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Sonderkündigungsrecht nach § 60 Abs. 2 TKG bei Umzug in Wohnung mit bereits vorhandenem Internetanbieter

vor 3 Stunden

Liebe Community, 

ich habe ein Problem bezüglich eines Sonderkündigungsrechts nach TKG . Ich versuche seit einiger Zeit meinen MagentaZuhause S Vertrag zu kündigen. Auch nach – wirklich zahlreichen und sehr zeitaufwändigen – Versuchen ist dies bisher leider nicht gelungen. 

Der Sachverhalt ist wie folgt: Ich ziehe mit meiner Partnerin in ihrer Wohnung zusammen. Sie hat bereits einen Internetvertrag bei einem anderen Anbieter, der in dieser Wohnung genutzt wird und auch nicht gekündigt werden kann (Mindestvertragslaufzeit bis November 2027). Es gibt in der Wohnung nur einen Anschluss, so dass es auch faktisch nicht möglich ist, beide Verträge zu nutzen. 

Meines Erachtens habe ich deshalb ein Sonderkündigungsrecht nach § 60 Abs. 2 TKG . Die offizielle (und bindende!) Gesetzesbegründung ist dahingehend eindeutig: 

„Ein Fall, in welchem der bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht leistungsfähig ist, liegt auch vor, wenn die entsprechende Infrastruktur dort bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Verbraucher in eine Wohnung zu einem anderen Verbraucher zieht, der bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt.“ (BT-Drucks. 19/26108 , S. 293, vgl. hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/261/1926108.pdf

Die Telekom hat meine Kündigung, trotz verweis auf mein Sonderkündigungsrecht, akzeptiert, jedoch zum Ende der Vertragslaufzeit in 1,5 Jahren und mir eine Rechnung über knapp 500€ gestellt. Mein Einschreiben zum Widerruf dieser Kündigung und weitere Kündigungsversuche wurden Ignoriert. Zuletzt habe ich über das Kontaktformular meine Kündigung zurückgezogen, in der Hoffnung anschließend richtig und mit sofortiger Wirkung kündigen zu können.

Bisher ist für mich besonders der erhebliche Zeitaufwand, den ich mit in dieser Sache erbringen musste, äußerst ärgerlich. Insbesondere, dass es nicht möglich ist, im Kundenservice den gleichen Sachbearbeiter mehrmals zu erreichen, das Problem immer von Neuem geschildert werden muss und mir teils sehr widersprüchliche Dinge gesagt wurden, ist aus Verbrauchersicht sehr unbefriedigend. 

Ich hatte bisher den Eindruck, dass die Telekom als faires Unternehmen agiert und wäre sehr enttäuscht, wenn sich dies ändern sollte.

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      vor 3 Stunden

      Statt einfach zu kündigen ist der korrekte Weg wie folgt:

      • Umzug beantragen nach TKG mit gleichbleibender Leistung
      • Telekom prüft ob am neuen Standort die Leistung erbracht werden kann
      • Wenn ja dann hast du dort die gleiche Leistung wieder und musst halt nach Ablauf deiner Mindestlaufzeit selber kündigen (da es dann kein Recht zur Sonderkündigung gibt
      • Wenn nein dann bekommst du dein gewünschtes Sonderkündigungsrecht

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    • vor 3 Stunden

      @Lennart D hast Du denn einen Umzug beauftragt und hat dabei die Telekom festgestellt, dass der Anschluss nicht bereit gestellt werden kann? 

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    • vor 3 Stunden

      Lennart D

      Meines Erachtens habe ich deshalb ein Sonderkündigungsrecht nach § 60 Abs. 2 TKG .

      Liebe Community, 

      ich habe ein Problem bezüglich eines Sonderkündigungsrechts nach TKG . Ich versuche seit einiger Zeit meinen MagentaZuhause S Vertrag zu kündigen. Auch nach – wirklich zahlreichen und sehr zeitaufwändigen – Versuchen ist dies bisher leider nicht gelungen. 

