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Sonderkündigung nach § 57 i.V.m. § 58 TKG

3 days ago

Guten Tag, leider wurde ich bis dato nun mehrmals vetröstet oder es konnte mir nur eingeschränkt weitergeholfen werden.

An unserem Hausanschluss liegt seit dem 10.08.25 eine Störung vor, bzw. liegt diese schon seit Ende Juli vor, wurde jedoch erst am 10.08.25 von mir gemeldet, da wir bis Dato im Urlaub waren.

Störungsnummer: 😉 .

Der Techniker war am 13.08.2025 vorort und teilte mir mit, dass im Auftrag der Baggerarbeiten der Deutschen Telekom, unser DSL-Kabel dabei beschädigt worden ist.

Da meine Ehefrau ausschließlich im Home Office arbeitet, bat man uns den Magenta Schnellstart Router LTE , dieser ist echt ein Witz, da ja kaum Bandbreite sowie ein miserabler Ping gemessen wird --> mit dem Tool der Bundesnetzagentur.

Also verfasste ich am 15.08.25 über die Telekomseite, die Küdnigung.

Hier nochmals abgelichtet:

"Kündigungsgrund: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht gemäß § 314 BGB (außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund) sowie § 57 Abs. 1 TKG (außerordentliche Kündigung bei anhaltender Störung) Gebrauch und kündige meinen Vertrag mit sofortiger Wirkung. Seit geraumer Zeit liegt eine erhebliche Störung (Vorgangsnummer: 😉) vor, welche laut Ihrer Auskunft an ein Tiefbauunternehmen weitergeleitet werden muss. Auch der Einsatz des Magenta Sofort Schnellstart LTE Routers brachte keinerlei Abhilfe. Da meine Ehefrau im Home-Office tätig ist und auf eine stabile Internetverbindung angewiesen ist, stellt die andauernde Störung eine unzumutbare Einschränkung dar, die die Fortführung des Vertrags nicht möglich macht.".

Am Montag, den 18.08.25 telefonierte ich erneut mit dem Kundenservice ( 😉, welche mir aufgrund der Sachlage bereits bestätigt hat, dass die Kündigung so wirksam sei und ich nur noch auf die Bestätigung warten soll, welche am 19.08 mir dann vorrausichtlich zugestellt wird.

Also rief ich am 19.08 erneut an, wo mir dann mitgeteilt worden ist: Ich sollte eine Beschwerde verfassen und dort den Kündigungsgrund hinterlegen.

Heute rief ich erneut an, woman mir mitteilt, dass Primär die Störungsabteilung dafür zuständig ist und diese auch die Kündigung bearbeiten.

So um das mal kurz zusammenzufassen, hatte ich heute einen Termin mit meinem Rechtsanwalt um Ihm die ganze Sachlage zu schildern, auch dieser hat mir Bestätigt, dass ich aufgrunddessen das Recht habe, mit sofortiger Wirkung den DSL-Vertrag zu kündigen.

Nun ich habe hier das Gefühl ich werde hingehalten, am Freitag die Kündigung abgesendet (Formular)--> maximal 2-3 Werktage Bearbeitungsdauer.

Gestern das Beschwerdeformular.

Es kann doch nicht sein, dass A nicht weiß, was B macht.

Und da meine Geduld wirklich total am Ende ist, bitte ich hier um Hilfe. Im Prinzip reicht mir Ja die Kündigung kann Ihnen bestätigt werden oder Nein Sie dürfen nicht kündigen--> dann geht das den Rechtsweg

 

😉 Der Beitrag wurde für den Datenschutz durch @pamperlapescu verändert!

