Sonderkündigung
3 years ago
Hallo,
Ich habe bereits 3 Mal online 1 Mal in Shop versucht meinen Vertrag ( Telekom Festnetz/ WLAN Vertrag) aufgrund einer Haushalts Zusammenführung zu kündigen. Beide Haushalte laufen auf meinen Namen. Ein Fall von Sonderkündigungsrecht
Ich habe bis heute keine Antwort erhalten. Ich weiß auch nicht an wen ich melden soll und hoffe hier auf eine Antwort
#sonderkündgung #kündigung #hilfe
Danke
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Marcel2605
3 years ago
Hallo @Hamhenry
Herzlich willkommen in der Community.
Bist du genau nach dieser Anleitung vorgegangen?
https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-haushaltszusammenfuehrung?samChecked=true
Unabhängig von der o.g. Regelung akzeptiert die Telekom eine vorzeitige Kündigung des Vertrags auch mit einer Frist von einem Monat frühestens zum Auszugstermin, wenn an deiner neuen Anschrift bereits ein privat genutzter Telekom Vertrag besteht oder beauftragt wurde.
Als Nachweis benötigt die Telekom eines der folgenden Dokumente:
Oder explizit einen Umzug nach TKG beantragen. Das geht (leider) nur bei der tel. Hotline oder im Telekomshop.
Wenn der Anschluss 1:1 nicht umsetzbar ist, besteht ein Sonderkündigungsrecht von 1 Monat.
Eine weitere Möglichkeit: Ist dein Vertrag älter als 24 Monate, kannst du, (nach neuem TKG seit 01.12.21), jederzeit sofort mit einrer Frist von 1 Monat kündigen.
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Hamhenry
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Marcel2605
3 years ago
Hallo, danke erstmal für die schnelle Antwort
Was genau ist eine 1:1 Schaltung?
Was genau sollte ich jetzt ihrer Meinung nach tun?
ja ich bin dennoch bei Telekom geblieben. Die Leute im Shop haben, so denke ich ihr bestes getan aber viel geholfen hat es leider nicht.
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Marcel2605
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Marcel2605
3 years ago
Was genau ist eine 1:1 Schaltung?
Umzug nach TKG .
Es wird versucht, den bisherigen Vertrag 1zu1, d.h, unverändert mitzunehmen am neuen Standort. Wenn dieser Vertrag, bzw Tarif, so nicht geschaltet werden kann am neuen Wohnort, dann hast du definitiv ein Sonderkündigungsrecht. Aber das räumt dir die Telekom ein nach Überprüfung. Wenn es schaltbar ist, dann wird er, ohne Änderung der KOnditionen am neuen Ort zur Verfügung gestellt.
Wie alt ist der Vertrag, der gekündigt werden soll?
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Hamhenry
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Marcel2605
3 years ago
Verstehe Danke sehr
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Marcel2605
Hubert Eder
3 years ago
Hallo @Hamhenry,
Ich habe bereits 3 Mal online 1 Mal in Shop versucht meinen Vertrag ( Telekom Festnetz/ WLAN Vertrag) aufgrund einer Haushalts Zusammenführung zu kündigen. Beide Haushalte laufen auf meinen Namen. Ein Fall von Sonderkündigungsrecht
Ich habe bereits 3 Mal online 1 Mal in Shop versucht meinen Vertrag ( Telekom Festnetz/ WLAN Vertrag) aufgrund einer Haushalts Zusammenführung zu kündigen. Beide Haushalte laufen auf meinen Namen. Ein Fall von Sonderkündigungsrecht
Zuerst ein Recht, dass der Vertrag bei einer Haushaltszusammenführung aufgelöst werden kann, gibt es im Telekommunikationsgesetz nicht. Das ist eine reine Kulanzleistung der Telekom.
Auch wenn beide Haushalte auf Deinen Namen laufen, dann ist das keine Haushaltszusammenführung, sondern eine Haushaltsauflösung. Für diesen Fall gilt die Kulanz nicht.
Unter einer Haushaltszusammenführung versteht man, dass zwei verschiedene Personen mit jeweils einem eigenen Haushalt und Telekomanschluss zusammenziehen und nun nur noch einen Haushalt führen und somit auch einen gemeinsamen Festnetzanschluss nutzen.
Dir bleibt nur die Möglichkeit, den Anschluss regulär zu kündigen. http://www.telekom.de/kuendigung oder wie bereits erwähnt einen Umzug zu buchen.
Viele Grüße
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muc80337_2
3 years ago
Haushalts Zusammenführung zu kündigen. Beide Haushalte laufen auf meinen Namen. Ein Fall von Sonderkündigungsrecht
Nein, das ist KEIN Fall von Sonderkündigungsrecht.
Einerseits gibt es überhaupt keinen Fall von Sonderkündigungsrecht nur wegen einer Haushaltszusammenführung. Die Telekom bietet auf Kulanzbasis die Möglichkeit einer Sonderkündigung, wenn zwei Haushalte die auf unterschiedliche Personen laufen zusammengelegt werden. Aber eigentlich nicht, wenn man eine Zweitwohnung aufgibt.
Andererseits gilt für den Umzugsfall (der bei Dir eigentlich auch nicht gegeben ist, da beide Haushalte auf Dich laufen, es also kein Umzug ist), dass man einen Umzug des Anschlusses nach Telekommunikationsgesetz beauftragen muss (telefonisch/im Shop) und wenn das nicht geht, dann erhält man gesetzlich ein Sonderkündigungsrecht.
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Anonymous User
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muc80337_2
3 years ago
Bei einem Zweitwohnsitz räumt die Telekom keine frühzeitige Kündigung ein. Der Vertrag muss fristgerecht gekündigt werden und läuft dann aus. Bei einem Zweitwohnsitz räumt die Telekom keine frühzeitige Kündigung ein.
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/Kuendigungsfrist-bei-Aufgabe-des-Zweitwohnsitzes/td-p/3858130#:~:text=Bei%20einem%20Zweitwohnsitz%20r%C3%A4umt%20die,l%C3%A4uft%20dann%20im%20November%20aus.&text=Bei%20einem%20Zweitwohnsitz%20r%C3%A4umt%20die%20Telekom%20keine%20fr%C3%BChzeitige%20K%C3%BCndigung%20ein.,-Der%20Vertrag%20muss
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muc80337_2
pamperlapescu
3 years ago
Für diese Konstellation gibt es keine Sonderkündigung, kannst nur den Weg über einen Umzug nach TKG versuchen!
Grüßle
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Hamhenry