Nein, das ist nicht notwendig.

 

 

Unter folgenden Voraussetzungen können Sie Ihren Vertrag ohne Einhaltung der Vertragslaufzeit oder Kündigungsfrist kündigen:

 

 

  • Sie ziehen im Rahmen einer Lebensgemeinschaft mit Ihrem Lebenspartner zusammen
  • und am neuen Wohnort (Wohnsitz des Lebenspartners) besteht ein privat genutzter Festnetz-Anschluss der Telekom mit einer Mindestvertragslaufzeit oder ein solcher Anschluss wurde beauftragt
Als Nachweis hierzu benötigen wir eines der folgenden Dokumente:

 

  • Gemeinsamer Mietvertrag/Kaufvertrag des neuen Objektes
  • oder Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.
Den Auftrag können Sie einfach und bequem über dieses Online-Formular einstellen.
 
Ich wünsche dir und deiner Freundin alles Gute und bin bei Fragen gerne für euch da.
 
Viele Grüße
Eva M.