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Sonderkündigungsrecht wegen Nichtverfügbarkeit

2 years ago

Hallo zusammen,

 

ich habe im Juni eine schriftliche Kündigung (Sonderkündigungsrecht wegen Nicht-Verfügbarkeit am neuen Wohnstandort) zum 31.08.22 bei der Telekom eingereicht, nachdem die Nicht-Verfügbarkeit zuvor von der Telekom geprüft und "im System hinterlegt" wurde. Dann sollte ich noch den Kaufvertrag vom neuen Haus ab dem 1.9. der Kündigung beifügen, was ich gemacht habe.

Nun habe ich eine "normale" Kündigungsbestätigung zum Ende der regulären Vertragslaufzeit bekommen (26.09.23), was ja  falsch ist. Auf heutiger telefonischer Rückfrage teilte mit ein Telekom-Mitarbeiter mit, dass die Kündigung falsch gebucht worden sei und ich zunächst eine Meldebescheinigung vom neuen Wohnstandort benötige und damit das Sonderkündigungsrecht ausübe. 

 

IST das denn korrekt?? Damit könnte ich ja frühestens zum 31.09 statt zum 31.08 kündigen oder greift die Kündigung dann sofort? Sonst hätte der Nachmieter ja keinen freien Anschluss verfügbar...

 

DANKE für Hilfe!

Dirk S.

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    2 years ago

    Hallo und willkommen @DirkS87 ,

     

    @CyberSW hat es bereits richtig beschrieben: Wenn die Sonderkündigung nach TKG bereits im System hinterlegt ist, benötigen wir noch den Nachweis (hier: eine Meldebescheinigung), um die Sonderkündigung mit einer Frist von einem Monat buchen zu können (die Frist beginnt mit dem erstmaligen Melden des Anliegens).

     

    Liebe Grüße

    Nicole G.

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    2 years ago

    Vielen Dank allen Nutzern und Nicole G. natürlich. Dann werde ich das morgen über die Hotline in die Wege leiten!

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