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Sonderkündigung von Vertrag am Zweitwohnsitz

6 years ago

Hallo,

 

berufsbedingt muss ich meinen Zweitwohnsitz aufgeben und wohne nun nur noch an meinem Hauptwohnsitz, an dem bereits ein höherwertiger Telekomvertrag besteht (Magenta Zuhause M). Am Zweitwohnsitz habe ich einen Telekomvertrag Magenta Zuhause S mit Vertragslaufzeit bis 8.8.2019. Diesen Vertrag würde ich gerne kündigen, da ich ihn nicht mehr nutzten kann. Leider gilt das Sonderkündigungsrecht bzw. Vertragszusammenlegung aus mir unbekannten Gründen nicht für den Zweitwohnsitz. Habe es bereits versucht und den Kündigungstermin 8.8.2019 bestätigt bekommen.

 

Sollte es wirklich so sein, dass es kein Sonderkündigungsrecht gibt kann ich meinen Freunden und Bekannten einen Telekomvertrag bei einem Zweitwohnsitz nicht mehr empfehlen. Wer kann denn heutzutage seine berufliche Situation zwei Jahre im Vorraus planen. Das ist wirklich nicht mehr zeitgemäß.

 

Gibt es vielleicht eine Kulanzlösung?

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    • 6 years ago

      Hallo @ChristophS1

      Hinterlege bitte deine Daten im Profil (Link zum befüllen), damit das @Telekom-hilft-Team es sich anschauen und eventuell kann.

      Gibt bitte kutz Bescheid, wenn das geschehen ist.

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      6 years ago

      https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/kuendigung/kuendigung-festnetz/kuendigungsgruende-festnetz 

       

      Umzug in einen Haushalt mit einem bestehenden Telekom-Anschluss

      Sie können bei einem Einzug in eine Lebensgemeinschaft Ihren Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Monats kündigen, wenn am neuen Wohnsitz ein privat genutzter Telekom Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit besteht oder beauftragt wurde. Diese Regelung greift nicht, wenn ein Zweitwohnsitz gekündigt wird.

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    • 6 years ago

      Unabhängig ob die Telekom hier entgegen kommt oder nicht, gibt es ein Sonderkündigungsrecht nur in Verbindung mit einem Umzug.

      du nimmt für dich in Anspruch, nicht zwei Jahre im voraus planen zu können, aber die Telekom soll für dich das wirtschaftliche Risiko tragen. Die Preise sind auf 24 Monate kalkuliert, danach verängert sich der Vertrag aber er unterliegt keiner Preiserhöhung.

       

       

       

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    • 6 years ago

      ChristophS1

      (...) Sollte es wirklich so sein, dass es kein Sonderkündigungsrecht gibt kann ich meinen Freunden und Bekannten einen Telekomvertrag bei einem Zweitwohnsitz nicht mehr empfehlen. Wer kann denn heutzutage seine berufliche Situation zwei Jahre im Vorraus planen. Das ist wirklich nicht mehr zeitgemäß. Gibt es vielleicht eine Kulanzlösung?

      (...)

      Sollte es wirklich so sein, dass es kein Sonderkündigungsrecht gibt kann ich meinen Freunden und Bekannten einen Telekomvertrag bei einem Zweitwohnsitz nicht mehr empfehlen. Wer kann denn heutzutage seine berufliche Situation zwei Jahre im Vorraus planen. Das ist wirklich nicht mehr zeitgemäß.

       

      Gibt es vielleicht eine Kulanzlösung?

      ChristophS1
      (...)

      Sollte es wirklich so sein, dass es kein Sonderkündigungsrecht gibt kann ich meinen Freunden und Bekannten einen Telekomvertrag bei einem Zweitwohnsitz nicht mehr empfehlen. Wer kann denn heutzutage seine berufliche Situation zwei Jahre im Vorraus planen. Das ist wirklich nicht mehr zeitgemäß.

       

      Gibt es vielleicht eine Kulanzlösung?


