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Sonderkündigung Umzug mit bestehendem Telekom Anschluss abgelehnt
vor 3 Jahren
Sehr geehrte Mitmenschen,
ich bin am 01.09.22 in eine neue Wohnung mit bestehendem Telekom Anschluss gezogen und habe daher meinen alten Festnetzvertrag kündigen wollen (über das Sonderkündigungsformular). Ich erhielt binnen weniger Tage die Antwort, dass dies nicht ginge, da der bestehende Anschluss bereits gekündigt worden sei?? Das hat mich verwirrt, da dieser bestehende Vertrag trotz Kündigung bis September 2023 läuft. Ich bin davon ausgegangen, dass ich ein Recht auf Sonderkündigung habe, da ich in eine Wohnung mit bestehendem Anschluss gezogen bin! Hat hier vielleicht jemand Erfahrung und kann mir helfen?
Grüße
Kadir
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Marcel2605
akzeptiert von
Maria An.
vor 3 Jahren
Hallo @kadirusta2000
Herzlich willkommen in der Community und vielen Dank für deinen Beitrag
Du musst explizit einen Umzug nach TKG beantragen. Das geht (leider) nur bei der tel. Hotline oder im Telekomshop.
Wenn der Anschluss 1:1 nicht umsetzbar ist, besteht ein Sonderkündigungsrecht von 1 Monat.
Oder besser
https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-haushaltszusammenfuehrung?samChecked=true
Schau mal hier, ob die Voraussetzungen gegeben sind
Viele Grüße
Marcel
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Gadich
vor 3 Jahren
@kadirusta2000 am einfachsten du rudst bei der 0800-3301000 und sagst "Umzug" dann verweist du auf den Umzug nach TKG und sagst dass ein vorhandern Telekom Anchluss vorhanden ist.
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RoadrunnerDD
vor 3 Jahren
Ich erhielt binnen weniger Tage die Antwort, dass dies nicht ginge, da der bestehende Anschluss bereits gekündigt worden sei?? Das hat mich verwirrt, da dieser bestehende Vertrag trotz Kündigung bis September 2023 läuft.
Kann schon sein das die hinterlegte Kündigung alles andere blockiert. Dann lass die Kündigung raus nehmen und geh erneut das entsprechende Formular für Haushaltszusammenführung durch.
Edit: bei welchem Vertrag ist den eine Kündigung hinterlegt? Deinem Vertrag an alter Adresse oder der an der neuen Adresse? Wenn es der an der neuen ist, ist das eben so dass dann die Haushaltszusammenführung abgelehnt wird. Ändert aber nix an der Aussage an sich. Die Kündigung muss weg, dann Zusammenführung.
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kadirusta2000