      Der Sachverhalt ist wie folgt: Ich ziehe mit meiner Partnerin in ihrer Wohnung zusammen. Sie hat bereits einen Internetvertrag bei einem anderen Anbieter, der in dieser Wohnung genutzt wird und auch nicht gekündigt werden kann (Mindestvertragslaufzeit bis November 2027). Es gibt in der Wohnung nur einen Anschluss, so dass es auch faktisch nicht möglich ist, beide Verträge zu nutzen. 

      Meines Erachtens habe ich deshalb ein Sonderkündigungsrecht nach § 60 Abs. 2 TKG . Die offizielle (und bindende!) Gesetzesbegründung ist dahingehend eindeutig: 

      „Ein Fall, in welchem der bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht leistungsfähig ist, liegt auch vor, wenn die entsprechende Infrastruktur dort bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Verbraucher in eine Wohnung zu einem anderen Verbraucher zieht, der bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt.“ (BT-Drucks. 19/26108 , S. 293, vgl. hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/261/1926108.pdf

      Die Telekom hat meine Kündigung, trotz verweis auf mein Sonderkündigungsrecht, akzeptiert, jedoch zum Ende der Vertragslaufzeit in 1,5 Jahren und mir eine Rechnung über knapp 500€ gestellt. Mein Einschreiben zum Widerruf dieser Kündigung und weitere Kündigungsversuche wurden Ignoriert. Zuletzt habe ich über das Kontaktformular meine Kündigung zurückgezogen, in der Hoffnung anschließend richtig und mit sofortiger Wirkung kündigen zu können.

      Bisher ist für mich besonders der erhebliche Zeitaufwand, den ich mit in dieser Sache erbringen musste, äußerst ärgerlich. Insbesondere, dass es nicht möglich ist, im Kundenservice den gleichen Sachbearbeiter mehrmals zu erreichen, das Problem immer von Neuem geschildert werden muss und mir teils sehr widersprüchliche Dinge gesagt wurden, ist aus Verbrauchersicht sehr unbefriedigend. 

      Ich hatte bisher den Eindruck, dass die Telekom als faires Unternehmen agiert und wäre sehr enttäuscht, wenn sich dies ändern sollte.

      Lennart D

      Meines Erachtens habe ich deshalb ein Sonderkündigungsrecht nach § 60 Abs. 2 TKG .

      Nein, nicht einfach so, m.E.

      Du musst einen Umzug(!) nach TKG bei der Telekom melden.

      Kann dann(!) das nicht geschaltet werden räumt Dir die Telekom das Sonderkündigungsrecht ein.

      Ein Kündigung ist der falsche Weg, wie Du ja selbst siehst.

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    • vor 3 Stunden

      @Lennart D

      Du selber kannst leider keine Sonderkündigung aussprechen, nur weil  am neuen Wohnort einen Anschluss bereits gibt.

      Dazu musst du einen Umzug beantragen, mit bestehenden Tarif.

      Die Telekom kann auch eine zweite TAE setzen, wenn es umsetzbar ist.

      Es gibt 2 Optionen:

      1. bei vorhandenem Telekomvertrag kann aus Kulanz eine Haushaltszusammenführung gemacht werden
      2. bei Anschluss eines Fremdanbieters, kann die Telekom eine 2. Dose setzen, da in diesem Fall keine Sonderkündigung gilt. Nur, wenn es technisch nicht möglich ist, dort einen weiteren Anschluss zu setzen, bzw der bestehende Tarif aufgrund Ressourcenmangel, Leitungslänge, usw., nicht 1:1 umgesetzt werden kann!

      Zu Punkt 1:

      Bei vorhandenem Telekomanschluss kann aus Kulanz eine Haushaltszusammenführung gemacht werden.

      Dieser Punkt fällt nun weg, da der Anschluss , nicht bei der Telekom ist

      Zu Punkt 2:

      Das geht bei der tel. Hotline, im Telekomshop., durch die Teamies hier oder auch selber online

      Wenn der Anschluss 1:1 nicht umsetzbar ist, besteht ein Sonderkündigungsrecht von 1 Monat.

