Gelöst

Sonderkündigung abgelehnt

vor 5 Jahren

Hallo,

 

seid dem 09.11.2019 versuche ich aus meinem Vertrag aus zu treten. In meinem Schreiben zur Sonderkündigung des Anschlusses beschrieb ich die Sachlage; In meiner neuen Wohnung gibt es keine vorhandene Telefondose, weswegen ich die Dienstleistungen der Telekom für die ich monatlich zahle nicht in Anspruch nehmen kann. Es es liegt aber ein Unitymedia-Anschlussdose in der Wohnung, mit der auch ein Festnetzanschluss gewährleistet wäre.

Meine Kündigung wurde nach einer kurzen Prüfung aber für nichtig erklärt; "Unsere Prüfung hat ergeben, dass Sie den Anschluss unter der neuen Adresse auch nutzen können.
Ein Anspruch auf einer vorzeitigen Kündigung aufgrund des Umzugs besteht nicht. Dies ist bereits durch unser Umzugsteam geprüft."

Aufgrund dessen, habe ich nun den Umzug des Anschlusses veranlasst und der Techniker war heute vor Ort, wo er genau das festgestellt hat, was ich in meinem Kündigungsschreiben hervorgehoben habe: Es liegt keine Telefondose in der Wohnung. Er teilte mir mit, dass eine Endleitung verlegt werden müsse und das dafür eine externe Firma in Anspruch genommen wird, die von der Telekom beauftragt wird. Für die Verlegung benötige ich lediglich die Einstimmung meines Vermieters. Der Techniker verschwieg mir dabei aber, dass mein Vermieter die Kosten der Verlegung übernehmen muss. Mein Vermieter hat sich deswegen geweigert, der Verlegung zuzustimmen, da bereits für einen Festnetzanschluss, durch Unitymedia gewährleistet ist.

Nicht nur wurde ich nun von mehreren Mitarbeitern der Telekom in Bezug auf die Anschlussmöglichkeiten und meine Kündigung angelogen, auch wichtige Aspekte für mein weiteres Vorgehen wurden mir verschwiegen - die ich glücklicherweise in selbst Recherche gefunden habe.

Jetzt steht nur noch aus, wie meine Kündigung dennoch gelten machen kann, da mir nun keine Möglichkeit mehr besteht (die eigentlich nie bestand), die Dienstleistungen für die ich zahle, in Anspruch zu nehmen. Und ob die Kündigung, dann ab meinem ersten Kündigungsversuch geltend gemacht werden kann, da die Situation, die ich damals geschildert habe, genau die ist, an der der Umzug nun scheiterte.

 

Gruß, Danny Mieden.

 

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    • vor 5 Jahren

      Du wirst nicht angelogen sondern Dein Vermieter als Eigentümer ist ein alter Knauser und darunter leidest Du halt. Weil der sich den APL gespart hat.

      Du hättest selbst schauen sollen ob es eine TAE -Dose gibt in der Wohnung. In Städten wie München hättest Du trotzdem zugegriffen, auch wenn die TAE gefehlt hätte.

       

      Du kannst leider nur zum aktuellen Laufzeitende kündigen.

      4

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @Gelöschter Nutzer das Haus wird offensichtlich von der Telekom versorgt und du kannst davon ausgehen, dass in deiner Wohnung auch mal eine TAE war.

      Wenn der Vermieter jetzt im Zuge von Umbaumaßnahmen die TAE entfernt hat, ist das nicht das Problem das Telekom und auch kein Grund den Vertrag vorzeitig aufzulösen, denn bis zum APL  (Hausanschluss) kann ja geliefert werden. Für die Endleitungen ist der Eigentümer verantwortlich.

       

      Vg

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      muc80337_2

      Du wirst nicht angelogen sondern Dein Vermieter als Eigentümer ist ein alter Knauser und darunter leidest Du halt. Weil der sich den APL gespart hat.

      Du wirst nicht angelogen sondern Dein Vermieter als Eigentümer ist ein alter Knauser und darunter leidest Du halt. Weil der sich den APL gespart hat.

      muc80337_2

      Du wirst nicht angelogen sondern Dein Vermieter als Eigentümer ist ein alter Knauser und darunter leidest Du halt. Weil der sich den APL gespart hat.