Note

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    • 3 days ago

      Wo du grad so schön mit dem BGB kommt. Schau dir mal das wichtige TKG an :) 

      Telekommunikationsgesetz ( TKG )
      § 58 Entstörung

      (1) Der Verbraucher kann von einem Anbieter eines öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verlangen, dass dieser eine Störung unverzüglich und unentgeltlich beseitigt, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung selbst zu vertreten. Satz 1 gilt nicht für nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste oder die Bereitstellung von Übertragungsdiensten für Dienste der Maschine-Maschine-Kommunikation. Der Verbraucher hat bei der Entstörung eine Mitwirkungspflicht.
      (2) Der Anbieter hat den Eingang einer Störungsmeldung sowie die Vereinbarung von Kundendienst- und Installationsterminen jeweils unverzüglich gegenüber dem Verbraucher zu dokumentieren. Wenn der Anbieter die Störung nicht innerhalb eines Kalendertages nach Eingang der Störungsmeldung beseitigen kann, ist er verpflichtet, den Verbraucher spätestens innerhalb des Folgetages darüber zu informieren, welche Maßnahmen er eingeleitet hat und wann die Störung voraussichtlich behoben sein wird.
      (3) Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung oder ihr Fortdauern zu vertreten, oder die vollständige Unterbrechung des Dienstes beruht auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz, der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Soweit der Verbraucher wegen der Störung eine Minderung nach § 57 Absatz 4 geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach diesem Absatz zu zahlende Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen.
      (4) Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin vom Anbieter versäumt, kann der Verbraucher für jeden versäumten Termin eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem welcher Betrag höher ist, verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat das Versäumnis des Termins zu vertreten. Absatz 3 Satz 4 und 5 gilt entsprechend.
      (5) Die Bundesnetzagentur kann weitere Einzelheiten der Entstörung durch Festlegung regeln. Dabei kann sie insbesondere auch weitere Fristen, Dokumentations- und Informationsanforderungen zum Beginn und Ablauf des Entstörungsverfahrens sowie Anforderungen an die Vereinbarung und Dokumentation von Kundendienst- und Installationsterminen festlegen.

      https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__58.html 

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    • 3 days ago

      Was machst du denn für nen Drama? Nix davon ist eilig! 

      Und wenn die Kündigung von dir erstmal ne Woche braucht um bearbeitet zu werden, kann dir ja egal sein? 

      Du siehst dich im Recht dann handel halt?

      Brauchst doch eh nen Anschluss von einem anderen Anbieter der NICHT über die Telekom Leitungen irgendwas bereitstellt. 

      Kannst de doch einfach bestellen?

      Den Rest klärst dann halt mit der Telekom Schritt für Schritt. 

      Da wirst du mehr Zeit einplanen dürfen als 48 Stunden xD 

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    • 3 days ago

      ikiiwii

      sowie § 57 Abs. 1 TKG (außerordentliche Kündigung bei anhaltender Störung)

      Guten Tag, leider wurde ich bis dato nun mehrmals vetröstet oder es konnte mir nur eingeschränkt weitergeholfen werden.

      An unserem Hausanschluss liegt seit dem 10.08.25 eine Störung vor, bzw. liegt diese schon seit Ende Juli vor, wurde jedoch erst am 10.08.25 von mir gemeldet, da wir bis Dato im Urlaub waren.

      Störungsnummer: 😉 .

      Der Techniker war am 13.08.2025 vorort und teilte mir mit, dass im Auftrag der Baggerarbeiten der Deutschen Telekom, unser DSL-Kabel dabei beschädigt worden ist.

      Da meine Ehefrau ausschließlich im Home Office arbeitet, bat man uns den Magenta Schnellstart Router LTE , dieser ist echt ein Witz, da ja kaum Bandbreite sowie ein miserabler Ping gemessen wird --> mit dem Tool der Bundesnetzagentur.

      Also verfasste ich am 15.08.25 über die Telekomseite, die Küdnigung.

      Hier nochmals abgelichtet:

      "Kündigungsgrund: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht gemäß § 314 BGB (außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund) sowie § 57 Abs. 1 TKG (außerordentliche Kündigung bei anhaltender Störung) Gebrauch und kündige meinen Vertrag mit sofortiger Wirkung. Seit geraumer Zeit liegt eine erhebliche Störung (Vorgangsnummer: 😉) vor, welche laut Ihrer Auskunft an ein Tiefbauunternehmen weitergeleitet werden muss. Auch der Einsatz des Magenta Sofort Schnellstart LTE Routers brachte keinerlei Abhilfe. Da meine Ehefrau im Home-Office tätig ist und auf eine stabile Internetverbindung angewiesen ist, stellt die andauernde Störung eine unzumutbare Einschränkung dar, die die Fortführung des Vertrags nicht möglich macht.".

