Solved
Sonderkündigung meines Vertrages
1 year ago
Hallo
Ich habe am 19.01. mit Sonderkündigungsrecht wegen Haushaltszusammenführung meinen Vertrag gekündigt. Am 19.01. bekam ich auch gleich Antwort, dass meine Kündigung angekommen wäre. Bis heute warte in vergeblich auf eine Mail mit Bestätigung der Kündigung. Telefonisch komme ich nicht durch und es hat auch leider niemand zurückgerufen. Ich hätte gerne einen genauen Srand der Dinge.
Freundliche Grüße
M.K.
283
8
This could help you too
5 years ago
230
0
2
Solved
120
0
3
6 years ago
155
0
2
Accepted Solution
accepted by
1 year ago
Es gibt kein Sonderkündigungsrecht wegen Haushaltszusammenführung. Die Telekom gewährt aus Kulanz die Kündigung, wenn der andere Anschluss ebenfalls bei der Telekom ist.
Du müsstest einen Umzug nach TKG beauftragen. Wenn die Telekom dann nicht genau so liefern kann wie vorher, dann hast du das Sonderkündigungsrecht.
Die Bearbeitung dieser "Sonderkündigung" kann 2-3 Wochen dauern.
2
Answer
from
1 year ago
Du müsstest einen Umzug nach TKG beauftragen. Wenn die Telekom dann nicht genau so liefern kann wie vorher, dann hast du das Sonderkündigungsrecht.
Du müsstest einen Umzug nach TKG beauftragen. Wenn die Telekom dann nicht genau so liefern kann wie vorher, dann hast du das Sonderkündigungsrecht.
Das muss @M.K.5 natürlich nicht machen wenn es um eine Haushaltszusammenführung geht in der die Telekom aus Kulanz den Anschluss kündigt.
Answer
from
1 year ago
say2k Du müsstest einen Umzug nach TKG beauftragen. Wenn die Telekom dann nicht genau so liefern kann wie vorher, dann hast du das Sonderkündigungsrecht. Du müsstest einen Umzug nach TKG beauftragen. Wenn die Telekom dann nicht genau so liefern kann wie vorher, dann hast du das Sonderkündigungsrecht. say2k Du müsstest einen Umzug nach TKG beauftragen. Wenn die Telekom dann nicht genau so liefern kann wie vorher, dann hast du das Sonderkündigungsrecht. Das muss @M.K.5 natürlich nicht machen wenn es um eine Haushaltszusammenführung geht in der die Telekom aus Kulanz den Anschluss kündigt.
Du müsstest einen Umzug nach TKG beauftragen. Wenn die Telekom dann nicht genau so liefern kann wie vorher, dann hast du das Sonderkündigungsrecht.
Du müsstest einen Umzug nach TKG beauftragen. Wenn die Telekom dann nicht genau so liefern kann wie vorher, dann hast du das Sonderkündigungsrecht.
Das muss @M.K.5 natürlich nicht machen wenn es um eine Haushaltszusammenführung geht in der die Telekom aus Kulanz den Anschluss kündigt.
Das muss er nur machen, wenn er überhaupt in Richtung Sonderkündigungsrecht kommen will.
Unlogged in user
Answer
from