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Sonderkündigung bei Zusammenzug, aber noch mehrmonatige Nutzung am Zweitwohnsitz

4 years ago

Hey, einige Beiträge habe ich hier schon gelesen, kann aber für meine Konstellation nichts finden.

 

Meine Freundin und ich ziehen im Mai in unsere gemeinsame Wohnung A. In Wohnung A gibt es eine Verfügbarkeit von max. 50.000 bei der Telekom und meine Freundin hat bereits einen laufenden Vertrag.

 

Gleichzeitig habe ich meiner jetzigen Wohnung B einen bis 08/22 laufenden 100.000 Vertrag bei der Telekom. Die Wohnung werde ich noch bis Ende August 2021 halten und nutzen. Ab Mai ist Wohnung B mein Zweitwohnsitz, wie kann dort nun gekündigt werden bzw. auch nicht?

 

Zum Einen, ist es eine Haushaltszusammenführung in eine Wohnung mit einem bereits bei der Telekom laufendem Vertrag, zum Anderen jedoch auch der Auszug aus einem (dann) Zweitwohnsitz.

 

Grüße

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26

    • 4 years ago

      Wenn das Dein Zweitwohnsitz werden wird, dann greift die Zusammenzugsregelung nicht.

      4

      Answer

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      4 years ago

      muc80337_2

      Leider geht MagentaEINS Plus an der gemeinsamen Adresse nicht, da dort nur 50 Mbit/s

      Leider geht MagentaEINS Plus an der gemeinsamen Adresse nicht, da dort nur 50 Mbit/s
      muc80337_2
      Leider geht MagentaEINS Plus an der gemeinsamen Adresse nicht, da dort nur 50 Mbit/s

      @muc80337_2 

      Für MagentaEINS Plus ist VDSL 50 mindestvoraussetzung, also wo klemmts?

      Answer

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      4 years ago

      Mächschen

      muc80337_2 Leider geht MagentaEINS Plus an der gemeinsamen Adresse nicht, da dort nur 50 Mbit/s Leider geht MagentaEINS Plus an der gemeinsamen Adresse nicht, da dort nur 50 Mbit/s muc80337_2 Leider geht MagentaEINS Plus an der gemeinsamen Adresse nicht, da dort nur 50 Mbit/s @muc80337_2 Für MagentaEINS Plus ist VDSL 50 mindestvoraussetzung, also wo klemmts?

      muc80337_2

      Leider geht MagentaEINS Plus an der gemeinsamen Adresse nicht, da dort nur 50 Mbit/s

      Leider geht MagentaEINS Plus an der gemeinsamen Adresse nicht, da dort nur 50 Mbit/s
      muc80337_2
      Leider geht MagentaEINS Plus an der gemeinsamen Adresse nicht, da dort nur 50 Mbit/s

      @muc80337_2 

      Für MagentaEINS Plus ist VDSL 50 mindestvoraussetzung, also wo klemmts?

      Mächschen
      muc80337_2

      Leider geht MagentaEINS Plus an der gemeinsamen Adresse nicht, da dort nur 50 Mbit/s

      Leider geht MagentaEINS Plus an der gemeinsamen Adresse nicht, da dort nur 50 Mbit/s
      muc80337_2
      Leider geht MagentaEINS Plus an der gemeinsamen Adresse nicht, da dort nur 50 Mbit/s

      @muc80337_2 

      Für MagentaEINS Plus ist VDSL 50 mindestvoraussetzung, also wo klemmts?


      Bitte belege das.

      Öffentlich zugänglich ist, dass für den MagentaEINS Plus S ein Festnetzanschluss möglich sein muss, der vom Geschwindigkeitsprofil einem MagentaZuhause L entspricht mit Upload minimal 20 Mbit/s

      https://www.telekom.de/produktinformationsblatt/magentaeins-plus-s.pdf

      Answer

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      4 years ago

      @muc80337_2 

      Die Telekom hat seit März für jedes DSL Profil ein eigenes PIB

      https://www.telekom.de/produktinformationsblatt

       

      Die für M1+ mit VDSL50 und 175 fehlen wohl

       

      Aber der Vollständigkeit halber

      https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/46763.pdf

       

      Unlogged in user

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    • 4 years ago

      Hallo @Olli98 

      Sie beantragen Ende April einen Umzug nach dem TKG telefonisch.

