Solved
Sonderkündigungsrecht beim Umzug ins Ausland
7 months ago
Hallo!
- Bei einem Umzug ins Ausland muss man eine Frist von einem Monat einhalten und einen Nachweis über die Abmeldung vorlegen.
- Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.
Habe ich richtig verstanden, dass man in jedem Fall noch drei Wochen nach dem Auszug für das Internet bezahlen muss? Das sieht für mich komisch aus🤔
325
0
6
Accepted solutions
All answers
Sort by
Oldest first
Newest first
Oldest first
Author
This could help you too
303
0
1
Solved
8 years ago
10461
0
1
288
0
1
13 years ago
43810
0
15
Accepted Solution
Mister Burny
accepted by
Geralt von Riva
7 months ago
Vier Wochen vorher die Kündigung anmelden und dann den Nachweis hinterher schicken. Es zählt (zumindest bei der Telekom) die erste Info zum Umzug.
5
0
Unlogged in user
Answer
from
Mister Burny
Accepted Solution
Geralt von Riva
accepted by
Marcel2605
7 months ago
@olkud
https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/kuendigung/ausland
"
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht, wenn ich ins Ausland umziehe?
Ja, beim Umzug ins Ausland haben Sie nach § 60 TKG (Telekommunikationsgesetz) ein Sonderkündigungsrecht mit einer gesetzlichen Frist von 1 Monat.
Nutzen Sie einfach das Online-Kündigungsformular Festnetz bzw. Mobilfunk."
6
2
Show older comments
Lilia N.
Telekom hilft Team
Answer
from
Geralt von Riva
7 months ago
Guten Morgen @olkud,
wie ich sehe, haben Sie hier bereits passende Hinweise erhalten. Bei weiteren Fragen bin ich auch gerne für Sie da.
Viele Grüße
Lilia N.
0
Unlogged in user
Answer
from
Geralt von Riva