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Sonderkündigung meines Vertrages

1 year ago

Hallo

Ich habe am 19.01. mit Sonderkündigungsrecht wegen Haushaltszusammenführung meinen Vertrag gekündigt. Am 19.01. bekam ich auch gleich Antwort, dass meine Kündigung angekommen wäre. Bis heute warte in vergeblich auf eine Mail mit Bestätigung der Kündigung. Telefonisch komme ich nicht durch und es hat auch leider niemand zurückgerufen. Ich hätte gerne einen genauen Srand der Dinge.

Freundliche Grüße 

M.K.

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      1 year ago


      @M.K.5  schrieb:

      Hallo

      Ich habe am 19.01. mit Sonderkündigungsrecht wegen Haushaltszusammenführung meinen Vertrag gekündigt. Am 19.01. bekam ich auch gleich Antwort, dass meine Kündigung angekommen wäre. Bis heute warte in vergeblich auf eine Mail mit Bestätigung der Kündigung. Telefonisch komme ich nicht durch und es hat auch leider niemand zurückgerufen. Ich hätte gerne einen genauen Srand der Dinge.

      Freundliche Grüße 

      M.K.


      Es gibt kein Sonderkündigungsrecht wegen Haushaltszusammenführung. Die Telekom gewährt aus Kulanz die Kündigung, wenn der andere Anschluss ebenfalls bei der Telekom ist. 

       

      Du müsstest einen Umzug nach TKG beauftragen. Wenn die Telekom dann nicht genau so liefern kann wie vorher, dann hast du das Sonderkündigungsrecht.

       

      Die Bearbeitung dieser "Sonderkündigung" kann 2-3 Wochen dauern.

      2

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      1 year ago

      say2k

      Du müsstest einen Umzug nach TKG beauftragen. Wenn die Telekom dann nicht genau so liefern kann wie vorher, dann hast du das Sonderkündigungsrecht.

       

      Du müsstest einen Umzug nach TKG beauftragen. Wenn die Telekom dann nicht genau so liefern kann wie vorher, dann hast du das Sonderkündigungsrecht.

      say2k

       

      Du müsstest einen Umzug nach TKG beauftragen. Wenn die Telekom dann nicht genau so liefern kann wie vorher, dann hast du das Sonderkündigungsrecht.


      Das muss @M.K.5  natürlich nicht machen wenn es um eine Haushaltszusammenführung geht in der die Telekom aus Kulanz den Anschluss kündigt.

      Answer

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      1 year ago

      CobraCane

      say2k Du müsstest einen Umzug nach TKG beauftragen. Wenn die Telekom dann nicht genau so liefern kann wie vorher, dann hast du das Sonderkündigungsrecht. Du müsstest einen Umzug nach TKG beauftragen. Wenn die Telekom dann nicht genau so liefern kann wie vorher, dann hast du das Sonderkündigungsrecht. say2k Du müsstest einen Umzug nach TKG beauftragen. Wenn die Telekom dann nicht genau so liefern kann wie vorher, dann hast du das Sonderkündigungsrecht. Das muss @M.K.5 natürlich nicht machen wenn es um eine Haushaltszusammenführung geht in der die Telekom aus Kulanz den Anschluss kündigt.

      say2k

      Du müsstest einen Umzug nach TKG beauftragen. Wenn die Telekom dann nicht genau so liefern kann wie vorher, dann hast du das Sonderkündigungsrecht.

       

      Du müsstest einen Umzug nach TKG beauftragen. Wenn die Telekom dann nicht genau so liefern kann wie vorher, dann hast du das Sonderkündigungsrecht.

      say2k

       

      Du müsstest einen Umzug nach TKG beauftragen. Wenn die Telekom dann nicht genau so liefern kann wie vorher, dann hast du das Sonderkündigungsrecht.


      Das muss @M.K.5  natürlich nicht machen wenn es um eine Haushaltszusammenführung geht in der die Telekom aus Kulanz den Anschluss kündigt.

      CobraCane
      say2k

      Du müsstest einen Umzug nach TKG beauftragen. Wenn die Telekom dann nicht genau so liefern kann wie vorher, dann hast du das Sonderkündigungsrecht.

       

      Du müsstest einen Umzug nach TKG beauftragen. Wenn die Telekom dann nicht genau so liefern kann wie vorher, dann hast du das Sonderkündigungsrecht.

      say2k

       

      Du müsstest einen Umzug nach TKG beauftragen. Wenn die Telekom dann nicht genau so liefern kann wie vorher, dann hast du das Sonderkündigungsrecht.


      Das muss @M.K.5  natürlich nicht machen wenn es um eine Haushaltszusammenführung geht in der die Telekom aus Kulanz den Anschluss kündigt.


      Das muss er nur machen, wenn er überhaupt in Richtung Sonderkündigungsrecht kommen will.

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