      Da Ihr Anschluß nicht 1zu1 übernommen werden kann, greift dann ein 3 monatiges Sonderkündigungsrecht.

      4

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      4 years ago

      @Olli98 nutzbar bis Vertragsende der 3 Monate.

      Klappt aber nur wenn wirklich nur 50mbit dort gehen.

      Answer

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      4 years ago

      Die von @Gelöschter Nutzer ins Feld geführte Sonderkündigungsvariante bedeutet, dass wenn Du im Laufe des Mai kündigst, dann läuft der Vertrag noch bis 31.8.21 (Du musst hierfür telefonisch einen Umzugsauftrag geben unter Bezugnahme aufs Telekommunikationsgesetz)

       

      Das geht aber schief falls die Telekom zwischenzeitlich an der gemeinsamen Adresse auch 100 Mbit/s anbieten sollte.

      Answer

      from

      4 years ago

      Sie beantragen Ende April einen Umzug nach dem TKG telefonisch.

      Sie beantragen Ende April einen Umzug nach dem TKG telefonisch.
      Sie beantragen Ende April einen Umzug nach dem TKG telefonisch.

      Da Wohnung B bis Ende August als Zweitwohnung genutzt werden soll, würde ich den Umzug im Mai beauftragen. So würde der Vertrag bei Nichtverfügbarkeit am neuen Wohnsitz (der neuen Hauptwohung) unter Berücksichtigung der Dreimonatsfrist zum Monatsende noch bis Ende August am alten Wohnort weiterlaufen.

       

      Oder hab ich mich da verzählt?

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 4 years ago

      @Olli98 

      Das wird wohl nicht gehen, da du ja aus der "alten" Wohnung B nicht ausziehst, sonder, wie du schreibst, als Zweitwohnung weiter nutzt.

      Dürfte also kein kein Zusammenzug sein, Verlassen/Abmeldung einer Wohnung und Einzug/Anmeldung in eine andere Wohnung.

      Dennoch sollte sich das mal ein Teamie ansehen.

      Wenn Du Hilfe und eine Antwort vom @Telekom-hilft-Team willst, ist es erforderlich, dass Du deine Kontakt- und Kunden-Daten in deinem Profil hinterlegst.
      Diese Daten können dann nur von Dir und von Telekom-Mitarbeitern des Teams gesehen werden.
      Datenschutz ist also gewährleistet.
      Hier geht´s zum Profil:
      https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profile-userdata
      Wenn dies geschehen ist, bitte kurze Nachricht hier im Thread.
      Bitte Geduld, die Teamies sind immer gut beschäftigt.

      Inzwischen könntest du hier ein Zeitfenster nennen, zu dem du Tel. erreichbar bist.

       

      0

    • 4 years ago

      Da wäre ich vorsichtig - bei Zweitwohnsitz greift die Kulanzregelung der Telekom nicht! 

       

      Heißt, entweder Kündigung bei Umzug, wenn der Vertrag nicht 1:1 fortgeführt werden kann mit 3 Monatsfrist oder, wenn er geschaltet werden kann, bis zum Ende der Vertragslaufzeit. 

      2

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      4 years ago

      patrickn

      Heißt, entweder Kündigung bei Umzug, wenn der Vertrag nicht 1:1 fortgeführt werden kann mit 3 Monatsfrist oder, wenn er geschaltet werden kann, bis zum Ende der Vertragslaufzeit.

