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"Schadenersatz" Rücksendung Speedport nach Tarifwechsel
8 years ago
Moin Moin
habe einen Routerwechsel von Speedport auf Smart Hybrid + Entertain vorgenommen. Kündigungsbestätigung bekommen + einer Forderung für Schadenersatz.
Frage: alle Gesund bei Telekom?
Wenn ja, dann freut mich das; doch erwarte ich eine Korrektur zu dieser absurden Forderung. Bin geneigt ansonsten selbst eine Korrektur vorzunehmen und das gebuchte Paket ad acta zu legen.
Mfg
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8 years ago
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8 years ago
Das Mietgerät hat nix mit deinem Anschluss zutun und kann auch als formschöner Briefbeschwerer bestellt werden.
Wenn du irgendwas auf einer Kulanzschiene - mehr als eine Kulanz wäre ein Entgegenkommen nicht - erreichen willst, solltest du es telefonisch bei der 0800 33 01000 probieren.
Nölst du da dein Gegenüber aber genauso an, wird das mit ner Kulanz wohl nix werden. Nur wer freundlich fragt kann auch eine freundliche Antwort erwarten.
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8 years ago
Ich bin ganz bei Ihnen, freundliches gebiert freundliches.
Nölen ist M.E. auch noch was anderes. Es ist für mein Verständnis bei einem Tarifwechsel innerhalb der gleichen Firma keine Frage, ob dann das zuvor gemietete Gerät auch außerhalb der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben werden kann - Kostenfrei.
Wenn ich hier irre - gut, die Rechnung wird mir schon gestellt werden, im übrigen ist Ihre Antwort geeignet Sie nach Ihrer Gesundheit zu fragen - was ich aber nicht tun werde, es ist offensichtlich.
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8 years ago
@sirilibergmann
Ich gehe mal davon aus das Ihre Frage nach der Gesundheit eine freundliche Aufmerksamkeit ist, was ja früher üblich war und heute leider in Vergessenheit geraten ist.
Ansonsten muss ich darauf antworten das eine Querschnittsgelähmung keinen Einfluss auf evtl. logishce Denkprozesse hat.
Wenn es zu einem Produktwechsel (auch in einer Firma) kommt impliziert es nicht automatisch das alte Verträge nichtig sind. Hier sollten man sich vorher erkundigen wie es sich mit vorher abgeschlossenen Verträgen verhält bzw. ob es diese beeinflusst.
Ich habe z.B. bei Vertragsabschluss drüber nachgedacht und mir deshalb den Router gekauft.
Was mich in die Lage versetzt W-Lan to go zu deaktivieren oder bei Produktwechsel z.B. den Router zu verkaufen könnte und somit auch keine Forderung auf Vertragseinhaltung seitens der Telekom befüchten muss.
Für die die ein ähnliches Problem haben und den Betrag lesen und freundlich zur Telekom sind gibt es hier einen Link zu einem ähnlichen Beitrag mit gutem Ausgang:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/forums/v3_1/forumtopicpage/board-id/155/thread-id/157403/page/3
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8 years ago
Moin Moin habe einen Routerwechsel ... auf Smart Hybrid
Moin Moin
habe einen Routerwechsel ... auf Smart Hybrid
@sirilibergmann
Was soll das denn sein? So etwas habe ich noch nie gehört oder gelesen.
Entweder auf Speedport Smart - und da ist die Forderung wohl berechtigt wenn Du die Mindestmietdauer des W724V noch nicht erfüllt hast.
Oder auf Speedport Hybrid - in Verbindung mit einem Hybridanschluss ist es möglicherweise so, dass die Telekom da auf den Mietvertrag des W724V kulanterweise vorzeitig beendet wenn ein Speedport Hybrid gemietet wird (da ich nicht von der Telekom bin kann ich das aber nicht definitiv sagen, wie das aktuell gehandhabt wird).
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Answer
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8 years ago
@sirilibergmann
Aus welchem Grund hast du denn den Router gewechselt?
a. weil er defekt war/ist
b. weil Dir der Andere besser gefiel
c. weil Du deinen Anschluss verändert hast (also zugebucht, oder so) und dadurch ein neuer Router zwangsläufig erforderlich ist (wie z.B. von DSL auf Hybrid)
Bei a. wäre zu prüfen ob Gewährleistung auf dem Router ist und er repariert oder ausgetauscht werden muss. (Dann wäre es nur gegen das selbe Model)
Bei b ist es einfach, Du musst den Mietvertrag bis Laufzeitende bedienen und den (alten) Router danach an die T-Kom zurück geben, was dann kein Schadensersatz wäre sondern nur ein Hinweis auf das Einhalten des Mietvertrages bzw. wenn Du ihn vorzeitig zurück sendest die Abrechnung der mindest Mietdauergebühr ist.
Bei c hättest Du im Vorfeld klären sollen wie sich das mit dem Mietvertrag für den alten Router verhält ob sich das verrechnet also Berechnet und dann gutgeschrieben wird, aufhebt weil der neue Vertrag eine Erweiterung ist oder wie es zu sein scheint Du einfach beides parallel zahlen musst . Was vermutlich dazu führt das es sich so wie im letzten Teil von b verhält.
Wie aber schon meine Vorredner angedeutet haben helfen Beschimpfungen in keinem Fall weiter.
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8 years ago
@sirilibergmann
Aus welchem Grund hast du denn den Router gewechselt?
a. weil er defekt war/ist
b. weil Dir der Andere besser gefiel
c. weil Du deinen Anschluss verändert hast (also zugebucht, oder so) und dadurch ein neuer Router zwangsläufig erforderlich ist (wie z.B. von DSL auf Hybrid)
Bei a. wäre zu prüfen ob Gewährleistung auf dem Router ist und er repariert oder ausgetauscht werden muss. (Dann wäre es nur gegen das selbe Model)
Bei b ist es einfach, Du musst den Mietvertrag bis Laufzeitende bedienen und den (alten) Router danach an die T-Kom zurück geben, was dann kein Schadensersatz wäre sondern nur ein Hinweis auf das Einhalten des Mietvertrages bzw. wenn Du ihn vorzeitig zurück sendest die Abrechnung der mindest Mietdauergebühr ist.
Bei c hättest Du im Vorfeld klären sollen wie sich das mit dem Mietvertrag für den alten Router verhält ob sich das verrechnet also Berechnet und dann gutgeschrieben wird, aufhebt weil der neue Vertrag eine Erweiterung ist oder wie es zu sein scheint Du einfach beides parallel zahlen musst . Was vermutlich dazu führt das es sich so wie im letzten Teil von b verhält.
Wie aber schon meine Vorredner angedeutet haben helfen Beschimpfungen in keinem Fall weiter.
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8 years ago
schön, dass Du erneut den Weg zu uns gefunden hast.
Nachdem die Daten bereits im Profil hinterlegt wurden, konnte ich mir hierzu einen Einblick verschaffen.
Die Router haben eine Laufzeit von 12 Monaten. Der Speedport LTE II wurde im Oktober bei uns gemietet. Da der Vertrag im Mai vorzeitig umgestellt wurde, ist hier eine Restlaufzeit vorhanden die mit einem Schadenersatz berechnet wird.
Liebe Grüße
Anne W.
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