      Ich meine ist nicht in Ordnung, wenn man sich vor Vertragasbschluss nicht Gedanken zur Vertragslaufzeit macht und wenn dann vorzeitig gekündigt werden muss, den Anbieter "verteufelt".

      Es gibt ja auch Anbieter mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit.

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    • 6 years ago

      ChristophS1

      Sollte es wirklich so sein, dass es kein Sonderkündigungsrecht gibt kann ich meinen Freunden und Bekannten einen Telekomvertrag bei einem Zweitwohnsitz nicht mehr empfehlen.

      Sollte es wirklich so sein, dass es kein Sonderkündigungsrecht gibt kann ich meinen Freunden und Bekannten einen Telekomvertrag bei einem Zweitwohnsitz nicht mehr empfehlen.

      ChristophS1

      Sollte es wirklich so sein, dass es kein Sonderkündigungsrecht gibt kann ich meinen Freunden und Bekannten einen Telekomvertrag bei einem Zweitwohnsitz nicht mehr empfehlen.


      Ja, bei einem Zweitwohnsitz, von dem man nicht weiß, ob man ihn mehr oder weniger kurzfristig aufgeben muß, würde ich grundsätzlich einen Anbieter wählen, der eine entsprechend kurzfristige Kündigungmöglichkeit anbietet.

       

      PS: Da gibts ja auch eine Tochtergesellschaft der Telekom, die kurzfristig kündbare Verträge anbietet, und bei der im Störungsfall vielleicht alles etwas reibungsärmer abläuft als bei anderen Anbietern.

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    • 6 years ago

      ChristophS1

      Hallo, berufsbedingt muss ich meinen Zweitwohnsitz aufgeben und wohne nun nur noch an meinem Hauptwohnsitz,

      Hallo,

       

      berufsbedingt muss ich meinen Zweitwohnsitz aufgeben und wohne nun nur noch an meinem Hauptwohnsitz,

      ChristophS1

      Hallo,

       

      berufsbedingt muss ich meinen Zweitwohnsitz aufgeben und wohne nun nur noch an meinem Hauptwohnsitz,


      @ChristophS1

      Passiert.....

      Was hat jetzt die Telekom damit zu tun?

       

      ChristophS1

      Am Zweitwohnsitz habe ich einen Telekomvertrag Magenta Zuhause S mit Vertragslaufzeit bis 8.8.2019.

      Am Zweitwohnsitz habe ich einen Telekomvertrag Magenta Zuhause S mit Vertragslaufzeit bis 8.8.2019.
      ChristophS1
      Am Zweitwohnsitz habe ich einen Telekomvertrag Magenta Zuhause S mit Vertragslaufzeit bis 8.8.2019.

      Und somit einen Vertrag!

       

      ChristophS1

      ...da ich ihn nicht mehr nutzten kann.

      ...da ich ihn nicht mehr nutzten kann.

      ChristophS1

      ...da ich ihn nicht mehr nutzten kann.


      Das ist nicht das Problem des Dienstleister, ob Du den Vertrag noch nutzen kannst (Vertrag ist Vertrag), jedoch kannst Du Deinen Anschluss per Umzugsauftrag an Deine Hauptadresse umziehen lassen.

      Und dann kannst Du den Vertrag an Deiner Hauptadresse weiterhin nutzen Idee

       

      ChristophS1

      Sollte es wirklich so sein, dass es kein Sonderkündigungsrecht gibt

      Sollte es wirklich so sein, dass es kein Sonderkündigungsrecht gibt

      ChristophS1

      Sollte es wirklich so sein, dass es kein Sonderkündigungsrecht gibt


      ....Und wenn der der Vertrag per Umzugsauftrag nach TKG nicht 1zu1 ohne Änderungen und Beibehaltung der Vertragslaufzeit an der gewünschten Adresse (Hauptwohnsitz) bereitgestellt werden kann, dann gibt es durchaus das Sonderkündigungsrecht Idee

      Dazu muss wie erwähnt ein Umzugsauftrag nach TKG (geht nur über Hotline!) beauftragt werden.