      Am Montag, den 18.08.25 telefonierte ich erneut mit dem Kundenservice ( 😉, welche mir aufgrund der Sachlage bereits bestätigt hat, dass die Kündigung so wirksam sei und ich nur noch auf die Bestätigung warten soll, welche am 19.08 mir dann vorrausichtlich zugestellt wird.

      Also rief ich am 19.08 erneut an, wo mir dann mitgeteilt worden ist: Ich sollte eine Beschwerde verfassen und dort den Kündigungsgrund hinterlegen.

      Heute rief ich erneut an, woman mir mitteilt, dass Primär die Störungsabteilung dafür zuständig ist und diese auch die Kündigung bearbeiten.

      So um das mal kurz zusammenzufassen, hatte ich heute einen Termin mit meinem Rechtsanwalt um Ihm die ganze Sachlage zu schildern, auch dieser hat mir Bestätigt, dass ich aufgrunddessen das Recht habe, mit sofortiger Wirkung den DSL-Vertrag zu kündigen.

      Nun ich habe hier das Gefühl ich werde hingehalten, am Freitag die Kündigung abgesendet (Formular)--> maximal 2-3 Werktage Bearbeitungsdauer.

      Gestern das Beschwerdeformular.

      Es kann doch nicht sein, dass A nicht weiß, was B macht.

      Und da meine Geduld wirklich total am Ende ist, bitte ich hier um Hilfe. Im Prinzip reicht mir Ja die Kündigung kann Ihnen bestätigt werden oder Nein Sie dürfen nicht kündigen--> dann geht das den Rechtsweg

       

      😉 Der Beitrag wurde für den Datenschutz durch @pamperlapescu verändert!

      ikiiwii

      sowie § 57 Abs. 1 TKG (außerordentliche Kündigung bei anhaltender Störung)

      Hast du dir das auch mal durchgelesen? Anscheinend nicht :) 

      Telekommunikationsgesetz ( TKG )
      § 57 Vertragsänderung, Minderung und außerordentliche Kündigung

      (1) Hat ein Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste sich durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vorbehalten, einen Vertrag einseitig zu ändern und ändert er die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Endnutzer den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen, es sei denn, die Änderungen sind
      1.
      ausschließlich zum Vorteil des Endnutzers,
      2.
      rein administrativer Art und haben keine negativen Auswirkungen auf den Endnutzer oder
      3.
      unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben.
      Die Kündigung kann innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt erklärt werden, in dem die Unterrichtung des Anbieters über die Vertragsänderung, die den Anforderungen des Absatzes 2 Satz 1 entspricht, dem Endnutzer zugeht. Der Vertrag kann durch die Kündigung frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Vertragsänderung wirksam werden soll. Die Sätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden auf Verträge, die nur nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste zum Gegenstand haben.

      Kann nicht erkennen das die Telekom den Vertrag geändert hat.  😬

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    • 3 days ago

      Richtig, da die Telekom mir ja bereits mitgeteilt hat, dass am 13.09.25 die arbeiten durchgeführt werden.

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    • Official Solution

      accepted by

      3 days ago

      Hallo @ikiiwii,

       

      natürlich ist so eine Störung immer ärgerlich und ich kann nachvollziehen, auch in Zeiten von Homeoffice, dass so eine Störung da schon an den Nerven zerrt. Wir geben jedoch unser Bestes immer schnellstmöglich Lösungen zu finden. Manchmal kann sich so etwas aber ziehen, gerade wenn Tiefbaumaßnahmen nötig sind. Hier müssen im Hintergrund u. a. auch Genehmigungen eingeholt werden. 

       

      Eine Sonderkündigung können wir in dem Fall nicht einstellen. Steht dir nach meinem Ermessen auch leider nicht zu. An der aktuellen Störung können wir bedauerlicherweise auch nichts beschleunigen. Wenn du den Rechtsweg gehen möchtest, steht dir dies natürlich frei.

