch eingezogen werden, obwohl wir wie gesagt eine separate Kundennummer haben und mit dem Gerät der Vormieterin eigentlich auch nichts weiter zu tun haben.

      Uns ist nunmal gestern aufgefallen, dass die Gebühren noch eingezogen werden, obwohl wir wie gesagt eine separate Kundennummer haben und mit dem Gerät der Vormieterin eigentlich auch nichts weiter zu tun haben.

      Fei Han

      Uns ist nunmal gestern aufgefallen, dass die Gebühren noch eingezogen werden, obwohl wir wie gesagt eine separate Kundennummer haben und mit dem Gerät der Vormieterin eigentlich auch nichts weiter zu tun haben.


      Wir beide hatten uns grade ja schon spontan am ☎️. Hat mir Spaß gemacht, danke dir. Fröhlich Dröseln wir es mal ein wenig auf. Auf der anderen Kundennummer ist ebenfalls deine Bankverbindung hinterlegt. Daher wird der Smart 2 noch von deinem Konto abgebucht. Ich bin nun dabei da Licht ins Dunkel zu bringen und wir das elegant und geschmeidig lösen. Ich melde mich wieder bei dir.

       

      Hab' ein tolles Wo-Ende & für alle anderen, die das lesen, gilt das auch. Fröhlich

       

      Greetz

      Stefan D.

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