       

      ChristophS1

      ...kann ich meinen Freunden und Bekannten einen Telekomvertrag bei einem Zweitwohnsitz nicht mehr empfehlen. Wer kann denn heutzutage seine berufliche Situation zwei Jahre im Vorraus planen.

      ...kann ich meinen Freunden und Bekannten einen Telekomvertrag bei einem Zweitwohnsitz nicht mehr empfehlen. Wer kann denn heutzutage seine berufliche Situation zwei Jahre im Vorraus planen.

      ChristophS1

      ...kann ich meinen Freunden und Bekannten einen Telekomvertrag bei einem Zweitwohnsitz nicht mehr empfehlen. Wer kann denn heutzutage seine berufliche Situation zwei Jahre im Vorraus planen.


      Wer einen Zwei-Jahres-Vertrag abschließt, plant für zwei Jahre! Idee

      Wenn eine Planung diesbezüglich nicht möglich ist, sollte schon vor Vertragsabschluss sich darüber Gedanken machen.

      Das Denken von "12 bis Mittag" ist bei Vertragsabschlüssen selten vorteilhaft IdeeIdeeIdee

       

      ChristophS1

      ....Das ist wirklich nicht mehr zeitgemäß.

      ....Das ist wirklich nicht mehr zeitgemäß.

      ChristophS1

      ....Das ist wirklich nicht mehr zeitgemäß.


      Es gibt Anbieter, die kürzere Vertragslaufzeiten anbieten... sogar mit monatlicher Kündigungsfrist.

      Dafür liegen dann jedoch die monatlichen Grundgebühren wesentlich höher.

      Da sind in der Grundgebühr die "Absprungsraten" bereits kalkuliert.

      Muss Jeder selber wissen, was er will.

      Jetzt der Telekom einen Vorwurf zu machen, dass es da keine "Kulanzlösung" gibt, halte ich für etwas deplatziert.... Idee Zwinkernd

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      6 years ago

      prophaganda

      ....Und wenn der der Vertrag per Umzugsauftrag nach TKG nicht 1zu1 ohne Änderungen und Beibehaltung der Vertragslaufzeit an der gewünschten Adresse (Hauptwohnsitz) bereitgestellt werden kann, dann gibt es durchaus das Sonderkündigungsrecht


      ....Und wenn der der Vertrag per Umzugsauftrag nach TKG nicht 1zu1 ohne Änderungen und Beibehaltung der Vertragslaufzeit an der gewünschten Adresse (Hauptwohnsitz) bereitgestellt werden kann, dann gibt es durchaus das Sonderkündigungsrecht Idee

      prophaganda


      ....Und wenn der der Vertrag per Umzugsauftrag nach TKG nicht 1zu1 ohne Änderungen und Beibehaltung der Vertragslaufzeit an der gewünschten Adresse (Hauptwohnsitz) bereitgestellt werden kann, dann gibt es durchaus das Sonderkündigungsrecht Idee


      Ich hab leichte Zweifel, ob man den entsprechenden Paragraphen des TKG so auslegen kann. Der Zweitwohnsitz wird ja nicht "gewechselt" sondern "aufgegeben".

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      6 years ago

      @Gelöschter Nutzer

      Auch bei Aufgabe des Zweitwohnsitzes gilt das TKG gleichermaßen. Solange der TE als Kunde Vertragspartner für diesen Vertrag ist, gilt für ihn die Vertragslaufzeit (und die damit verbundene Erfüllungspflicht (Vertragslaufzeit)). Wenn auf Grund Aufgabe des (Zweit-)Wohnortes der Vertrag an dieser Adresse nicht mehr genutzt werden kann, dann an einer anderen Adresse, an der der Vertragspartner wohnt und der Anschluss dort von der Telekom zu Verfügung gestellt werden kann.

