Gelöst
Sonderkündigung nach Umzug?
vor 2 Jahren
Hallo zusammen,
ich bin vor kurzem zu meinem Lebenspartner in seine bestehende Wohnung gezogen. Er hat bereits einen Internetanschluss bei einer andren Firma. Da wir keine zwei Anschlüsse in dieser Wohnung nutzen können habe ich versucht das Sonderkündigungsrecht nach dem TKG in Anspruch zu nehmen, doch leider habe ich über das Formular nur eine vorgefertigte nicht individuell Überprüfte Standardantwort erhalten mit dem Vertragsende zum normalen Laufzeitende.
Warum ist es hier nicht möglich das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen?
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Akzeptierte Lösung
Marcel2605
akzeptiert von
Ludwig II
vor 2 Jahren
Hallo @Li96
Du musst explizit einen Umzug nach TKG beantragen. Das geht (leider) nur bei der tel. Hotline oder im Telekomshop.
Wenn der Anschluss 1:1 nicht umsetzbar ist, besteht ein Sonderkündigungsrecht von 1 Monat.
Eine weitere Möglichkeit: Ist dein Vertrag älter als 24 Monate, kannst du, (nach neuem TKG seit 01.12.21), jederzeit sofort mit einrer Frist von 1 Monat kündigen.
Die Telekom prüft, ob sie den Anschluss schalten können. Notfalls mit einer weiteren TAE Dose.
Falls die Telekom nicht schalten kann, räumt sie dir ein Recht auf Sonderkündigung ein.
Nicht anders. Du selber kannst keine Sonderkündigung aussprechen
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der_Lutz
Antwort
von
Marcel2605
vor 2 Jahren
Wie oft eigentlich noch 😠
Das geht über alle Kommunikationsweg der Telekom, lediglich im Self Service ist das nicht möglich, ändere endlich dein Makro, so langsam wird es peinlich.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Marcel2605
Akzeptierte Lösung
CyberSW
akzeptiert von
Ludwig II
vor 2 Jahren
Dieses Sonderkündigungsrecht nach TKG gibt es nur, wenn du bei der Telekom den Umzug deines Anschlusses meldest und die Telekom diesen Wunsch nicht 1:1 ausführen kann. Das an dem Standort schon ein Anschluss besteht ist kein Problem der Telekom.
Sofern die Ressourcen vorhanden sind, gibt es halt ne 2. Telefondose.
Dann zahlst den Anschluss ja wenigstens nicht umsonst.
Kann die Telekom die Leistunden nicht 1:1 erbringen, kommst mit einer Monatsfrist aus dem Vertrag.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
CyberSW