Solved
Sonderkündigungsrecht wegen Nichtverfügbarkeit
3 years ago
Hallo zusammen,
ich habe im Juni eine schriftliche Kündigung (Sonderkündigungsrecht wegen Nicht-Verfügbarkeit am neuen Wohnstandort) zum 31.08.22 bei der Telekom eingereicht, nachdem die Nicht-Verfügbarkeit zuvor von der Telekom geprüft und "im System hinterlegt" wurde. Dann sollte ich noch den Kaufvertrag vom neuen Haus ab dem 1.9. der Kündigung beifügen, was ich gemacht habe.
Nun habe ich eine "normale" Kündigungsbestätigung zum Ende der regulären Vertragslaufzeit bekommen (26.09.23), was ja falsch ist. Auf heutiger telefonischer Rückfrage teilte mit ein Telekom-Mitarbeiter mit, dass die Kündigung falsch gebucht worden sei und ich zunächst eine Meldebescheinigung vom neuen Wohnstandort benötige und damit das Sonderkündigungsrecht ausübe.
IST das denn korrekt?? Damit könnte ich ja frühestens zum 31.09 statt zum 31.08 kündigen oder greift die Kündigung dann sofort? Sonst hätte der Nachmieter ja keinen freien Anschluss verfügbar...
DANKE für Hilfe!
Dirk S.
501
9
This could help you too
632
0
2
1350
0
3
1305
0
1
239
0
2
668
0
4
3 years ago
Hallo @DirkS87
Besser wäre ein Umzug nach dem TKG telefonisch oder im Telekom-Shop zu beantragen.
Kann die Leistung nicht 1zu1 erbracht werden, besteht ein Sonderkündigungsrecht von 1 Monat.
Alles andere ist Müll und funktioniert nicht.
0
3 years ago
@DirkS87
die Vorgehensweise selbst zu kündigen mit dem vermeintlichen Recht auf Sonderkündigung wegen Nichtverfügbarkeit führt fast immer zum Nichterfolg.
Der richtige Weg ist immer noch, einen Umzug nach TKG zu beauftragen (telefonisch oder im Shop), wenn die Telekom(!) dann feststellt, das der Anschluss nicht 1:1 am neuen Wohnort geschaltet werden kann, dann wird dir die Sonderkündigung mit Frist von einem Monat eingeräumt, dem du dann auch umgehend nachgehen kannst.
0
3 years ago
nachdem die Nicht-Verfügbarkeit zuvor von der Telekom geprüft und "im System hinterlegt" wurde.
Versteht die Telekom sich selbst nicht?
Nun habe ich eine "normale" Kündigungsbestätigung zum Ende der regulären Vertragslaufzeit bekommen (26.09.23), was ja falsch ist.
0
3 years ago
ich habe im Juni eine schriftliche Kündigung (Sonderkündigungsrecht wegen Nicht-Verfügbarkeit am neuen Wohnstandort) zum 31.08.22 bei der Telekom eingereicht, nachdem die Nicht-Verfügbarkeit zuvor von der Telekom geprüft und "im System hinterlegt" wurde
@Gelöschter Nutzer @fdi
Der TE hat doch erst dann die Sonderkündigung ausgesprochen.
Die telekom hat das bereits überprüft.
Oder hab ich einen Denkfehler?
2
Answer
from
3 years ago
@Marcel2605
Warum ist dann die schriftliche Kündigung erfolgt, wenn die da schon "hinterlegt" wurde? Wenn der TE telefonisch einen Umzug nach TKG beauftragt hatte? Es fehlte doch angeblich nur noch der "Beweis" des Umzuges oder?
Answer
from
3 years ago
Es fehlte doch angeblich nur noch der "Beweis" des Umzuges oder?
Braucht’s nicht, da
nachdem die Nicht-Verfügbarkeit zuvor von der Telekom geprüft und "im System hinterlegt"
Da klemmte doch im System und nicht beim Kunden.
Unlogged in user
Answer
from
3 years ago
IST das denn korrekt?? Damit könnte ich ja frühestens zum 31.09 statt zum 31.08 kündigen oder greift die Kündigung dann sofort?
Joar ist korrekt.
Die Kündigung läuft dann rückwirkend zu dem Datum der Meldebescheinigung.
Wichtig ist halt das Datum wann du dich erstmalig dazu gemeldet hast.
@Gelöschter Nutzer
Nö wieso?
Erstmal wird die reguläre Kündigung zur Ende der Vertragslaufzeit eingestellt bis der Nachweis da ist.
Ist der da und korrekt wird das Kündigungsdatum vorgezogen.
0
Accepted Solution
accepted by
3 years ago
Hallo und willkommen @DirkS87 ,
@CyberSW hat es bereits richtig beschrieben: Wenn die Sonderkündigung nach TKG bereits im System hinterlegt ist, benötigen wir noch den Nachweis (hier: eine Meldebescheinigung), um die Sonderkündigung mit einer Frist von einem Monat buchen zu können (die Frist beginnt mit dem erstmaligen Melden des Anliegens).
Liebe Grüße
Nicole G.
1
Answer
from
3 years ago
Vielen Dank allen Nutzern und Nicole G. natürlich. Dann werde ich das morgen über die Hotline in die Wege leiten!
Unlogged in user
Answer
from
Unlogged in user
Ask
from