Gelöst

Sonderkündigungsrecht nach § 60 Abs. 2 TKG bei Umzug in Wohnung mit bereits vorhandenem Internetanbieter

vor 2 Stunden

Liebe Community, 

ich habe ein Problem bezüglich eines Sonderkündigungsrechts nach TKG . Ich versuche seit einiger Zeit meinen MagentaZuhause S Vertrag zu kündigen. Auch nach – wirklich zahlreichen und sehr zeitaufwändigen – Versuchen ist dies bisher leider nicht gelungen. 

Der Sachverhalt ist wie folgt: Ich ziehe mit meiner Partnerin in ihrer Wohnung zusammen. Sie hat bereits einen Internetvertrag bei einem anderen Anbieter, der in dieser Wohnung genutzt wird und auch nicht gekündigt werden kann (Mindestvertragslaufzeit bis November 2027). Es gibt in der Wohnung nur einen Anschluss, so dass es auch faktisch nicht möglich ist, beide Verträge zu nutzen. 

Meines Erachtens habe ich deshalb ein Sonderkündigungsrecht nach § 60 Abs. 2 TKG . Die offizielle (und bindende!) Gesetzesbegründung ist dahingehend eindeutig: 

„Ein Fall, in welchem der bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht leistungsfähig ist, liegt auch vor, wenn die entsprechende Infrastruktur dort bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Verbraucher in eine Wohnung zu einem anderen Verbraucher zieht, der bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt.“ (BT-Drucks. 19/26108 , S. 293, vgl. hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/261/1926108.pdf

Die Telekom hat meine Kündigung, trotz verweis auf mein Sonderkündigungsrecht, akzeptiert, jedoch zum Ende der Vertragslaufzeit in 1,5 Jahren und mir eine Rechnung über knapp 500€ gestellt. Mein Einschreiben zum Widerruf dieser Kündigung und weitere Kündigungsversuche wurden Ignoriert. Zuletzt habe ich über das Kontaktformular meine Kündigung zurückgezogen, in der Hoffnung anschließend richtig und mit sofortiger Wirkung kündigen zu können.

Bisher ist für mich besonders der erhebliche Zeitaufwand, den ich mit in dieser Sache erbringen musste, äußerst ärgerlich. Insbesondere, dass es nicht möglich ist, im Kundenservice den gleichen Sachbearbeiter mehrmals zu erreichen, das Problem immer von Neuem geschildert werden muss und mir teils sehr widersprüchliche Dinge gesagt wurden, ist aus Verbrauchersicht sehr unbefriedigend. 

Ich hatte bisher den Eindruck, dass die Telekom als faires Unternehmen agiert und wäre sehr enttäuscht, wenn sich dies ändern sollte.

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      vor 2 Stunden

      Statt einfach zu kündigen ist der korrekte Weg wie folgt:

      • Umzug beantragen nach TKG mit gleichbleibender Leistung
      • Telekom prüft ob am neuen Standort die Leistung erbracht werden kann
      • Wenn ja dann hast du dort die gleiche Leistung wieder und musst halt nach Ablauf deiner Mindestlaufzeit selber kündigen (da es dann kein Recht zur Sonderkündigung gibt
      • Wenn nein dann bekommst du dein gewünschtes Sonderkündigungsrecht

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