Sonderkündigung bei Regio Anschlüssen
vor 17 Stunden
Guten Morgen zusammen, gewährt die Telekom auch eine Sonderkündigung beim eine Haushaltszusammenführung wenn ein Regio Anschluss gekündigt werden soll:
Standort A Magenta Zuhause M Regio zieht zu Standort B Magenta Zuhause L mit TV Smart
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vor 5 Jahren
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vor 17 Stunden
Hallo @Gadich
Ich wüsste nicht , was dagegen spricht .
Ist aber immer noch eine Kulanzentscheidung
https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/kuendigung
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vor 17 Stunden
Umzug melden würde ich sagen, wo Telekom geht, gibt es kein Regio.
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vor 16 Stunden
gewährt die Telekom auch eine Sonderkündigung beim eine Haushaltszusammenführung wenn ein Regio Anschluss gekündigt werden soll:
Guten Morgen zusammen, gewährt die Telekom auch eine Sonderkündigung beim eine Haushaltszusammenführung wenn ein Regio Anschluss gekündigt werden soll:
Standort A Magenta Zuhause M Regio zieht zu Standort B Magenta Zuhause L mit TV Smart
Nein gibt es nicht, und stell dir vor bei keinen Anbieter .
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Antwort
von
vor 13 Stunden
Warum soll auch die Telekom Kulanz gewähren, die sind ja auch schließlich keine Wohlfahrt
Vermutlich gibt es das sehr wohl.
Nein gibt es nicht
gewährt die Telekom auch eine Sonderkündigung beim eine Haushaltszusammenführung wenn ein Regio Anschluss gekündigt werden soll:
Guten Morgen zusammen, gewährt die Telekom auch eine Sonderkündigung beim eine Haushaltszusammenführung wenn ein Regio Anschluss gekündigt werden soll:
Standort A Magenta Zuhause M Regio zieht zu Standort B Magenta Zuhause L mit TV Smart
Nein gibt es nicht, und stell dir vor bei keinen Anbieter .
Vermutlich gibt es das sehr wohl.
Die Fortführung eines Regio-Tarifes an einem Standort, bei dem die Telekom ein eigenes Netz hat, wird nicht möglich sein.
Statt dessen würde bei einem Umzug aus dem "Regio"-Anschluss ein regulärer Telekom-Anschluss.
Das bedeutet: Der Tarif kann nicht mitgenommen werden, es sollte demnach eine ganz normale "Sonder"-Kündigung im Rahmen des Umzugs möglich sein.
Ich würde zunächst einmal abwarten, was das Team dazu zu sagen hat.
Ansonsten: "Umzug nach TKG " beantragen und abwarten, dass man "Umzug des Regio-Vetrages ist zu identischen Bedingungen leider nicht möglich" als Antwort bekommt.
Nein gibt es nicht ohne Kulanz. Warum soll auch die Telekom Kulanz gewähren, die sind ja auch schließlich keine Wohlfahrt
Die Telekom wird sich sicherlich ans TKG halten.
"Wenn ein Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt und seine Verträge weiterführen möchte, ist der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten verpflichtet, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit er diese dort anbietet. "
Das hat so rein gar nichts mit Kulanz zu tun.
Zu den sonstigen Vertragsinhalten gehören AGB, Leistungsbeschreibung und Preisliste. Ich vermute, dass es da Unterschiede zwischen Regio und "normal" gibt.
Antwort
von
vor 12 Stunden
Die Telekom wird sich sicherlich ans TKG halten.
Warum soll auch die Telekom Kulanz gewähren, die sind ja auch schließlich keine Wohlfahrt
Vermutlich gibt es das sehr wohl.
Nein gibt es nicht
gewährt die Telekom auch eine Sonderkündigung beim eine Haushaltszusammenführung wenn ein Regio Anschluss gekündigt werden soll:
Guten Morgen zusammen, gewährt die Telekom auch eine Sonderkündigung beim eine Haushaltszusammenführung wenn ein Regio Anschluss gekündigt werden soll:
Standort A Magenta Zuhause M Regio zieht zu Standort B Magenta Zuhause L mit TV Smart
Nein gibt es nicht, und stell dir vor bei keinen Anbieter .
Vermutlich gibt es das sehr wohl.
Die Fortführung eines Regio-Tarifes an einem Standort, bei dem die Telekom ein eigenes Netz hat, wird nicht möglich sein.
Statt dessen würde bei einem Umzug aus dem "Regio"-Anschluss ein regulärer Telekom-Anschluss.
Das bedeutet: Der Tarif kann nicht mitgenommen werden, es sollte demnach eine ganz normale "Sonder"-Kündigung im Rahmen des Umzugs möglich sein.
Ich würde zunächst einmal abwarten, was das Team dazu zu sagen hat.
