Schufa Eintrag nach Fehler der Telekom

vor 3 Stunden

Beitrag:
Hallo zusammen,
ich hoffe auf Unterstützung, da ich aktuell massiv benachteiligt werde – aufgrund eines Fehlers eines Telekom-Mitarbeiters.
Folgender Sachverhalt:
Ich habe meinen bestehenden Telekom-Vertrag im Zuge eines Umzugs gekündigt. Im Telekom-Shop wurde mir ausdrücklich gesagt, dass in meinem Fall ein Sonderkündigungsrecht besteht. Auf dieser Grundlage habe ich dann direkt einen neuen Vertrag abgeschlossen.
Im Nachhinein stellte sich heraus, dass offenbar kein Sonderkündigungsrecht bestand bzw. die Kündigung nicht korrekt verarbeitet wurde. Das Problem: Die monatlichen Rechnungen des alten Vertrags liefen weiter.
Ich war insgesamt dreimal im Telekom-Shop, um das zu klären. Jedes Mal wurde mir vermittelt, dass das Problem behoben sei. Daher bin ich davon ausgegangen, dass alles geklärt ist.
Dann kam plötzlich Post vom Inkasso.
Ich habe daraufhin:


Dort wurde mir mitgeteilt, dass der Fehler tatsächlich auf Seiten der Telekom bzw. durch falsche Beratung entstanden ist. Trotzdem hieß es, das Inkassoverfahren könne nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Um weiteren Schaden zu vermeiden, habe ich eine Ratenzahlung mit dem Inkasso vereinbart. Insgesamt geht es um ca. 400 €.
Jetzt stelle ich zusätzlich fest, dass zwei negative SCHUFA-Einträge durch die Telekom vorgenommen wurden. Mein SCHUFA-Score ist dadurch massiv eingebrochen (ca. 60 % Verlust). Für mich bedeutet das konkret, dass eine geplante Autofinanzierung aktuell unmöglich ist.
Und hier verstehe ich die Welt nicht mehr:


Meine Fragen:


Ich bitte dringend um interne Prüfung des Falls und eine Lösung – insbesondere bezüglich:


Ich habe alle Unterlagen (Verträge, Inkassoschreiben etc.) vorliegen und kann diese bei Bedarf bereitstellen.

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vor 2 Stunden

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Gelöschter Nutzer

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    • vor 3 Stunden

      @Justin Brantl "Dann kam plötzlich Post vom Inkasso "  Da kommt aber nix PLÖTZLICH sondern erst nach Monaten. Und nur, wenn Du den typischen SEPA - Einzug hast zurückgehen lassen oder Dein Konto nicht gedeckt war.....

      Warum hast Du nicht einfach einen Umzug nach TKG beauftragt? Hätte die Telekom nicht liefern können, wärst Du längst raus gewesen....

      Da war doch bestimmt noch mehr im Spiel wie Neukundenkonditionen am neuen Wohnort oder günstigerer Provider....

      0

    • vor 3 Stunden

      Also Post kam zb. erst letzte Woche vom Inkasso, vorher kamen E-Mails und das habe ich dann versucht im Shop direkt zu klären ob man das nicht rückgängig machen kann. 

      Konto war immer gedeckt hatte es aber damals immer Manuell überwiesen und ohne Konto Einzug. 

      Und laut der Mitarbeiterin liegt der Fehler bei dem einen Mitarbeiter. 

      Mit freundlichen Grüßen 

      0

      6

      von

      vor 2 Stunden

      Hallo @Justin Brantl

       

      Ich schau mir das Ganze gerne einmal an. 

       

      Die Frage, warum der Umzug nicht möglich war, brennt mir auch unter den Nägeln.

       

      Liegt dir denn die Kundennummer des alten Vertrages noch vor? Dann hole ich mir die telefonisch einmal ab. 

      Wann passt dir ein Telefonat dazu?

       

      Viele Grüße

      Claudia

      0

      von

      vor 2 Stunden

      Ich kann dir gerne die Informationen telefonisch mitteilen, mir würde jetzt sehr gut passen :)

      Liebe Grüße 

      von

      vor 2 Stunden

      Justin Brantl

      jetzt

      Ich kann dir gerne die Informationen telefonisch mitteilen, mir würde jetzt sehr gut passen :)

      Liebe Grüße 

      Justin Brantl

      jetzt

      Jetzt

      @Claudia Bö. 

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Stunden

      Justin Brantl

      Ich habe meinen bestehenden Telekom-Vertrag im Zuge eines Umzugs gekündigt. Im Telekom-Shop wurde mir ausdrücklich gesagt, dass in meinem Fall ein Sonderkündigungsrecht besteht. Auf dieser Grundlage habe ich dann direkt einen neuen Vertrag abgeschlossen.

