Festnetzvertrag Sonderkündigung

vor 4 Jahren

Hallo, ich habe vor einiger Zeit für meine Enkelin einen Festnetzvertrag für eine Wohnung in einer anderen Stadt abgeschlossen, da sie noch nicht 18 ist. Aus wichtigem Grund hat sie die Wohnung zum 31.7. kündigen müssen und wohnt wieder bei uns im Haushalt. Hier haben wir bereits einen Telekom-Festnetzvertrag. Ich habe daher die Telekom schriftlich per Brief am 1.7. um eine Sonderkündigung gebeten, da der Vertrag noch bis 03/22 läuft und laut AGB die Kündigung schriftlich erfolgen muss. Leider hat sich die Telekom bis heute nicht geäußert, sondern nur eine neue Rechnung geschickt. Ich finde das sehr dreist, auf ein Kündigungsschreiben innerhalb von 5 Wochen nicht zu reagieren. Was kann ich jetzt tun? Noch einen Brief hinterherschicken macht wohl wenig Sinn. Wo bleibt hier der so oft gelobte Service?

1417

34

  • vor 4 Jahren

    Hallo @Jobo 

    Für einen "Zweitwohnsitz" gibt es kein Sonderkündigungsrecht.

    Und in deinem Fall, ist es so sehen.

    2

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Du willst deinen 2. Haushalt zum 1. Haushalt zusammen führen?

    Wie willst du das über eine Umzugsbescheinigung der Gemeinde machen, wenn du keine bekommst?

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 4 Jahren

    Jobo

    Ich habe daher die Telekom schriftlich per Brief am 1.7. um eine Sonderkündigung gebeten,

    Ich habe daher die Telekom schriftlich per Brief am 1.7. um eine Sonderkündigung gebeten,
    Jobo
    Ich habe daher die Telekom schriftlich per Brief am 1.7. um eine Sonderkündigung gebeten,

    Gibt es ihn diesen Fall nicht. 

    Jobo

    da der Vertrag noch bis 03/22

    da der Vertrag noch bis 03/22
    Jobo
    da der Vertrag noch bis 03/22

    So sieht es aus. Raus kommst hier nicht, vorallem weil der Vertragspartner du bist und nicht die Enkelin 

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 4 Jahren

    @Jobo 

    Einen Rechtsanspruch hast Du leider keinen. Du bist die Person, die den Anschluss - allerdings an einen anderen Zweitwohnsitz - umziehen müsste.

     

    Höchstens im Rahmen von Kulanz ginge da was. Möglicherweise.

     

     

    Jobo

    Ich finde das sehr dreist, auf ein Kündigungsschreiben innerhalb von 5 Wochen nicht zu reagieren.

    Ich finde das sehr dreist, auf ein Kündigungsschreiben innerhalb von 5 Wochen nicht zu reagieren.
    Jobo
    Ich finde das sehr dreist, auf ein Kündigungsschreiben innerhalb von 5 Wochen nicht zu reagieren.

    Ein Schreiben der Telekom, das Du hättest erwarten dürfen, wäre ein "Es tut uns leid, aber..." gewesen.

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 4 Jahren


    @Jobo  schrieb:
    Was kann ich jetzt tun?

    Im Kundencenter oder auf der Rechnung schauen, für wann die Kündigung eingestellt wurde @Jobo 

    @Dazu braucht’s keine andere Reaktion der Telekom 😳

    14

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    @Gelöschter Nutzer Ich weiß warum ich meinen Job als CG abgegeben habe. Solche unqualifizierten Antworten helfen keinem Kunden. Ich brauche Ihre Kommentare nicht.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 4 Jahren

    Hallo @Jobo,

    wie ich sehe, hast du hier bereits viele richtige Antworten zu deinem Anliegen erhalten.
    Gerne will ich anbieten mir hier den Anschluss genauer anzuschauen und auch ob eine Kündigung eingegangen ist und eine Bestätigung versendet wurde.

    Beste Grüße
    Julia U.

    7

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    @Jobo

    Jobo schrieb: Ich werde mich auch an die Bundesnetzagentur und die VZ wenden, ob es mit geltendem bürgerlichen Recht in Einklang zu bringen ist, dass ein Vertrag, der nicht nur an eine Person, sondern auch an einen Erfüllungsort gebunden ist (Festnetz!), weiter geführt werden muss, obwohl er am vereinbarten Ort nicht mehr erfüllt werden kann und die AGB eigentlich rechtmäßig sind. Es wäre also nett wenn sich noch mal jemand darum kümmert. Ich bin es ehrlich leid.

    Wie @CobraCane schon schreibt, bin ich raus ab dem Moment, wo die Bundesnetzagentur mit im Boot sitz. Ob es soweit ist oder nicht, wollte ich grade, wie durch @Nadine H. ja auch erwähnt, herausfinden.

    Greetz
    Stefan D.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 4 Jahren

    Hallo @Jobo

    Da ich gleich und auch für länger nicht mehr da bin, habe ich mir meinen lieben Kollegen @Stefan D. gesucht und er ruft dich zu dem Thema morgen einmal an. Nenne gerne eine Zeit, wann es bei dir am besten passt. Bevor wir weiter Hin und Her schreiben sollten wir das besser auf dem telefonischen Wege besprechen. Zwinkernd

    Lieben Gruß Nadine H.



    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 4 Jahren

    @Jobo 

    Vermutlich ist der offizielle Weg so:

    Du meldest kurzfristig einen Wohnsitz an der fraglichen Adresse. Dann beauftragst Du einen Umzug des Anschlusses gem. TKG an Deinen Hauptwohnsitz. Und hoffst, dass der Umzug des Anschlusses so nicht möglich ist.

     

    Das wiederum - ob überhaupt ein Umzug an Deinen Hauptwohnsitz möglich wäre - könnte ein Teamie ggf. ausbaldowern. Und falls nein, u.U. eine kulante Lösung finden.

     

    Wie lange ist denn aktuell noch die Laufzeit Deines Vertrages an Deinem ("Haupt")Wohnsitz?

     

     

    4

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    @Jobo

    @Stefan D. Ich war leider nicht in der Nähe des Telefons, kann ja mal vorkommen? Und die Hotline zurückrufen macht ja nicht viel Sinn oder?

    @Stefan D. Ich war leider nicht in der Nähe des Telefons, kann ja mal vorkommen? Und die Hotline zurückrufen macht ja nicht viel Sinn oder?
    @Stefan D. Ich war leider nicht in der Nähe des Telefons, kann ja mal vorkommen? Und die Hotline zurückrufen macht ja nicht viel Sinn oder?


    Na klar und mein Handy ist sogar dauerhaft stumm. Zwinkernd Hat mir Spaß gemacht mit dir zu sprechen und freut mich, dass ich dich ein wenig überraschen konnte, einfach indem ich angerufen habe. Wie sind wir verblieben? Du schickst mir eine DM mit den wichtigen Daten und dann schaue ich es mir an. Wir kriegen das schon hin.

    Bis später dann.

    Greetz
    Stefan D.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

Uneingeloggter Nutzer

Antwort

von

Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

Gelöst

in  

416

0

3

Gelöst

301

0

4

Gelöst

in  

412

0

5

Gelöst

in  

6679

0

8

Gelöst

in  

164

0

2