Gelöst

Mehrmaliger Tarifwechsel nach Mindestvertragslaufzeit?

vor 3 Jahren

Kann man nach dem Ende der Mindestvertragslaufzeit  (und der Vertrag sich gesetzlich jeweils nur um einen Monat verlängert)  bzw. bei den Verträgen ohne Laufzeit jeden Monat einen Tarifwechsel in höherwertigere ohne kleinere Tarif hin und her wechseln?

 

Das wäre ja das Paradies auf Erden wenn man bei Erscheinen neuer Tarife sofort in die neue Tarifstruktur wechseln könnte.

 

Ist jetzt die Frage wie diese 1-Monate Vertragslaufzeit  gehandhabt wird. War früher ein Tarifwechsel nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kostenlos möglich befindet man sich ja nun mit 1-monatiger Vertagslaufzeit in einer unendliche Dauerschleife eines Vertrages und erreicht das Ende der Vertragslaufzeit niemals.

 

Wo mache ich einen Denkfehler bzw. wo ist der Haken? Oder kostet ein Vertragswechsel bei 1-monatiger Vertragslaufzeit dann immer 49,85 EUR?

 

 

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 3 Jahren


    @Ludwig II  schrieb:
    Denkfehler, nach einem Tarifwechsel bist du wieder in einer neuen 24monatlichen Mindestvertragslaufzeit.

    Bei Festnetz ist das so.

    Aber hier geht es um Mobilfunk - und da hat ein Tarifwechsel bisher schon nur in speziellen Fällen eine neue 24-Monatslaufzeit ausgelöst: wenn man z.B. von "ohne Smartphone" auf "mit Smartphone" gewechselt hat (oder umgekehrt).

     

    @Sven--2 

    Es gibt kein Recht auf einen Tarifwechsel. Das Recht, das Du im Flex Tarif aber definitiv hast ist eine kurzfristige Kündigung - dieses Recht wird das Geschehen diktieren. Das führt aber nicht automatisch zu Null Euro Wechselkosten: Ich habe einen monatlich kündbaren Tarif bei einem anderen Anbieter, da kostet jeder Tarifwechsel (egal ob Upgrade oder Downgrade) zusätzlich ein paar Euro, die wissen halt auch, dass es lästig sein kann, eine Rufnummernportierung zu machen.

    Im Moment ist es meines Wissens so, dass bei der Telekom im Flex-Tarif ein Upgrade oder ein Downgrade keine Tarifwechselkosten auslöst.

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