Gelöst
Sonderkündigungsrecht beim Umzug ins Ausland
vor 10 Monaten
Hallo!
- Bei einem Umzug ins Ausland muss man eine Frist von einem Monat einhalten und einen Nachweis über die Abmeldung vorlegen.
- Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.
Habe ich richtig verstanden, dass man in jedem Fall noch drei Wochen nach dem Auszug für das Internet bezahlen muss? Das sieht für mich komisch aus🤔
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 10 Monaten
Vier Wochen vorher die Kündigung anmelden und dann den Nachweis hinterher schicken. Es zählt (zumindest bei der Telekom) die erste Info zum Umzug.
0
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 10 Monaten
@olkud
https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/kuendigung/ausland
"
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht, wenn ich ins Ausland umziehe?
Ja, beim Umzug ins Ausland haben Sie nach § 60 TKG (Telekommunikationsgesetz) ein Sonderkündigungsrecht mit einer gesetzlichen Frist von 1 Monat.
Nutzen Sie einfach das Online-Kündigungsformular Festnetz bzw. Mobilfunk."
2
Antwort
von
vor 10 Monaten
nach § 60 TKG
Da wurde mittlerweile ja klargestellt, dass die Kündigung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs ausgesprochen werden kann (die muss dann natürlich spätestens einen Monat vorher ausgesprochen werden).
Antwort
von
vor 10 Monaten
Guten Morgen @olkud,
wie ich sehe, haben Sie hier bereits passende Hinweise erhalten. Bei weiteren Fragen bin ich auch gerne für Sie da.
Viele Grüße
Lilia N.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von