      Sonst wird geschaltet mit den bisherigen Konditionen ohne neue Laufzeit

       Direktlink:

      -Umzug beantragen- 

      Du musst aber bitte so oder so einen Umzug beauftragen, nicht zum Ende der MVLZ kündigen.

      Sonst blockierst du den Anschluss für den Nachmieter

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    • vor 2 Stunden

       Lennart D

      (BT-Drucks. 19/26108 , S. 293, vgl. hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/261/1926108.pdf

      Liebe Community, 

      ich habe ein Problem bezüglich eines Sonderkündigungsrechts nach TKG . Ich versuche seit einiger Zeit meinen MagentaZuhause S Vertrag zu kündigen. Auch nach – wirklich zahlreichen und sehr zeitaufwändigen – Versuchen ist dies bisher leider nicht gelungen. 

      Der Sachverhalt ist wie folgt: Ich ziehe mit meiner Partnerin in ihrer Wohnung zusammen. Sie hat bereits einen Internetvertrag bei einem anderen Anbieter, der in dieser Wohnung genutzt wird und auch nicht gekündigt werden kann (Mindestvertragslaufzeit bis November 2027). Es gibt in der Wohnung nur einen Anschluss, so dass es auch faktisch nicht möglich ist, beide Verträge zu nutzen. 

      Meines Erachtens habe ich deshalb ein Sonderkündigungsrecht nach § 60 Abs. 2 TKG . Die offizielle (und bindende!) Gesetzesbegründung ist dahingehend eindeutig: 

      „Ein Fall, in welchem der bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht leistungsfähig ist, liegt auch vor, wenn die entsprechende Infrastruktur dort bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Verbraucher in eine Wohnung zu einem anderen Verbraucher zieht, der bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt.“ (BT-Drucks. 19/26108 , S. 293, vgl. hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/261/1926108.pdf

      Die Telekom hat meine Kündigung, trotz verweis auf mein Sonderkündigungsrecht, akzeptiert, jedoch zum Ende der Vertragslaufzeit in 1,5 Jahren und mir eine Rechnung über knapp 500€ gestellt. Mein Einschreiben zum Widerruf dieser Kündigung und weitere Kündigungsversuche wurden Ignoriert. Zuletzt habe ich über das Kontaktformular meine Kündigung zurückgezogen, in der Hoffnung anschließend richtig und mit sofortiger Wirkung kündigen zu können.

      Bisher ist für mich besonders der erhebliche Zeitaufwand, den ich mit in dieser Sache erbringen musste, äußerst ärgerlich. Insbesondere, dass es nicht möglich ist, im Kundenservice den gleichen Sachbearbeiter mehrmals zu erreichen, das Problem immer von Neuem geschildert werden muss und mir teils sehr widersprüchliche Dinge gesagt wurden, ist aus Verbrauchersicht sehr unbefriedigend. 

      Ich hatte bisher den Eindruck, dass die Telekom als faires Unternehmen agiert und wäre sehr enttäuscht, wenn sich dies ändern sollte.

      Lennart D

      (BT-Drucks. 19/26108 , S. 293, vgl. hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/261/1926108.pdf

       

      @Lennart D 

      der genaue Text aus § 60 Abs. 2 TKG lautet, und genau dies festzustellen liegt bei der Telekom, wenn sie nicht liefern kann dann wird sie deine Sonderkündigung auch akzeptieren, alternativ habt ihr dann zwei Anschlüsse zur Verfügung, kann auch seine Vorteile haben.

      (2) Wird die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, kann der Verbraucher den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden.

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    • vor 2 Stunden

      Lennart D

      Mein Einschreiben zum Widerruf dieser Kündigung

      Liebe Community, 

      ich habe ein Problem bezüglich eines Sonderkündigungsrechts nach TKG . Ich versuche seit einiger Zeit meinen MagentaZuhause S Vertrag zu kündigen. Auch nach – wirklich zahlreichen und sehr zeitaufwändigen – Versuchen ist dies bisher leider nicht gelungen. 