      Beitrag:
      Hallo zusammen,
      ich hoffe auf Unterstützung, da ich aktuell massiv benachteiligt werde – aufgrund eines Fehlers eines Telekom-Mitarbeiters.
      Folgender Sachverhalt:
      Ich habe meinen bestehenden Telekom-Vertrag im Zuge eines Umzugs gekündigt. Im Telekom-Shop wurde mir ausdrücklich gesagt, dass in meinem Fall ein Sonderkündigungsrecht besteht. Auf dieser Grundlage habe ich dann direkt einen neuen Vertrag abgeschlossen.
      Im Nachhinein stellte sich heraus, dass offenbar kein Sonderkündigungsrecht bestand bzw. die Kündigung nicht korrekt verarbeitet wurde. Das Problem: Die monatlichen Rechnungen des alten Vertrags liefen weiter.
      Ich war insgesamt dreimal im Telekom-Shop, um das zu klären. Jedes Mal wurde mir vermittelt, dass das Problem behoben sei. Daher bin ich davon ausgegangen, dass alles geklärt ist.
      Dann kam plötzlich Post vom Inkasso.
      Ich habe daraufhin:


      Dort wurde mir mitgeteilt, dass der Fehler tatsächlich auf Seiten der Telekom bzw. durch falsche Beratung entstanden ist. Trotzdem hieß es, das Inkassoverfahren könne nicht mehr rückgängig gemacht werden.
      Um weiteren Schaden zu vermeiden, habe ich eine Ratenzahlung mit dem Inkasso vereinbart. Insgesamt geht es um ca. 400 €.
      Jetzt stelle ich zusätzlich fest, dass zwei negative SCHUFA-Einträge durch die Telekom vorgenommen wurden. Mein SCHUFA-Score ist dadurch massiv eingebrochen (ca. 60 % Verlust). Für mich bedeutet das konkret, dass eine geplante Autofinanzierung aktuell unmöglich ist.
      Und hier verstehe ich die Welt nicht mehr:


      Meine Fragen:


      Ich bitte dringend um interne Prüfung des Falls und eine Lösung – insbesondere bezüglich:


      Ich habe alle Unterlagen (Verträge, Inkassoschreiben etc.) vorliegen und kann diese bei Bedarf bereitstellen.

      Justin Brantl

      Ich habe meinen bestehenden Telekom-Vertrag im Zuge eines Umzugs gekündigt. Im Telekom-Shop wurde mir ausdrücklich gesagt, dass in meinem Fall ein Sonderkündigungsrecht besteht. Auf dieser Grundlage habe ich dann direkt einen neuen Vertrag abgeschlossen.

      Sag uns doch bitte warum der Umzug nicht möglich war und wo und wie du was bestellt hast?!

      0

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    • vor 2 Stunden

      Justin Brantl

      Ich habe alle Unterlagen (Verträge, Inkassoschreiben etc.) vorliegen

      Beitrag:
      Hallo zusammen,
      ich hoffe auf Unterstützung, da ich aktuell massiv benachteiligt werde – aufgrund eines Fehlers eines Telekom-Mitarbeiters.
      Folgender Sachverhalt:
      Ich habe meinen bestehenden Telekom-Vertrag im Zuge eines Umzugs gekündigt. Im Telekom-Shop wurde mir ausdrücklich gesagt, dass in meinem Fall ein Sonderkündigungsrecht besteht. Auf dieser Grundlage habe ich dann direkt einen neuen Vertrag abgeschlossen.
      Im Nachhinein stellte sich heraus, dass offenbar kein Sonderkündigungsrecht bestand bzw. die Kündigung nicht korrekt verarbeitet wurde. Das Problem: Die monatlichen Rechnungen des alten Vertrags liefen weiter.
      Ich war insgesamt dreimal im Telekom-Shop, um das zu klären. Jedes Mal wurde mir vermittelt, dass das Problem behoben sei. Daher bin ich davon ausgegangen, dass alles geklärt ist.
      Dann kam plötzlich Post vom Inkasso.
      Ich habe daraufhin:


      Dort wurde mir mitgeteilt, dass der Fehler tatsächlich auf Seiten der Telekom bzw. durch falsche Beratung entstanden ist. Trotzdem hieß es, das Inkassoverfahren könne nicht mehr rückgängig gemacht werden.
      Um weiteren Schaden zu vermeiden, habe ich eine Ratenzahlung mit dem Inkasso vereinbart. Insgesamt geht es um ca. 400 €.
      Jetzt stelle ich zusätzlich fest, dass zwei negative SCHUFA-Einträge durch die Telekom vorgenommen wurden. Mein SCHUFA-Score ist dadurch massiv eingebrochen (ca. 60 % Verlust). Für mich bedeutet das konkret, dass eine geplante Autofinanzierung aktuell unmöglich ist.
      Und hier verstehe ich die Welt nicht mehr:


      Meine Fragen:


      Ich bitte dringend um interne Prüfung des Falls und eine Lösung – insbesondere bezüglich:


      Ich habe alle Unterlagen (Verträge, Inkassoschreiben etc.) vorliegen und kann diese bei Bedarf bereitstellen.

      Justin Brantl

      Ich habe alle Unterlagen (Verträge, Inkassoschreiben etc.) vorliegen

      auch eine Kündigungsbestätigung ?

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