Gelöst

Sonderkündigung Festnetz

vor 7 Jahren

Ich habe vor einem halben Jahr meinen Festnetz-Wechsel zu einem anderen Anbieter eingeleitet. Dieser ist nun vollzogen, mein Telekom-Vertrag läuft  aber noch bis Ende diesen Jahres.

Grund für den Wechsel war, dass die Telekom an meiner Adresse nur VDSL 50 anbieten konnte, was für mich zu wenig ist.

Ein Anruf beim Kundencenter ergab, dass ich gerne per email nach Sonderkündigung fragen kann, aber große Hoffnungen soll ich mir nicht machen. Am Telefon können keine Verhandlungen geführt werden. Eine email-Adresse kann ich aber leider nicht finden. Über die Kontaktseite komme ich nur zu einem Formular zur direkten Kündigung.

Nebenbei erfuhr ich, dass seit 2 Wochen an meiner Adresse VDSL 100 verfügbar ist.

Meine Frage: wie kann ich nun nach einer Sonderkündigung fragen?

 

Gruß Ralf

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    • vor 7 Jahren

      Mit welcher Begründung sollte Dich die Telekom aus dem bestehenden Vertragsverhältnis entlassen?

      7

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Ein Sonderkündigungsrecht gilt nur, wenn der bestehende Vertrag nicht mehr erfüllt werden kann.

      Ein Anbieterwechsel zählt nicht dazu.

      0

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Du kannst bei jeden Anbieter gehen bei den möchtest, wenn du keinen driften Grund hast, gibt es eben keine Sonderkündigungsrecht. Übrigens deine 400Mbit laufen über einen Kabelanschluss. Das ist eine ganz andere Technik wie die Telekom nutzt Zwinkernd

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Ralf_Berlin

      beim neuen Anbieter habe ich übrigens 400mbit/s. Das kann die Telekom nicht bieten.

      beim neuen Anbieter habe ich übrigens 400mbit/s. Das kann die Telekom nicht bieten.

      Ralf_Berlin

      beim neuen Anbieter habe ich übrigens 400mbit/s. Das kann die Telekom nicht bieten.


      Klar, sogar mehr und auch echt anliegend über echte Glasfaser und kein Werbegedöns wie Glasfaser-Coax-Technik.

      Obendrein gibt es bei der Telekom auch noch echtes Dual Stack und keine lite Version.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Jahren

      Der Wechsel zu einem anderen Anbieter ist kein Grund für eine Sonderkündigung.

       

      Wenn jetzt VDSL 100 möglich sind, könnten Sie beim neuen Anbieter anfragen, ob er Sie mit einer Sonderkündigung wieder aus dem Vertrag heraus lässt.

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Jahren

      Ein Sonderkündigungsrecht gilt nur, wenn der bestehende Vertrag nicht mehr erfüllt werden kann.

      Ein Anbieterwechsel zählt nicht dazu.

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    Uneingeloggter Nutzer

    Frage

    von

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