      Schlimmer: Der APL ist ja da (sonst wäre der Anschluss nicht buchbar), damit auch die GEE bzw. der GNV . Damit war vermutlich auch mal eine TAE in der Wohnung, die kostenlos gesetzt wurde. Wenn die jetzt weg ist, will die Telekom natürlich die Errichtung bezahlt haben.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren


      @Mister Burny  schrieb:

      Du hättest selbst schauen sollen ob es eine TAE -Dose gibt in der Wohnung

      Der TE schrieb doch: 

      In meinem Schreiben zur Sonderkündigung des Anschlusses beschrieb ich die Sachlage; In meiner neuen Wohnung gibt es keine vorhandene Telefondose [...]

       

      Er hat sich also informiert und das der Telekom sogar mitgeteilt.


      Das war so gemeint: "Du hättest vor Unterschrift unter den Mietvertrag schauen sollen ob es eine TAE -Dose gibt in der Wohnung."

      (und in München hätte er trotzdem unterschrieben wegen des Wohnungsmangels)

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      Hallo @Gelöschter Nutzer,

      herzlich willkommen in der Community.

      Hinterlege doch bitte deine Daten im Profil, dann habe ich mehr Einsicht und kann dir mehr dazu sagen.
      Und vergiss bitte nicht hier ein Zeichen zu geben, wenn alles hinterlegt ist. Fröhlich

      Liebe Grüße
      Stella A.







      4

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @Gelöschter Nutzer 

      Wenn die TK auf Vertragserfüllung besteht und der Vermieter als Eigentümer die Endleitung verhindert, lege den Eigentümer doch deine Telekom Rechnung zur Begleichung vor. Zwinkernd

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @juergen3004 

      Es könnte sein, dass (weil die TAE bei Unterzeichnung nicht in der Wohnung war) die Kosten für die Leitung im Haus an @Gelöschter Nutzer hängen bleiben. Dass der Vermieter nur dulden musss, dass eine verlegt wird. Oder noch nicht einmal das.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @muc80337_2 ,

      da gibt es sicherlich unterschiedlich Auslegungsmöglichkeiten.

      Mir ging es auch nicht darum zu sagen, dass mein Vorschlag rechtlich und Inhaltlich korrekt sei.

       

      Ich dachte da eher mal "an versuchen", denn Versuch macht klug.

       

      Zumindest müsste beim Versuch zur Rechnung Geltungmachung  dann eventuell eine Reaktion oder Erklärung des Vermieters erfolgen (wie die auch immer aussehen mag).

       

      Mit sehr viel Glück werden die Kosten tatsächlich bis zur offiziellen Kündigung übernommen (wer weiß). Fröhlich

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      Hallo und willkommen @Gelöschter Nutzer,

      danke für das freundliche Gespräch Fröhlich Ich bleibe hier wie versprochen am Ball und sobald ich mehr dazu sagen kann, werde ich mich wieder melden.

      Nochmal ein schönes Wochenende und liebe Grüße
      Nicole G.

      0

    • vor 5 Jahren

      Hi @Gelöschter Nutzer,

      kurze Zwischeninfo: Da ich den Auftrag aktuell immer noch nicht bearbeiten kann, habe ich soeben ein Ticket Richtung unserer IT erstellt. Sobald die Kollegen alles bereinigt haben, kann ich loslegen und melde mich natürlich auch wieder hier.

      Viele Grüße
      Nicole G.

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Jahren

      Hi @Gelöschter Nutzer,

      ich habe den neuen Anschluss jetzt wie vereinbart aus Kulanz rückwirkend zum Bereitstellungstermin 27.02.2020 gekündigt. Es werden also nur bis zu dem genannten Termin Gebühren berechnet.

      Viele Grüße
      Nicole G.

      8

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @csanders 

       

      Nett, dass Du uns Dein Problem schilderst.

      Rechtlich wirksame Erklärungen kannst Du hier aber nicht abgeben und Deine Sonderkündigung wird so nicht vollzogen 😳

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @Gelöschter Nutzer 

      die Erklärung ist auch per Kontaktformular geschehen, aber das gab es den Anruf mit dem LTE drauf, daher hier zur Diskussion 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

      Uneingeloggter Nutzer

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