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Sonderkündigungsrecht bei Umzug zu Eltern?

7 years ago

Da ich nach Ende meines Studiums zu meinen Eltern zurückziehe bzw. vor wenigen Tagen bereits umgezogen bin, möchte ich meinen Internet- / Festnetzvertrag außerordentlich kündigen, da die eigentliche Laufzeit noch recht lange ist. Bei meinen Eltern ist bereits ein Telekom-Vertrag für Internet und Festnetz vorhanden, soweit sind die Bedingungen klar.

Jetzt jedoch die eigentliche Frage: Der Vertrag meiner Eltern läuft auf die Firma meines Vaters (Büroräume im Wohnhaus, Telefonanlage / Internet wird sowohl privat als auch geschäftlich genutzt). 

Stellt die Tatsache, dass der Anschluss auf den Firmennamen läuft, im Falle einer Sonderkündigung ein Problem dar? Oder reicht es, wenn ich mit angebe, dass mein Vater der Geschäftsführer ist und der Anschluss auch privat genutzt wird? 

 

Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus für hoffentlich hilfreiche Antworten.

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    • 7 years ago

      Da in deinem Fall sowieso nur die Kulanz der Telekom entscheidet wäre ein befülltes Profil eine Option um eine klare Antwort zu bekommen.

      Wir anderen Kunden können da nicht helfen.

      0

    • 7 years ago

      Du kannst aber auch direkt das Formular ausfüllen, denn kündigen wirst Du ja ohnehin müssen:

      https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-haushaltszusammenfuehrung

      6

      Answer

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      7 years ago

      Zu Frage 1: Sowohl als auch.... es handelt sich um eine Steuerberatungs GmbH mit überwiegend Privatkunden, aber auch vereinzelt Geschäftskunden.

       

      Zu Frage 2: Magenta Zuhause M 

      Answer

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      7 years ago

      Es geht nicht darum, wie der Vertrag genutzt wird. Wird der Vertrag bei der Telekom im Geschäftskundenbereich oder im Privatkundenbereich betreut? 

      Answer

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      7 years ago

      Achso, Verzeihung. Läuft als wohl als Geschäftskunde....

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      Answer

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    • Accepted Solution

      accepted by

      7 years ago

      Na eigentlich ist es doch ganz einfach:

      füll das Formular aus und lade einen entsprechenden Nachweis hoch (Meldebescheinigung)...

      ___

      Sie können bei einem Einzug in eine Lebensgemeinschaft Ihren Vertrag unter Einhaltung einer 3 monatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Monats kündigen, wenn am neuen Wohnsitz ein privat genutzter Telekom Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit besteht oder beauftragt wurde. Die Regelung greift nicht, wenn ein Zweitwohnsitz gekündigt wird. Als Nachweis benötigen wir eines der folgenden Dokumente:

      • Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
      • Gemeinsamer Mietvertrag/Kaufvertrag des neuen Objektes (Unterlagen werden von uns nach der Bearbeitung der Kündigung vernichtet)

      ----

      ...als Ergänzung kannst Du durchaus noch ein Schreiben verfassen und als Anlage anhängen, in dem sowas drinsteht wie "Umzug in eine Lebensgemeinschaft bei Eltern" .

      Und dann gibst Du als zusätzliche Information zum neuen Anschluss noch als Anschlussinhaber/Firmeninhaber Deinen Vater an.

       

      Wenn es nicht klappt, wird sich die Telekom schon melden.

       

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