Schadensersatz für Media Receiver 400
vor 7 Jahren
Hallo zusammen,
scheinbar hatte man mir damals bei meiner Kündigung den Retourenschein für das Gerät mitgesandt. Dies war mir allerdings nicht aufgefallen, daher hab ich nach Auslaufen meines Vertrags im Juni/Juli auf eine Aufforderung zum Rückversand mit Retourenschein gewartet. Bis heute habe ich hierzu nichts erhalten, auch keine Mahnung. Jetzt habe ich gesehen, dass man mir letzten Monat einfach einen Betrag von über 124 abgebucht hat. Da das Online-Tool so super funktioniert, war es mir bis heute nicht mal möglich eine Rechnung einsehen zu können. Erst durch den Chat habe ich dann erfahren, dass es sich hierbei um eine Schadensersatzforderung handelt. Wie kann es also sein, dass man mir was in Rechnung stellt, wenn ich weder eine Information durch eine Aufforderung/Mahnung, geschweige denn Rechnung erhalten habe?
Die Dame im Chat hat mir lediglich gesagt, dass das Gerät bereits ausgebucht wurde und ich keine Chance auf eine Rückerstattung hätte, ich sollte dies nochmal telefonisch klären. Auf der Suche nach einer Information über mögliche Schadensersatzforderung bei Mietvertragsabschluss bin ich auf der Internetseite leider auch nicht fündig geworden. Wäre schön, wenn mir hierzu mal was genaueres hat. Ebenso würde es mich auch mal interessieren, ob diese Forderung überhaupt rechtens ist, wenn nicht vorher zumindest mal eine Erinnerung rausgegangen ist.
Danke!
410
0
3
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
1265
13
2256
57
0
6
449
0
26
49
0
10
vor 8 Stunden
106
0
11
Beliebte Tags letzte 7 Tage
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung anfragen
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.

Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Internet-Angebote.

vor 7 Jahren
Bei Forderungen deren Fälligkeit durch ein Datum zu ermitteln ist, muss keine Mahnung erfolgen, der Schuldner ist sofort in Verzug.
Siehe hierzu
Wurde jedoch ein genauer Zahlungstermin (z.B. 15.9.2004) vereinbart (juristisch „Leistungszeitpunkt“), kommt der Schuldner eines Rechnungsbetrages ohne weitere Mahnung am 16.9.2004 in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Bei Rechtsgeschäften unter Kaufleuten/Unternehmern muss die Einräumung eines bestimmten Zahlungsziels nicht auf jeder Rechnung vermerkt werden; ein Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in denen die Vereinbarung enthalten ist, würde genügen.
Darüber hinaus können auch unbestimmte Kalenderangaben zum Leistungstermin den Zahlungsverzug herbeiführen (§ 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB).
0
Gelöschter Nutzer
vor 7 Jahren
Die AGB's für Endgeräte Servicepakete findest du hier: https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/45513.pdf
0
0
vor 7 Jahren
Hallo @Nathalie.Weissweiler , ein ganz herzliches Willkommen in der Telekom hilft Community.
Es tut mir leid zu hören, dass Sie solch negative Erfahrungen gemacht haben. Damit ich Ihnen weiterhelfen kann, benötige ich weitere Infos. Hinterlegen Sie gerne Ihre Daten in Ihrem Profil und geben mir im Anschluss eine kleine Rückmeldung.
Viele Grüße Pia Z.
0
0
Uneingeloggter Nutzer
von