      Der Sachverhalt ist wie folgt: Ich ziehe mit meiner Partnerin in ihrer Wohnung zusammen. Sie hat bereits einen Internetvertrag bei einem anderen Anbieter, der in dieser Wohnung genutzt wird und auch nicht gekündigt werden kann (Mindestvertragslaufzeit bis November 2027). Es gibt in der Wohnung nur einen Anschluss, so dass es auch faktisch nicht möglich ist, beide Verträge zu nutzen. 

      Meines Erachtens habe ich deshalb ein Sonderkündigungsrecht nach § 60 Abs. 2 TKG . Die offizielle (und bindende!) Gesetzesbegründung ist dahingehend eindeutig: 

      „Ein Fall, in welchem der bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht leistungsfähig ist, liegt auch vor, wenn die entsprechende Infrastruktur dort bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Verbraucher in eine Wohnung zu einem anderen Verbraucher zieht, der bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt.“ (BT-Drucks. 19/26108 , S. 293, vgl. hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/261/1926108.pdf

      Die Telekom hat meine Kündigung, trotz verweis auf mein Sonderkündigungsrecht, akzeptiert, jedoch zum Ende der Vertragslaufzeit in 1,5 Jahren und mir eine Rechnung über knapp 500€ gestellt. Mein Einschreiben zum Widerruf dieser Kündigung und weitere Kündigungsversuche wurden Ignoriert. Zuletzt habe ich über das Kontaktformular meine Kündigung zurückgezogen, in der Hoffnung anschließend richtig und mit sofortiger Wirkung kündigen zu können.

      Bisher ist für mich besonders der erhebliche Zeitaufwand, den ich mit in dieser Sache erbringen musste, äußerst ärgerlich. Insbesondere, dass es nicht möglich ist, im Kundenservice den gleichen Sachbearbeiter mehrmals zu erreichen, das Problem immer von Neuem geschildert werden muss und mir teils sehr widersprüchliche Dinge gesagt wurden, ist aus Verbrauchersicht sehr unbefriedigend. 

      Ich hatte bisher den Eindruck, dass die Telekom als faires Unternehmen agiert und wäre sehr enttäuscht, wenn sich dies ändern sollte.

      Lennart D

      Mein Einschreiben zum Widerruf dieser Kündigung

      Eine Kündigung kann nicht widerrufen werden.

      Mal ganz abgesehen davon, gibts da das Widerrufsrecht überhaupt nicht.

      Lennart D

      weitere Kündigungsversuche wurden Ignoriert

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      ich habe ein Problem bezüglich eines Sonderkündigungsrechts nach TKG . Ich versuche seit einiger Zeit meinen MagentaZuhause S Vertrag zu kündigen. Auch nach – wirklich zahlreichen und sehr zeitaufwändigen – Versuchen ist dies bisher leider nicht gelungen. 

      Der Sachverhalt ist wie folgt: Ich ziehe mit meiner Partnerin in ihrer Wohnung zusammen. Sie hat bereits einen Internetvertrag bei einem anderen Anbieter, der in dieser Wohnung genutzt wird und auch nicht gekündigt werden kann (Mindestvertragslaufzeit bis November 2027). Es gibt in der Wohnung nur einen Anschluss, so dass es auch faktisch nicht möglich ist, beide Verträge zu nutzen. 

      Meines Erachtens habe ich deshalb ein Sonderkündigungsrecht nach § 60 Abs. 2 TKG . Die offizielle (und bindende!) Gesetzesbegründung ist dahingehend eindeutig: 

      „Ein Fall, in welchem der bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht leistungsfähig ist, liegt auch vor, wenn die entsprechende Infrastruktur dort bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Verbraucher in eine Wohnung zu einem anderen Verbraucher zieht, der bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt.“ (BT-Drucks. 19/26108 , S. 293, vgl. hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/261/1926108.pdf

      Die Telekom hat meine Kündigung, trotz verweis auf mein Sonderkündigungsrecht, akzeptiert, jedoch zum Ende der Vertragslaufzeit in 1,5 Jahren und mir eine Rechnung über knapp 500€ gestellt. Mein Einschreiben zum Widerruf dieser Kündigung und weitere Kündigungsversuche wurden Ignoriert. Zuletzt habe ich über das Kontaktformular meine Kündigung zurückgezogen, in der Hoffnung anschließend richtig und mit sofortiger Wirkung kündigen zu können.