       

      Gruß

      André

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    • 3 days ago

      @André A. . Ich verstehe, dass das aufgrund Genehmigungen etc Zeit aufnbringt, jedoch wäre es auch einfach mich aus dem DSL-Vertrag zu nehmen, da die Zeitspanne vom 10.08-12.09 erheblich ist und wir hier nicht von einer kurzzeitigen Störung sprechen. 

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      2

      from

      3 days ago

      Du hast doch jetzt eine klare Antwort bekommen dass man dich deswegen nicht rauslässt.

      Wenn es dir nicht passt dann beschreite den Rechtsweg.

      from

      3 days ago

      @ikiiwii,

       

      in der Theorie wäre dies einfach. Aber wie ich bereits geschrieben hatte, sehe ich keinen Grund zur sofortigen Kündigung. 

       

      Gruß

      André

    • 3 days ago

      @*FDGO-Ultra* @André A. 

      Um hier nochmals gegen zu Argumentieren, es ist doch im Sinne der Telekom, Fälle von Sonderkündigung wenn als Kulanz oder aber als haltlos zu halten.

      Die Verbraucherzentrale NRW sieht das jedoch anders, auch die Gesetzeslage sieht das anders.

      Gesetzliche Entstörungsfrist (§ 58 TKG )Nach § 58 Abs. 1 TKG ist ein Anbieter verpflichtet, Störungen unverzüglich, spätestens binnen 2 Kalendertagen nach Meldung zu beseitigen.Die Störung meines Anschlusses besteht jedoch bereits seit dem 10.08.2025 und soll laut Ihrer eigenen Aussage frühestens am 13.09.2025 behoben werden. Damit liegt eine klare Verletzung dieser gesetzlichen Pflicht vor.Außerordentliche Kündigung (§ 57 TKG i.V.m. § 314 BGB)§ 57 TKG räumt Verbrauchern ausdrücklich das Recht ein, bei einer erheblichen und anhaltenden Abweichung von der vertraglich geschuldeten Leistung außerordentlich zu kündigen.Da mein Anschluss seit Wochen faktisch nicht nutzbar ist und ein LTE -Router mit stark eingeschränkter Bandbreite keinen gleichwertigen Ersatz darstellt, liegt eine solche erhebliche Abweichung vor.Fristsetzung entbehrlich (§ 323 Abs. 2 BGB)Eine Nachfristsetzung ist entbehrlich, wenn der Anbieter die Leistung vor einem bestimmten Termin endgültig verweigert.Durch Ihre Aussage, dass die Entstörung erst am 13.09.2025 möglich sei, haben Sie selbst erklärt, dass vor diesem Termin keine Leistung erbracht wird.Damit ist die Voraussetzung für eine fristlose Kündigung ohne weitere Fristsetzung erfüllt.Homeoffice / NutzungsausfallSie selbst haben eingeräumt, dass Störungen insbesondere im Homeoffice-Betrieb eine erhebliche Belastung darstellen. Genau hier greift das Gesetz: Es schützt Verbraucher vor monatelangen Ausfällen, auch wenn diese technisch oder organisatorisch erklärbar sein mögen.

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      8

      from

      3 days ago

      CobraCane

      Ich meinte der Ausfall ist nicht einmal 2 Monate wenn da Mitte September die Störung behoben sein soll

      *FDGO-Ultra*

      Meldung 18.08, Sonderkündigung ausgerufen 15.08. 

      *FDGO-Ultra*

      Meldung 18.08, Sonderkündigung ausgerufen 15.08. 

      Ich meinte der Ausfall ist nicht einmal 2 Monate wenn da Mitte September die Störung behoben sein soll

      CobraCane

      Ich meinte der Ausfall ist nicht einmal 2 Monate wenn da Mitte September die Störung behoben sein soll

      Ne ist er auch nicht, also nicht bewusst am Teilnehmer Anschluss wg. Urlaub. Habe mich grad verschrieben. Die Meldung des Kunden ging am 10.08 ein..... also daher... alles feini... Entstörung und Leitungsflickerei läuft.

      from

      3 days ago

      Bis jetzt läuft ja mal gar nichts. Da der Termin erst um den 13.09 erfolgen kann 

      0

      from

      3 days ago

      ikiiwii
      Bis jetzt läuft ja mal gar nichts. Da der Termin erst um den 13.09 erfolgen kann 

      Bis jetzt läuft ja mal gar nichts. Da der Termin erst um den 13.09 erfolgen kann 

      ikiiwii

      Bis jetzt läuft ja mal gar nichts. Da der Termin erst um den 13.09 erfolgen kann 

      Welcher "Termin", was "erfolgt" da Deiner Meinung nach?

