Gelöst

Sonderkündigung abgelehnt

vor 5 Jahren

Hallo,

 

seid dem 09.11.2019 versuche ich aus meinem Vertrag aus zu treten. In meinem Schreiben zur Sonderkündigung des Anschlusses beschrieb ich die Sachlage; In meiner neuen Wohnung gibt es keine vorhandene Telefondose, weswegen ich die Dienstleistungen der Telekom für die ich monatlich zahle nicht in Anspruch nehmen kann. Es es liegt aber ein Unitymedia-Anschlussdose in der Wohnung, mit der auch ein Festnetzanschluss gewährleistet wäre.

Meine Kündigung wurde nach einer kurzen Prüfung aber für nichtig erklärt; "Unsere Prüfung hat ergeben, dass Sie den Anschluss unter der neuen Adresse auch nutzen können.
Ein Anspruch auf einer vorzeitigen Kündigung aufgrund des Umzugs besteht nicht. Dies ist bereits durch unser Umzugsteam geprüft."

Aufgrund dessen, habe ich nun den Umzug des Anschlusses veranlasst und der Techniker war heute vor Ort, wo er genau das festgestellt hat, was ich in meinem Kündigungsschreiben hervorgehoben habe: Es liegt keine Telefondose in der Wohnung. Er teilte mir mit, dass eine Endleitung verlegt werden müsse und das dafür eine externe Firma in Anspruch genommen wird, die von der Telekom beauftragt wird. Für die Verlegung benötige ich lediglich die Einstimmung meines Vermieters. Der Techniker verschwieg mir dabei aber, dass mein Vermieter die Kosten der Verlegung übernehmen muss. Mein Vermieter hat sich deswegen geweigert, der Verlegung zuzustimmen, da bereits für einen Festnetzanschluss, durch Unitymedia gewährleistet ist.

Nicht nur wurde ich nun von mehreren Mitarbeitern der Telekom in Bezug auf die Anschlussmöglichkeiten und meine Kündigung angelogen, auch wichtige Aspekte für mein weiteres Vorgehen wurden mir verschwiegen - die ich glücklicherweise in selbst Recherche gefunden habe.

Jetzt steht nur noch aus, wie meine Kündigung dennoch gelten machen kann, da mir nun keine Möglichkeit mehr besteht (die eigentlich nie bestand), die Dienstleistungen für die ich zahle, in Anspruch zu nehmen. Und ob die Kündigung, dann ab meinem ersten Kündigungsversuch geltend gemacht werden kann, da die Situation, die ich damals geschildert habe, genau die ist, an der der Umzug nun scheiterte.

 

Gruß, Danny Mieden.

 

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