Solved
Sonderkündigung nach § 57 i.V.m. § 58 TKG
3 days ago
Guten Tag, leider wurde ich bis dato nun mehrmals vetröstet oder es konnte mir nur eingeschränkt weitergeholfen werden.
An unserem Hausanschluss liegt seit dem 10.08.25 eine Störung vor, bzw. liegt diese schon seit Ende Juli vor, wurde jedoch erst am 10.08.25 von mir gemeldet, da wir bis Dato im Urlaub waren.
Störungsnummer: 😉 .
Der Techniker war am 13.08.2025 vorort und teilte mir mit, dass im Auftrag der Baggerarbeiten der Deutschen Telekom, unser DSL-Kabel dabei beschädigt worden ist.
Da meine Ehefrau ausschließlich im Home Office arbeitet, bat man uns den Magenta Schnellstart Router LTE , dieser ist echt ein Witz, da ja kaum Bandbreite sowie ein miserabler Ping gemessen wird --> mit dem Tool der Bundesnetzagentur.
Also verfasste ich am 15.08.25 über die Telekomseite, die Küdnigung.
Hier nochmals abgelichtet:
"Kündigungsgrund: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht gemäß § 314 BGB (außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund) sowie § 57 Abs. 1 TKG (außerordentliche Kündigung bei anhaltender Störung) Gebrauch und kündige meinen Vertrag mit sofortiger Wirkung. Seit geraumer Zeit liegt eine erhebliche Störung (Vorgangsnummer: 😉) vor, welche laut Ihrer Auskunft an ein Tiefbauunternehmen weitergeleitet werden muss. Auch der Einsatz des Magenta Sofort Schnellstart LTE Routers brachte keinerlei Abhilfe. Da meine Ehefrau im Home-Office tätig ist und auf eine stabile Internetverbindung angewiesen ist, stellt die andauernde Störung eine unzumutbare Einschränkung dar, die die Fortführung des Vertrags nicht möglich macht.".
Am Montag, den 18.08.25 telefonierte ich erneut mit dem Kundenservice ( 😉, welche mir aufgrund der Sachlage bereits bestätigt hat, dass die Kündigung so wirksam sei und ich nur noch auf die Bestätigung warten soll, welche am 19.08 mir dann vorrausichtlich zugestellt wird.
Also rief ich am 19.08 erneut an, wo mir dann mitgeteilt worden ist: Ich sollte eine Beschwerde verfassen und dort den Kündigungsgrund hinterlegen.
Heute rief ich erneut an, woman mir mitteilt, dass Primär die Störungsabteilung dafür zuständig ist und diese auch die Kündigung bearbeiten.
So um das mal kurz zusammenzufassen, hatte ich heute einen Termin mit meinem Rechtsanwalt um Ihm die ganze Sachlage zu schildern, auch dieser hat mir Bestätigt, dass ich aufgrunddessen das Recht habe, mit sofortiger Wirkung den DSL-Vertrag zu kündigen.
Nun ich habe hier das Gefühl ich werde hingehalten, am Freitag die Kündigung abgesendet (Formular)--> maximal 2-3 Werktage Bearbeitungsdauer.
Gestern das Beschwerdeformular.
Es kann doch nicht sein, dass A nicht weiß, was B macht.
Und da meine Geduld wirklich total am Ende ist, bitte ich hier um Hilfe. Im Prinzip reicht mir Ja die Kündigung kann Ihnen bestätigt werden oder Nein Sie dürfen nicht kündigen--> dann geht das den Rechtsweg
😉 Der Beitrag wurde für den Datenschutz durch @pamperlapescu verändert!
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