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Sonderkündigungsrecht bei Haushaltszusammenführung
6 months ago
Hallo,
ich ziehe zu meiner Lebenspartnerin und möchte daher meinen Telekomvertrag für meine alte Wohnung kündigen. Wenn ich das richtig sehe, habe ich ein Sonderkündiungsrecht, wenn an meiner neuen Anschrift bereits ein Telekomn Festnetzvertrg besteht. Meine Partnerin hat allerdings einen Festnetz und Internet-Vertrag mit Vodafone. Was nun? Müssen wir zwei Festnetzverträge unterhalten?
VG, Michael
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CobraCane
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мαтαıмακı
6 months ago
Nein, das hast du falsch verstanden, da gibt es kein Sonderkündigungsrecht.
Die Telekom lässt einen aus Kulanz raus wenn die andere Person ebenfalls einen Anschluss bei der Telekom hat.
Reine Kulanz
Wenn die andere Person aber bei einem anderen Anbieter ist gibt es selbstverständlich keine Kulanz.
Was nun?
Umzug beantragen und hoffen dass die Telekom keinen Anschluss dort zusätzlich schalten kann denn DANN hast du ein Sonderkündigungsrecht
Alternativ kann natürlich auch die Partnerin ihren Anschluss kündigen?
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Marcel2605
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Geralt von Riva
6 months ago
Hallo @mike.smallspel62
Du selber kannst leider keine Sonderkündigung aussprechen, nur weil am neuen Wohnort einen Anschluss bereits gibt.
Dazu musst du einen Umzug beantragen, mit bestehenden Tarif.
Die Telekom kann auch eine zweite TAE setzen, wenn es umsetzbar ist.
Es gibt 2 Optionen:
Zu Punkt 1:
Bei vorhandenem Telekomanschluss kann aus Kulanz eine Haushaltszusammenführung gemacht werden.
Dazu das Kontaktformular ausfüllen:
-Kündigung aus besonderen Gründen-
Dazu diese Punkte auswählen (siehe Spoiler):
Zu Punkt 2:
Das geht bei der tel. Hotline, im Telekomshop. oder auch selber online
Wenn der Anschluss 1:1 nicht umsetzbar ist, besteht ein Sonderkündigungsrecht von 1 Monat.
Sonst wird geschaltet mit den bisherigen Konditionen ohne neue Laufzeit
Kündigung Online Kundencenter:
https://www.telekom.de/mein-kundencenter
Siehe Spoiler:
Oder Direktlink:
-Umzug beantragen-
Du musst aber bitte so oder so einen Umzug beauftragen, nicht zum Ende der MVLZ kündigen.
Sonst blockierst du den Anschluss für den Nachmieter
Ist dein Vertrag älter als 24 Monate, kannst du, (nach neuem TKG seit 01.12.21), jederzeit sofort mit einer Frist von 1 Monat kündigen.
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