      Es ist einfach irgendein Datum, das sich beliebig nach vorne oder hinten verschieben kann.

    • 3 days ago

      Zumal ich ja einen Standpunkt noch hinzufügen möchte.

      Was ist günstiger ? Ein Tiefbau-Unternehmen zu beauftragen & das Kabel instandsetzen, oder aber den Vertrag zu beenden und alles so lassen.

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      1

      from

      3 days ago

      ikiiwii

      Was ist günstiger ?

      Zumal ich ja einen Standpunkt noch hinzufügen möchte.

      Was ist günstiger ? Ein Tiefbau-Unternehmen zu beauftragen & das Kabel instandsetzen, oder aber den Vertrag zu beenden und alles so lassen.

      ikiiwii

      Was ist günstiger ?

      Das zählt hier nicht denn:

      1. Das Kabel muss so oder so geflickt werden weil es ja denkbar ist dass irgend jemand das noch nutzen will für nen Anschluss (kann ja sein dass du ausziehst und der Nachmieter oder jemand anders in dem Haus was buchen will)
      2. Die Reparatur wird demjenigen in Rechnung gestellt der den Schaden verursacht hat
    • 2 days ago

      So um das Thema abschließen zu klären.

      Die Telekom hat mir aufgrund des Sachverhalts dem Sonderkündigungsrecht zugestimmt. 

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      from

      2 days ago

      ikiiwii

      Die Telekom hat mir aufgrund des Sachverhalts dem Sonderkündigungsrecht zugestimmt. 

      So um das Thema abschließen zu klären.

      Die Telekom hat mir aufgrund des Sachverhalts dem Sonderkündigungsrecht zugestimmt. 

      ikiiwii

      Die Telekom hat mir aufgrund des Sachverhalts dem Sonderkündigungsrecht zugestimmt. 

      Wer‘s glaubt 😆

      from

      2 days ago

      Natürlich nicht. Vertrag über Satellit o.ä. 

      0

      from

      2 days ago

      ikiiwii

      Die Telekom hat mir aufgrund des Sachverhalts dem Sonderkündigungsrecht zugestimmt. 

      So um das Thema abschließen zu klären.

      Die Telekom hat mir aufgrund des Sachverhalts dem Sonderkündigungsrecht zugestimmt. 

      ikiiwii

      Die Telekom hat mir aufgrund des Sachverhalts dem Sonderkündigungsrecht zugestimmt. 

      Man kann viel schreiben wenn der Tag lang ist…

    • 2 days ago

      Kein Problem, kann das gerne als Anhang hochladen .

      0

      5

      from

      2 days ago

      ikiiwii

      juristisch keinerlei Substanz

      Hier braucht keiner gespannt sein, die Kündigung ist durch. Ich denke, dass das hier auch das Telekom-Service Team bestätigen kann.

      Abschließend muss ich wirklich sagen:

      Es ist fast bewundernswert, mit welcher Selbstsicherheit ihr alle hier eure Kommentare abgebt, obwohl selbst nach fünf Tagen Störung juristisch keinerlei Substanz dahintersteckt. Offensichtlich fehlt euch nicht nur das Grundverständnis für Vertragsrecht, sondern auch die Fähigkeit, Realität von Wunschdenken zu unterscheiden. Bevor ihr weiterhin versucht, andere kollektiv zu belehren, empfehle ich dringend: Sucht euch echte Anwälte, lernt, was eine Sonderkündigung nach fortgesetzter Störung bedeutet, und vielleicht… nur vielleicht… verbringt ihr eure nächsten Jahre nicht mehr gedanklich an Mamas Brust, sondern im echten Leben ;)

      ikiiwii

      juristisch keinerlei Substanz

      Korrekt, hinter deinen Ausführungen, eod.