       

      Heißt, entweder Kündigung bei Umzug, wenn der Vertrag nicht 1:1 fortgeführt werden kann mit 3 Monatsfrist oder, wenn er geschaltet werden kann, bis zum Ende der Vertragslaufzeit. 

      patrickn

       

      Heißt, entweder Kündigung bei Umzug, wenn der Vertrag nicht 1:1 fortgeführt werden kann mit 3 Monatsfrist oder, wenn er geschaltet werden kann, bis zum Ende der Vertragslaufzeit. 


      Wenn der Anschluss geschaltet werden kann, würde dieser dann aber an der neuen Anschrift laufen und nicht wie gewünscht an der bisherigen. 

      Answer

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      4 years ago

      Has

      patrickn Heißt, entweder Kündigung bei Umzug, wenn der Vertrag nicht 1:1 fortgeführt werden kann mit 3 Monatsfrist oder, wenn er geschaltet werden kann, bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Heißt, entweder Kündigung bei Umzug, wenn der Vertrag nicht 1:1 fortgeführt werden kann mit 3 Monatsfrist oder, wenn er geschaltet werden kann, bis zum Ende der Vertragslaufzeit. patrickn Heißt, entweder Kündigung bei Umzug, wenn der Vertrag nicht 1:1 fortgeführt werden kann mit 3 Monatsfrist oder, wenn er geschaltet werden kann, bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Wenn der Anschluss geschaltet werden kann, würde dieser dann aber an der neuen Anschrift laufen und nicht wie gewünscht an der bisherigen.

      patrickn

      Heißt, entweder Kündigung bei Umzug, wenn der Vertrag nicht 1:1 fortgeführt werden kann mit 3 Monatsfrist oder, wenn er geschaltet werden kann, bis zum Ende der Vertragslaufzeit.

       

      Heißt, entweder Kündigung bei Umzug, wenn der Vertrag nicht 1:1 fortgeführt werden kann mit 3 Monatsfrist oder, wenn er geschaltet werden kann, bis zum Ende der Vertragslaufzeit. 

      patrickn

       

      Heißt, entweder Kündigung bei Umzug, wenn der Vertrag nicht 1:1 fortgeführt werden kann mit 3 Monatsfrist oder, wenn er geschaltet werden kann, bis zum Ende der Vertragslaufzeit. 


      Wenn der Anschluss geschaltet werden kann, würde dieser dann aber an der neuen Anschrift laufen und nicht wie gewünscht an der bisherigen. 

      Has
      patrickn

      Heißt, entweder Kündigung bei Umzug, wenn der Vertrag nicht 1:1 fortgeführt werden kann mit 3 Monatsfrist oder, wenn er geschaltet werden kann, bis zum Ende der Vertragslaufzeit.

       

      Heißt, entweder Kündigung bei Umzug, wenn der Vertrag nicht 1:1 fortgeführt werden kann mit 3 Monatsfrist oder, wenn er geschaltet werden kann, bis zum Ende der Vertragslaufzeit. 

      patrickn

       

      Heißt, entweder Kündigung bei Umzug, wenn der Vertrag nicht 1:1 fortgeführt werden kann mit 3 Monatsfrist oder, wenn er geschaltet werden kann, bis zum Ende der Vertragslaufzeit. 


      Wenn der Anschluss geschaltet werden kann, würde dieser dann aber an der neuen Anschrift laufen und nicht wie gewünscht an der bisherigen. 


      Hm? Der Vertrag soll doch auch gekündigt werden nach Umzug in den Hauptwohnsitz, oder verstehe ich jetzt was falsch?