      Bisher ist für mich besonders der erhebliche Zeitaufwand, den ich mit in dieser Sache erbringen musste, äußerst ärgerlich. Insbesondere, dass es nicht möglich ist, im Kundenservice den gleichen Sachbearbeiter mehrmals zu erreichen, das Problem immer von Neuem geschildert werden muss und mir teils sehr widersprüchliche Dinge gesagt wurden, ist aus Verbrauchersicht sehr unbefriedigend. 

      Ich hatte bisher den Eindruck, dass die Telekom als faires Unternehmen agiert und wäre sehr enttäuscht, wenn sich dies ändern sollte.

      Lennart D

      weitere Kündigungsversuche wurden Ignoriert

      Ja klar .. der Anschluss ist ja auch schon gekündigt?

      Lennart D

      Meines Erachtens habe ich deshalb ein Sonderkündigungsrecht nach § 60 Abs. 2 TKG . Die offizielle (und bindende!) Gesetzesbegründung ist dahingehend eindeutig: 

      „Ein Fall, in welchem der bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht leistungsfähig ist

      Liebe Community, 

      ich habe ein Problem bezüglich eines Sonderkündigungsrechts nach TKG . Ich versuche seit einiger Zeit meinen MagentaZuhause S Vertrag zu kündigen. Auch nach – wirklich zahlreichen und sehr zeitaufwändigen – Versuchen ist dies bisher leider nicht gelungen. 

      Der Sachverhalt ist wie folgt: Ich ziehe mit meiner Partnerin in ihrer Wohnung zusammen. Sie hat bereits einen Internetvertrag bei einem anderen Anbieter, der in dieser Wohnung genutzt wird und auch nicht gekündigt werden kann (Mindestvertragslaufzeit bis November 2027). Es gibt in der Wohnung nur einen Anschluss, so dass es auch faktisch nicht möglich ist, beide Verträge zu nutzen. 

      Meines Erachtens habe ich deshalb ein Sonderkündigungsrecht nach § 60 Abs. 2 TKG . Die offizielle (und bindende!) Gesetzesbegründung ist dahingehend eindeutig: 

      „Ein Fall, in welchem der bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht leistungsfähig ist, liegt auch vor, wenn die entsprechende Infrastruktur dort bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Verbraucher in eine Wohnung zu einem anderen Verbraucher zieht, der bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt.“ (BT-Drucks. 19/26108 , S. 293, vgl. hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/261/1926108.pdf

      Die Telekom hat meine Kündigung, trotz verweis auf mein Sonderkündigungsrecht, akzeptiert, jedoch zum Ende der Vertragslaufzeit in 1,5 Jahren und mir eine Rechnung über knapp 500€ gestellt. Mein Einschreiben zum Widerruf dieser Kündigung und weitere Kündigungsversuche wurden Ignoriert. Zuletzt habe ich über das Kontaktformular meine Kündigung zurückgezogen, in der Hoffnung anschließend richtig und mit sofortiger Wirkung kündigen zu können.

      Bisher ist für mich besonders der erhebliche Zeitaufwand, den ich mit in dieser Sache erbringen musste, äußerst ärgerlich. Insbesondere, dass es nicht möglich ist, im Kundenservice den gleichen Sachbearbeiter mehrmals zu erreichen, das Problem immer von Neuem geschildert werden muss und mir teils sehr widersprüchliche Dinge gesagt wurden, ist aus Verbrauchersicht sehr unbefriedigend. 

      Ich hatte bisher den Eindruck, dass die Telekom als faires Unternehmen agiert und wäre sehr enttäuscht, wenn sich dies ändern sollte.

      Lennart D

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      Wie kommst du darauf?

      Wenn die Kapazitäten für einen 2. Anschluss da sind, bekommst halt nen 2. Anschluss auf die Telefondose gelegt - Problem gefixt. 

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