      Wenn die Telekom einer außerordentlichen Kündigung zugestimmt hat dann aus reiner Kulanz.

      Das kann dir auch jeder echte Jurist erläutern. 

      from

      2 days ago

      ikiiwii

      Es ist wirklich erstaunlich, mit welcher unanimen Überzeugung ihr hier als treue Telekom-Fanboys eure Kommentare absetzt – als wäre jede negative Erfahrung oder kritische Nachfrage automatisch Blasphemie. Selbst nach fünf Tagen Störung existiert bei euch juristisch kein Argument, das über eure einseitige Begeisterung hinausgeht. Offenbar habt ihr nicht nur das Grundverständnis für Vertragsrecht verpasst, sondern auch jede Fähigkeit, Realität von Wunschdenken zu unterscheiden. Bevor ihr weiterhin versucht, andere kollektiv zu belehren, hier ein kleiner Tipp: Sucht euch echte Anwälte, lernt, was eine Sonderkündigung nach fortgesetzter Störung bedeutet, und vielleicht – nur vielleicht – entfernt ihr eure geistige Anbindung an Mamas Brust und tretet einmal ins echte Leben hinaus. Bis dahin bleibt ihr hier wohl die lebende Definition von Echokammer und Realitätsverweigerung – bravo!;)

      Hier braucht keiner gespannt sein, die Kündigung ist durch. Ich denke, dass das hier auch das Telekom-Service Team bestätigen kann.

      Abschließend muss ich wirklich sagen:

      Es ist wirklich erstaunlich, mit welcher unanimen Überzeugung ihr hier als treue Telekom-Fanboys eure Kommentare absetzt – als wäre jede negative Erfahrung oder kritische Nachfrage automatisch Blasphemie. Selbst nach fünf Tagen Störung existiert bei euch juristisch kein Argument, das über eure einseitige Begeisterung hinausgeht. Offenbar habt ihr nicht nur das Grundverständnis für Vertragsrecht verpasst, sondern auch jede Fähigkeit, Realität von Wunschdenken zu unterscheiden. Bevor ihr weiterhin versucht, andere kollektiv zu belehren, hier ein kleiner Tipp: Sucht euch echte Anwälte, lernt, was eine Sonderkündigung nach fortgesetzter Störung bedeutet, und vielleicht – nur vielleicht – entfernt ihr eure geistige Anbindung an Mamas Brust und tretet einmal ins echte Leben hinaus. Bis dahin bleibt ihr hier wohl die lebende Definition von Echokammer und Realitätsverweigerung – bravo!;)

      ikiiwii

      Es ist wirklich erstaunlich, mit welcher unanimen Überzeugung ihr hier als treue Telekom-Fanboys eure Kommentare absetzt – als wäre jede negative Erfahrung oder kritische Nachfrage automatisch Blasphemie. Selbst nach fünf Tagen Störung existiert bei euch juristisch kein Argument, das über eure einseitige Begeisterung hinausgeht. Offenbar habt ihr nicht nur das Grundverständnis für Vertragsrecht verpasst, sondern auch jede Fähigkeit, Realität von Wunschdenken zu unterscheiden. Bevor ihr weiterhin versucht, andere kollektiv zu belehren, hier ein kleiner Tipp: Sucht euch echte Anwälte, lernt, was eine Sonderkündigung nach fortgesetzter Störung bedeutet, und vielleicht – nur vielleicht – entfernt ihr eure geistige Anbindung an Mamas Brust und tretet einmal ins echte Leben hinaus. Bis dahin bleibt ihr hier wohl die lebende Definition von Echokammer und Realitätsverweigerung – bravo!;)

      Wenigstens ist unsere Nettiquette nicht so tief in die Hose gerutscht wie deine…

      from

      2 days ago

      ikiiwii
      Kein Problem, kann das gerne als Anhang hochladen .

      Kein Problem, kann das gerne als Anhang hochladen .

      ikiiwii

      Kein Problem, kann das gerne als Anhang hochladen .

      Wo klemmt es, kann man helfen?

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