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Sonderkündigungsrecht bei Haushaltszusammenführung

6 months ago

Hallo,

ich ziehe zu meiner Lebenspartnerin und möchte daher meinen Telekomvertrag für meine alte Wohnung kündigen. Wenn ich das richtig sehe, habe ich ein Sonderkündiungsrecht, wenn an meiner neuen Anschrift bereits ein Telekomn Festnetzvertrg besteht. Meine Partnerin hat allerdings einen Festnetz und Internet-Vertrag mit Vodafone. Was nun? Müssen wir zwei Festnetzverträge unterhalten?

VG, Michael

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    6 months ago

    Nein, das hast du falsch verstanden, da gibt es kein Sonderkündigungsrecht.

     

    Die Telekom lässt einen aus Kulanz raus wenn die andere Person ebenfalls einen Anschluss bei der Telekom hat.

    Reine Kulanz

     

     

    Wenn die andere Person aber bei einem anderen Anbieter ist gibt es selbstverständlich keine Kulanz.

     

     

    mike.smallspel62

    Was nun?

    Was nun?
    mike.smallspel62
    Was nun?

    Umzug beantragen und hoffen dass die Telekom keinen Anschluss dort zusätzlich schalten kann denn DANN hast du ein Sonderkündigungsrecht

     

    Alternativ kann natürlich auch die Partnerin ihren Anschluss kündigen? 

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    6 months ago

    Hallo @mike.smallspel62 

     

     

    Du selber kannst leider keine Sonderkündigung aussprechen, nur weil  am neuen Wohnort einen Anschluss bereits gibt.

    Dazu musst du einen Umzug beantragen, mit bestehenden Tarif.

    Die Telekom kann auch eine zweite TAE setzen, wenn es umsetzbar ist.

     

    Es gibt 2 Optionen:

    1. bei vorhandenem Telekomvertrag kann aus Kulanz eine Haushaltszusammenführung gemacht werden
    2. bei Anschluss eines Fremdanbieters, kann die Telekom eine 2. Dose setzen, da in diesem Fall keine Sonderkündigung gilt. Nur, wenn es technisch nicht möglich ist, dort einen weiteren Anschluss zu setzen, bzw der bestehende Tarif aufgrund Ressourcenmangel, Leitungslänge, usw., nicht 1:1 umgesetzt werden kann!

     

    Zu Punkt 1:

    Bei vorhandenem Telekomanschluss kann aus Kulanz eine Haushaltszusammenführung gemacht werden.

    Dazu das Kontaktformular ausfüllen:

    -Kündigung aus besonderen Gründen- 

     

    Dazu diese Punkte auswählen (siehe Spoiler):

    Tarifoptionen2.PNG


     

     

    Zu Punkt 2:

    Das geht bei der tel. Hotline, im Telekomshop. oder auch selber online

    Wenn der Anschluss 1:1 nicht umsetzbar ist, besteht ein Sonderkündigungsrecht von 1 Monat.

    Sonst wird geschaltet mit den bisherigen Konditionen ohne neue Laufzeit

     

    Kündigung Online Kundencenter:

    https://www.telekom.de/mein-kundencenter 

     

    Siehe Spoiler:

    Tarifoptionen.PNG




    Tarifoptionen2.PNG




    Tarifoptionen3.PNG


     

    Oder Direktlink:

    -Umzug beantragen- 

     

    Du musst aber bitte so oder so einen Umzug beauftragen, nicht zum Ende der MVLZ kündigen.

    Sonst blockierst du den Anschluss für den Nachmieter


    Ist dein Vertrag älter als 24 Monate, kannst du, (nach neuem TKG seit 01.12.21), jederzeit sofort mit einer Frist von 1 Monat kündigen.

     

     

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