Schadenersatz nach Umstellung auf Glasfaser; Erfahrungen?

vor 2 Stunden

UPDATE: Telekom hat mich gerade angerufen und mir bestätigt, dass kein Schadenersatz fallig wird. 

Hallo zusammen,

kurz zum Hintergrund: Ich hatte einen Vertrag für MagentaZuhause M Hybrid mit Mindestvertragslaufzeit bis zum 06.03.2027. Beim Abschluss letztes Jahr wurde mir angeboten, später auf Telekom Glasfaser zu wechseln, sobald diese in meiner Region verfügbar ist (der Zeitpunkt war damals noch unklar). Ich habe dem zugestimmt, allerdings ohne den Hinweis, dass bei einer Umstellung ggf. Zusatzkosten oder „Strafzahlungen“ entstehen könnten.

Zum 01.02.2026 wurde mein Anschluss auf Glasfaser umgestellt. Ich habe den neuen Router (Speedport 7) erhalten und den bisherigen Speedport Smart sowie den 5G -Empfänger zurückgesendet.

Heute habe ich per E-Mail eine „Kündigungsbestätigung für Speedport Smart und 5G -Empfänger“ erhalten, mit folgendem Hinweis:

„Wir berechnen für die Restlaufzeit einen Schadenersatz.

Die Summe von 3,85 Euro wird fällig, weil Sie den Vertrag vor Ende der Mindestvertragslaufzeit beenden möchten.“

Nach meinem Verständnis müsste ich diese monatlichen Kosten eigentlich bis zum 06.03.2027 weiterzahlen. Im Kundencenter wurde mir jedoch telefonisch mitgeteilt, dass sich der Schadenersatz lediglich auf den Zeitraum bis zum 06.03.2026 bezieht.

Mich verunsichert vor allem die Formulierung „Restlaufzeit“, da sie so klingt, als würde sich der Betrag auf die gesamte verbleibende Mindestvertragslaufzeit beziehen (also noch ein weiteres Jahr).

Daher meine Frage in die Runde:

Hat jemand von euch nach der Umstellung auf Glasfaser eine ähnliche Erfahrung gemacht? Wurde bei euch ebenfalls ein Schadenersatz berechnet, der sich nur auf einen kurzen Übergangszeitraum bezog, oder tatsächlich auf die komplette Restlaufzeit?

Vielen Dank im Voraus für eure Rückmeldungen!

Herzliche Grüße,

Silvia

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vor 9 Minuten

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor 2 Stunden

      Da geht es um die Miete der Endgeräte, da ist die Mindestlaufzeit nur 12 Monate

      Wenn die vorzeitig zurückgegeben werden fallen 50% der noch zu erwartenden Miete als einmalige Forderung an

      Vielleicht kann hier aber auch ein Teamie was machen dass dir die knapp 4€ erlassen werden

       

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      1

      von

      vor 2 Stunden

      Telekom hat mich gerade angerufen und mir bestätigt, dass kein Schadenersatz fallig wird.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Stunden

      @Silvia Mayasari-Hoffert Vielen Dank für das Telefonat. Grundsätzlich ist es richtig, dass für die Hardware ein Schadenersatz berechnet wird, wenn diese vor Ende der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten für die Hardware zurückgeschickt wird. In deinem Fall ist die Rücksendung ja dadurch bedingt, dass du die Hardware für den neuen Tarif nicht nutzen kannst.

       

      Es grüßt Wiebke 

      3

      von

      vor 2 Stunden

      Wiebke S.

      Grundsätzlich ist es richtig, dass für die Hardware ein Schadenersatz berechnet wird

      @Silvia Mayasari-Hoffert Vielen Dank für das Telefonat. Grundsätzlich ist es richtig, dass für die Hardware ein Schadenersatz berechnet wird, wenn diese vor Ende der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten für die Hardware zurückgeschickt wird. In deinem Fall ist die Rücksendung ja dadurch bedingt, dass du die Hardware für den neuen Tarif nicht nutzen kannst.

       

      Es grüßt Wiebke 

      Wiebke S.

      Grundsätzlich ist es richtig, dass für die Hardware ein Schadenersatz berechnet wird

      Aber schon seltsam, dass sowas nicht aus Kulanz entfällt. Der Kunde war doch vorher und hinterher bei der Telekom und musste wegen Technologiewechsel den Mietvertag beenden.

      0

      von

      vor 2 Stunden

      DMSE

      Aber schon seltsam, dass sowas nicht aus Kulanz entfällt.

      Wiebke S.

      Grundsätzlich ist es richtig, dass für die Hardware ein Schadenersatz berechnet wird

      @Silvia Mayasari-Hoffert Vielen Dank für das Telefonat. Grundsätzlich ist es richtig, dass für die Hardware ein Schadenersatz berechnet wird, wenn diese vor Ende der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten für die Hardware zurückgeschickt wird. In deinem Fall ist die Rücksendung ja dadurch bedingt, dass du die Hardware für den neuen Tarif nicht nutzen kannst.

       

      Es grüßt Wiebke 

      Wiebke S.

      Grundsätzlich ist es richtig, dass für die Hardware ein Schadenersatz berechnet wird

      Aber schon seltsam, dass sowas nicht aus Kulanz entfällt. Der Kunde war doch vorher und hinterher bei der Telekom und musste wegen Technologiewechsel den Mietvertag beenden.

      DMSE

      Aber schon seltsam, dass sowas nicht aus Kulanz entfällt.

      Ist ein automatisierter Prozess wenn Hardware zurückkommt, da kann nicht noch Aufwand für entsprechende Recherchen gemacht werden

      Zudem muss man da nicht die Hardware wechseln, man kann auch vor den Router ein Glasfasermodem klemmen

      von

      vor 9 Minuten

      DMSE

      Aber schon seltsam, dass sowas nicht aus Kulanz entfällt. Der Kunde war doch vorher und hinterher bei der Telekom und musste wegen Technologiewechsel den Mietvertag beenden.

      Wiebke S.

      Grundsätzlich ist es richtig, dass für die Hardware ein Schadenersatz berechnet wird

      @Silvia Mayasari-Hoffert Vielen Dank für das Telefonat. Grundsätzlich ist es richtig, dass für die Hardware ein Schadenersatz berechnet wird, wenn diese vor Ende der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten für die Hardware zurückgeschickt wird. In deinem Fall ist die Rücksendung ja dadurch bedingt, dass du die Hardware für den neuen Tarif nicht nutzen kannst.

       

      Es grüßt Wiebke 

      Wiebke S.

      Grundsätzlich ist es richtig, dass für die Hardware ein Schadenersatz berechnet wird

      Aber schon seltsam, dass sowas nicht aus Kulanz entfällt. Der Kunde war doch vorher und hinterher bei der Telekom und musste wegen Technologiewechsel den Mietvertag beenden.

      DMSE

      Aber schon seltsam, dass sowas nicht aus Kulanz entfällt. Der Kunde war doch vorher und hinterher bei der Telekom und musste wegen Technologiewechsel den Mietvertag beenden.

      Wenn du vorher einen LTE Sofort oder Magenta Zuhause via Funk hattest sollte das eigentlich ausgebucht werden ohne Berechnung per Gutschrift. Wundert mich grad auch ein wenig. 

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      Uneingeloggter Nutzer

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