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      4 years ago

      Probier es mit zwei getrennten Vorgängen:

      1. Zusammenziehen und Kündigung zum Zeitpunkt des Zusammenziehens
      2. Neubeauftragung an der bisherigen Adresse eines Flex Vertrages z.B. über congstar, monatlich kündbar

      Vielleicht ist auch ein Umstieg auf Telekom MagentaEINS Plus am bisherigen Wohnort für Dich eine Option - der Tarif ist dann monatlich kündbar. Kostet monatlich 80 Euro. Leider geht MagentaEINS Plus an der gemeinsamen Adresse nicht, da dort nur 50 Mbit/s

      0

    • 4 years ago

      Mit einer Dame der Umzugsabteilung habe ich schon telefoniert. Die hatte mir versichert dass das alles gar kein Problem ist und ich das machen kann wie ich lustig bin. (Vertrag bis ende August am Zweitwohnsitz behalten und dann kündigen). Als ich das Forum durchforstet habe kamen mir bei der Variante große Zweifel.

       

      Uns ist es wichtig an beiden Adressen Internet zu haben. Wenn ich im Mai meinen Umzug ankündige nehme ich den Vertrag ja zur Wohnung A mit, brauche dann aber einen Flex Vertrag für Wohnung B (auch nicht Sinn der Sache). Scheint aber der einzig vernünftige Weg zu sein um da rauszukommen oder?

      4

      Answer

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      4 years ago

      Sobald das ein Zweitwohnsitz ist beim Amt. 
      Ist vorbei mit Sonderkündigung. 

      Das ist einfach Fakt. An der Hotline wurde dir dann leider unwissentlich was falsches gesagt. 

      Also vorher handeln. 

      Answer

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      4 years ago

      Warum macht man überhaupt einen Zweitwohnsitz?

       

      Ich würde einfach im August offiziell umziehen.

       

      Answer

      from

      4 years ago

      Es gibt ja auch noch andere Aspekte weshalb man einen Zweitwohnsitz begründet.

      Z.B. steuerliches Geltendmachen von Fahrtkosten.

      Auch gibt es von den Einwohnermeldeämtern Vorgaben was Zweit- und was Erst-Wohnsitz ist.

       

      Unlogged in user

      Answer

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    • 4 years ago

      @Mächschen @muc80337_2 Hat es schon angesprochen -> Bzgl. Erst und Zweitwohnsitz:

       

      Da wir beide gemeinschaftlich im Mietvertrag stehen, muss ich mich innerhalb von 14 Tagen nach Einzug an / ummelden. Im Melderegister wird dann eingetragen Herr X wohnt seit dem 01.05 in Wohnung A. Zu dem Zeitpunkt muss ich auch angeben ob es mein Erst oder Zweitwohnsitz ist. Sollte ich Wohnung A für die paar Monate zum Zweitwohnsitz machen, muss ich in der Stadt Zweitwohnsitzsteuer zahlen. Das sind in dem Zeitraum 200 bis 400€. Wenn ich mich erst später ummelde (vor allem Monate) kann es eine Owi mit Geldbuße nach sich ziehen.

       

      Deswegen wird Wohnung B zum Zweitwohnsitz.

       

      Ich nehme als Konklusion an, dass ich morgen nochmal die Hotline anrufe und den Umzug zum 01.05 einreiche und dann ggf. direkt die Kündigung anspreche. In der weiteren Zeit werde ich mir für Wohnung B einen günstigen Flex Vertrag suchen.

       

      Vielen Dank für eure Hilfe Fröhlich

      5

      Answer

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      4 years ago

      Ich würde mir aber im Lichte dessen, was @Mächschen zu MagentaEINS Plus geschrieben hat anschauen, ob für Euch am gemeinsamen Wohnsitz nicht MagentaEINS Plus verfügbar ist. Dann hast Du als mobiler Arbeiter einen Mobilfunkvertrag ohne Datenlimit.

      Answer

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      4 years ago

      Oder aber für den Zweitwohnsitz, dann kann man flexibel kündigen 

       

      Answer

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      4 years ago

      "Magenta Eins Plus ist an deiner Adresse nicht verfügbar" Daraus wird wohl nix

      "Magenta Eins Plus ist an deiner Adresse nicht verfügbar"

       

      Daraus wird wohl nix

      "Magenta Eins Plus ist an deiner Adresse nicht verfügbar"

       

      Daraus wird wohl nix


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