Ansonsten: "Umzug nach TKG " beantragen und abwarten, dass man "Umzug des Regio-Vetrages ist zu identischen Bedingungen leider nicht möglich" als Antwort bekommt.
Nein gibt es nicht ohne Kulanz. Warum soll auch die Telekom Kulanz gewähren, die sind ja auch schließlich keine Wohlfahrt
Die Telekom wird sich sicherlich ans TKG halten.
"Wenn ein Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt und seine Verträge weiterführen möchte, ist der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten verpflichtet, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit er diese dort anbietet. "
Das hat so rein gar nichts mit Kulanz zu tun.
Zu den sonstigen Vertragsinhalten gehören AGB, Leistungsbeschreibung und Preisliste. Ich vermute, dass es da Unterschiede zwischen Regio und "normal" gibt.
Greift doch so überhaupt nicht
Antwort
von
vor 12 Stunden
Man muss halt jetzt unterscheiden zwischen Umzug nach TKG und dem Kulanzthema der Haushaltszusammenführung, das sind halt zwei verschiedene Dinge wo ihr gerade aneinander vorbei redet.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 16 Stunden
Mach einfach wenn du magst den vorgeschlagenen Weg von @Marcel2605 mit der Kulanz und wenn die Telekom keine Kulanz machen will dann mach den Umzug wie @Smart-und-Clever geschrieben hat denn dann hast du so oder so ein Sonderkündigungsrecht.
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vor 16 Stunden
Kulanz der Telekom wird vermutlich schwer zu bekommen sein.
Denn Telekom hat ja nicht nur einen Vertrag mit Dir bei Regio, sondern auch einen Vertrag mit dem Wettbewerber, den Telekom erfüllen muss .....
Der Wettbewerber verzichtet aus Kulanz sicher ungern auf seine Einnahmen.
2
Antwort
von
vor 14 Stunden
Denn Telekom hat ja nicht nur einen Vertrag mit Dir bei Regio, sondern auch einen Vertrag mit dem Wettbewerber, den Telekom erfüllen muss .....
Der Wettbewerber verzichtet aus Kulanz sicher ungern auf seine Einnahmen.
Kulanz der Telekom wird vermutlich schwer zu bekommen sein.
Denn Telekom hat ja nicht nur einen Vertrag mit Dir bei Regio, sondern auch einen Vertrag mit dem Wettbewerber, den Telekom erfüllen muss .....
Der Wettbewerber verzichtet aus Kulanz sicher ungern auf seine Einnahmen.
Dazu müsstest du wissen, wie die Verträge zwischen den Anbietern sind.
Und hier kann man nur sagen, dass die TALs nicht an die Vertragslaufzeiten der Endkundentarife gekoppelt sind.
Obendrauf gibt es aus den für alle Anbieter ansich die Pflicht, die alten Anschlüsse offline zu nehmen, wenn der Teilnehmer dort nicht mehr wohnt.
Also mach dir da mal keinen Kopf ^^
Antwort
von
vor 12 Stunden
Dazu müsstest du wissen, wie die Verträge zwischen den Anbietern sind.
Denn Telekom hat ja nicht nur einen Vertrag mit Dir bei Regio, sondern auch einen Vertrag mit dem Wettbewerber, den Telekom erfüllen muss .....
Der Wettbewerber verzichtet aus Kulanz sicher ungern auf seine Einnahmen.
Kulanz der Telekom wird vermutlich schwer zu bekommen sein.
Denn Telekom hat ja nicht nur einen Vertrag mit Dir bei Regio, sondern auch einen Vertrag mit dem Wettbewerber, den Telekom erfüllen muss .....
Der Wettbewerber verzichtet aus Kulanz sicher ungern auf seine Einnahmen.
Dazu müsstest du wissen, wie die Verträge zwischen den Anbietern sind.
Und hier kann man nur sagen, dass die TALs nicht an die Vertragslaufzeiten der Endkundentarife gekoppelt sind.
Obendrauf gibt es aus den für alle Anbieter ansich die Pflicht, die alten Anschlüsse offline zu nehmen, wenn der Teilnehmer dort nicht mehr wohnt.
Also mach dir da mal keinen Kopf ^^
Da sind Kündigungsrechte bei Auszug enthalten - ziemlich sicher.
Es ist schwierig, diese Verträge zu finden.
Ein Muster hast du hier: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK3-GZ/2015/BK3-15-0011/Vorlage_aktualisierte_Vertraege/Ue_TAL_Anlagen_34_xxx.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Das betrifft aber den Fall, dass die Telekom eine TAL vermietet.
Es ist stark davon auszugehen, dass die Telekom keine Verträge abschließen wird, die beim Wegzug des Endkunden nicht auch die Telekom zur Kündigung berechtigen würde.
Uneingeloggter Nutzer
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