Gelöst
sonderkündigung wegen umzug/ vertrag läuft aus
vor 3 Jahren
hallo
ich hätte ein problem, mein vertrag läuft bis anfang 2.22 hätte dan einen anbieter wechsel
ich wohne in a und ziehe nach b entfernung 170 km. da die kündigung 2.22.ist möchte ich den anschluss nicht mitnehmen.
besteht die möglichkeit einer kulanzkündigung ???
mfg
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Marcel2605
akzeptiert von
vor 3 Jahren
@Gelöschter Nutzer
Sonderkündigungsrecht, Umzug nach TKG beantragen. Wenn der Anschluss nicht 1:1 übernommen werden kann, dann Sonderkündigung mit Frist von 3 Monaten.
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Anonymous User
vor 3 Jahren
Hallo @Gelöschter Nutzer
besteht die möglichkeit einer kulanzkündigung ???
Nein besteht nicht.
Es gibt die Möglichkeit mit seinen Anschluss umzuziehen.
Telefonisch (0800 330 1000) oder im Telekom-Shop einen Umzug nach dem TKG beantragen.
Kann ihr Vertrag nicht 1zu1 an der neuen Adresse gemacht werden, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten ab Tag des Umzugantrages.
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Kugic
vor 3 Jahren
Eine kulante Kündigung gibt es hier erstmal nicht.
du musst den Anschluss mitnehmen.
Allein weil dein nachmieter sonst sehr dankbar sein wird, wenn er nichts buchen kann.
kann die Telekom den Anschluss an neuer Stelle genauso bereitstellen wie jetzt, läuft die Vertragslaufzeit normal bis zum Ende weiter.
kann die Telekom das nicht, kann der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Direkt am Telefon.
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Anonymous User
Antwort
von
Kugic
vor 3 Jahren
20 Minuten im Forum + ein paar Antworten.
Ist das der neue Rekord für sowas?
Führt da irgendjemand eine Statistik ?
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Carsten_MK2
Antwort
von
Kugic
vor 3 Jahren
Denn da gilt bei Umzug statt bisher 3 Monate nur noch 1 Monat Soderkündigungsrecht.
Wichtige Änderung im neuen §60 des TKG :
Die Frist beginnt nicht erst mit dem Umzug (war im alten TKG schwammig formuliert und erst durch Urteile so gedeutet worden, dass frühestmöglich zu einem Tag drei Monate nach dem vollzogenen Umzug gekündigt werden kann).
Neu ist, dass man bereits einen Monat vor dem Umzug zum Tage das Umzugs kündigen kann. Somit entfällt bei geplanten Auszügen in Zukunft das Weiterbezahlen einer nicht mehr genutzten Leistung.
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muc80337_2
Antwort
von
Kugic
vor 3 Jahren
Wichtige Änderung im neuen §60 des TKG : Die Frist beginnt nicht erst mit dem Umzug (war im alten TKG schwammig formuliert und erst durch Urteile so gedeutet worden, dass frühestmöglich zu einem Tag drei Monate nach dem vollzogenen Umzug gekündigt werden kann). Neu ist, dass man bereits einen Monat vor dem Umzug zum Tage das Umzugs kündigen kann. Somit entfällt bei geplanten Auszügen in Zukunft das Weiterbezahlen einer nicht mehr genutzten Leistung.
Wichtige Änderung im neuen §60 des TKG :
Die Frist beginnt nicht erst mit dem Umzug (war im alten TKG schwammig formuliert und erst durch Urteile so gedeutet worden, dass frühestmöglich zu einem Tag drei Monate nach dem vollzogenen Umzug gekündigt werden kann).
Neu ist, dass man bereits einen Monat vor dem Umzug zum Tage das Umzugs kündigen kann. Somit entfällt bei geplanten Auszügen in Zukunft das Weiterbezahlen einer nicht mehr genutzten Leistung.
Ist der Text so von Dir? Dann bitte Belege, worauf Du Dich abstützt.
Falls nicht von Dir, dann bitte den Link posten wo das her ist.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Kugic
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von
Anonymous User