Gelöst
Schadenersatz nach Umstellung auf Glasfaser; Erfahrungen?
vor 30 Tagen
UPDATE: Telekom hat mich gerade angerufen und mir bestätigt, dass kein Schadenersatz fallig wird.
Hallo zusammen,
kurz zum Hintergrund: Ich hatte einen Vertrag für MagentaZuhause M Hybrid mit Mindestvertragslaufzeit bis zum 06.03.2027. Beim Abschluss letztes Jahr wurde mir angeboten, später auf Telekom Glasfaser zu wechseln, sobald diese in meiner Region verfügbar ist (der Zeitpunkt war damals noch unklar). Ich habe dem zugestimmt, allerdings ohne den Hinweis, dass bei einer Umstellung ggf. Zusatzkosten oder „Strafzahlungen“ entstehen könnten.
Zum 01.02.2026 wurde mein Anschluss auf Glasfaser umgestellt. Ich habe den neuen Router (Speedport 7) erhalten und den bisherigen Speedport Smart sowie den 5G -Empfänger zurückgesendet.
Heute habe ich per E-Mail eine „Kündigungsbestätigung für Speedport Smart und 5G -Empfänger“ erhalten, mit folgendem Hinweis:
„Wir berechnen für die Restlaufzeit einen Schadenersatz.
Die Summe von 3,85 Euro wird fällig, weil Sie den Vertrag vor Ende der Mindestvertragslaufzeit beenden möchten.“
Nach meinem Verständnis müsste ich diese monatlichen Kosten eigentlich bis zum 06.03.2027 weiterzahlen. Im Kundencenter wurde mir jedoch telefonisch mitgeteilt, dass sich der Schadenersatz lediglich auf den Zeitraum bis zum 06.03.2026 bezieht.
Mich verunsichert vor allem die Formulierung „Restlaufzeit“, da sie so klingt, als würde sich der Betrag auf die gesamte verbleibende Mindestvertragslaufzeit beziehen (also noch ein weiteres Jahr).
Daher meine Frage in die Runde:
Hat jemand von euch nach der Umstellung auf Glasfaser eine ähnliche Erfahrung gemacht? Wurde bei euch ebenfalls ein Schadenersatz berechnet, der sich nur auf einen kurzen Übergangszeitraum bezog, oder tatsächlich auf die komplette Restlaufzeit?
Vielen Dank im Voraus für eure Rückmeldungen!
Herzliche Grüße,
Silvia
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