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Sonderkündigungsrecht wegen Nichtverfügbarkeit

3 years ago

Hallo zusammen,

 

ich habe im Juni eine schriftliche Kündigung (Sonderkündigungsrecht wegen Nicht-Verfügbarkeit am neuen Wohnstandort) zum 31.08.22 bei der Telekom eingereicht, nachdem die Nicht-Verfügbarkeit zuvor von der Telekom geprüft und "im System hinterlegt" wurde. Dann sollte ich noch den Kaufvertrag vom neuen Haus ab dem 1.9. der Kündigung beifügen, was ich gemacht habe.

Nun habe ich eine "normale" Kündigungsbestätigung zum Ende der regulären Vertragslaufzeit bekommen (26.09.23), was ja  falsch ist. Auf heutiger telefonischer Rückfrage teilte mit ein Telekom-Mitarbeiter mit, dass die Kündigung falsch gebucht worden sei und ich zunächst eine Meldebescheinigung vom neuen Wohnstandort benötige und damit das Sonderkündigungsrecht ausübe. 

 

IST das denn korrekt?? Damit könnte ich ja frühestens zum 31.09 statt zum 31.08 kündigen oder greift die Kündigung dann sofort? Sonst hätte der Nachmieter ja keinen freien Anschluss verfügbar...

 

DANKE für Hilfe!

Dirk S.

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    • 3 years ago

      Hallo @DirkS87 

      Besser wäre ein Umzug nach dem TKG telefonisch oder im Telekom-Shop zu beantragen.

      Kann die Leistung nicht 1zu1 erbracht werden, besteht ein Sonderkündigungsrecht von 1 Monat.

       

      Alles andere ist Müll und funktioniert nicht.

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    • 3 years ago

      @DirkS87 

       

      die Vorgehensweise selbst zu kündigen mit dem vermeintlichen Recht auf Sonderkündigung wegen Nichtverfügbarkeit führt fast immer zum Nichterfolg.

       

      Der richtige Weg ist immer noch, einen Umzug nach TKG zu beauftragen (telefonisch oder im Shop), wenn die Telekom(!) dann  feststellt, das der Anschluss nicht 1:1 am neuen Wohnort geschaltet werden kann, dann wird dir die Sonderkündigung mit Frist von einem Monat eingeräumt, dem du dann auch umgehend nachgehen kannst.

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    • 3 years ago

      DirkS87

      nachdem die Nicht-Verfügbarkeit zuvor von der Telekom geprüft und "im System hinterlegt" wurde.

      nachdem die Nicht-Verfügbarkeit zuvor von der Telekom geprüft und "im System hinterlegt" wurde.
      DirkS87
      nachdem die Nicht-Verfügbarkeit zuvor von der Telekom geprüft und "im System hinterlegt" wurde.

      Versteht die Telekom sich selbst nicht?

       

       

      DirkS87

      Nun habe ich eine "normale" Kündigungsbestätigung zum Ende der regulären Vertragslaufzeit bekommen (26.09.23), was ja falsch ist.

      Nun habe ich eine "normale" Kündigungsbestätigung zum Ende der regulären Vertragslaufzeit bekommen (26.09.23), was ja  falsch ist.
      DirkS87
      Nun habe ich eine "normale" Kündigungsbestätigung zum Ende der regulären Vertragslaufzeit bekommen (26.09.23), was ja  falsch ist.

       

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    • 3 years ago

      DirkS87

      ich habe im Juni eine schriftliche Kündigung (Sonderkündigungsrecht wegen Nicht-Verfügbarkeit am neuen Wohnstandort) zum 31.08.22 bei der Telekom eingereicht, nachdem die Nicht-Verfügbarkeit zuvor von der Telekom geprüft und "im System hinterlegt" wurde

      ich habe im Juni eine schriftliche Kündigung (Sonderkündigungsrecht wegen Nicht-Verfügbarkeit am neuen Wohnstandort) zum 31.08.22 bei der Telekom eingereicht, nachdem die Nicht-Verfügbarkeit zuvor von der Telekom geprüft und "im System hinterlegt" wurde
      DirkS87
      ich habe im Juni eine schriftliche Kündigung (Sonderkündigungsrecht wegen Nicht-Verfügbarkeit am neuen Wohnstandort) zum 31.08.22 bei der Telekom eingereicht, nachdem die Nicht-Verfügbarkeit zuvor von der Telekom geprüft und "im System hinterlegt" wurde

      @Gelöschter Nutzer @fdi

      Der TE hat doch erst dann die Sonderkündigung ausgesprochen.

       

      Die telekom hat das bereits überprüft. 

      Oder hab ich einen Denkfehler? 

       

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      Answer

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      3 years ago

      @Marcel2605 

       

      Warum ist dann die schriftliche Kündigung erfolgt, wenn die da schon "hinterlegt" wurde? Wenn der TE telefonisch einen Umzug nach TKG beauftragt hatte? Es fehlte doch angeblich nur noch der "Beweis" des Umzuges oder?

      Answer

      from

      3 years ago

      fdi

      Es fehlte doch angeblich nur noch der "Beweis" des Umzuges oder?

      Es fehlte doch angeblich nur noch der "Beweis" des Umzuges oder?
      fdi
      Es fehlte doch angeblich nur noch der "Beweis" des Umzuges oder?

      Braucht’s nicht, da

      DirkS87

      nachdem die Nicht-Verfügbarkeit zuvor von der Telekom geprüft und "im System hinterlegt"

      nachdem die Nicht-Verfügbarkeit zuvor von der Telekom geprüft und "im System hinterlegt"
      DirkS87
      nachdem die Nicht-Verfügbarkeit zuvor von der Telekom geprüft und "im System hinterlegt"

      Da klemmte doch im System und nicht beim Kunden.

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    • 3 years ago

      DirkS87

      IST das denn korrekt?? Damit könnte ich ja frühestens zum 31.09 statt zum 31.08 kündigen oder greift die Kündigung dann sofort?

      IST das denn korrekt?? Damit könnte ich ja frühestens zum 31.09 statt zum 31.08 kündigen oder greift die Kündigung dann sofort?
      DirkS87
      IST das denn korrekt?? Damit könnte ich ja frühestens zum 31.09 statt zum 31.08 kündigen oder greift die Kündigung dann sofort?

      Joar ist korrekt.

      Die Kündigung läuft dann rückwirkend zu dem Datum der Meldebescheinigung. 

      Wichtig ist halt das Datum wann du dich erstmalig dazu gemeldet hast. 

       

      @Gelöschter Nutzer 

      Nö wieso?

      Erstmal wird die reguläre Kündigung zur Ende der Vertragslaufzeit eingestellt bis der Nachweis da ist.

      Ist der da und korrekt wird das Kündigungsdatum vorgezogen. 

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      3 years ago

      Hallo und willkommen @DirkS87 ,

       

      @CyberSW hat es bereits richtig beschrieben: Wenn die Sonderkündigung nach TKG bereits im System hinterlegt ist, benötigen wir noch den Nachweis (hier: eine Meldebescheinigung), um die Sonderkündigung mit einer Frist von einem Monat buchen zu können (die Frist beginnt mit dem erstmaligen Melden des Anliegens).

       

      Liebe Grüße

      Nicole G.

      1

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      3 years ago

      Vielen Dank allen Nutzern und Nicole G. natürlich. Dann werde ich das morgen über die Hotline in die Wege leiten!

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