      Ausnahmen wären Umzug ins Ausland (liegt hier offensichtlich nicht vor) und eigener Todesfall (schließe ich aus erklärbaren Gründen hier auch aus).

      Eine weitere Ausnahme wäre bei einem GK-Anschluss, wenn die Firma geschlossen wird (Geschäftsaufgabe) und der Telekom entsprechende Nachweise vorgelegt werden (Handeslregisterauszug)...

      Answer

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      6 years ago

      prophaganda

      @Gelöschter Nutzer Auch bei Aufgabe des Zweitwohnsitzes gilt das TKG gleichermaßen. Solange der TE als Kunde Vertragspartner für diesen Vertrag ist, gilt für ihn die Vertragslaufzeit (und die damit verbundene Erfüllungspflicht (Vertragslaufzeit)). Wenn auf Grund Aufgabe des (Zweit-)Wohnortes der Vertrag an dieser Adresse nicht mehr genutzt werden kann, dann an einer anderen Adresse, an der der Vertragspartner wohnt und der Anschluss dort von der Telekom zu Verfügung gestellt werden kann.

      @Gelöschter Nutzer

      Auch bei Aufgabe des Zweitwohnsitzes gilt das TKG gleichermaßen. Solange der TE als Kunde Vertragspartner für diesen Vertrag ist, gilt für ihn die Vertragslaufzeit (und die damit verbundene Erfüllungspflicht (Vertragslaufzeit)). Wenn auf Grund Aufgabe des (Zweit-)Wohnortes der Vertrag an dieser Adresse nicht mehr genutzt werden kann, dann an einer anderen Adresse, an der der Vertragspartner wohnt und der Anschluss dort von der Telekom zu Verfügung gestellt werden kann.

      prophaganda

      @Gelöschter Nutzer

      Auch bei Aufgabe des Zweitwohnsitzes gilt das TKG gleichermaßen. Solange der TE als Kunde Vertragspartner für diesen Vertrag ist, gilt für ihn die Vertragslaufzeit (und die damit verbundene Erfüllungspflicht (Vertragslaufzeit)). Wenn auf Grund Aufgabe des (Zweit-)Wohnortes der Vertrag an dieser Adresse nicht mehr genutzt werden kann, dann an einer anderen Adresse, an der der Vertragspartner wohnt und der Anschluss dort von der Telekom zu Verfügung gestellt werden kann.


      Mag ja sein, daß die Telekom es so handhabt, also anbietet, den Anschluß zum Erstwohnsitz "umzuziehen", und falls dies nicht ohne Änderung möglich ist, ein Kündigungsrecht einräumt.

       

      Ich habe allerdings Zweifel, daß hier der im Gesetz vorgesehene Fall "wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt" vorliegt.

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    • 6 years ago

      Danke für alle Antworten.

      Hätte ich von der Sonderregelung bei einem Zweitwohnsitz gewusst, hätte ich keinen Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit abgeschlossen.

      Mir ging es hier darum zu verstehen warum ein Zweitwohnsitz anders behandelt wird und eventuell um eine Kulanzanfrage. 

       

      Viele Grüße

      Christoph

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      Answer

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      6 years ago

      ChristophS1

      und eventuell um eine Kulanzanfrage.

      und eventuell um eine Kulanzanfrage. 
      ChristophS1
      und eventuell um eine Kulanzanfrage. 

      Ich würde nun nicht vollkommen ausschließen, daß jemand vom Telekom-hilft-Team sich alles nochmal genau anschaut und evtl. einen Weg findet, Dir entgegenzukommen.

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    • 6 years ago

      Hallo @ChristophS1,

      herzlich willkommen in der Telekom hilft Community.

      Leider konnte ich Sie soeben telefonisch nicht erreichen. Wie hier schon mehrfach beschrieben, ist eine vorzeitige Kündigung nicht ohne weiteres möglich.

      Viele Grüße
      Henning H.

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      6 years ago

      Hallo @Steffi B.,

       

      bitte versuchen Sie es heute Nachmittag zwischen 15.00 und 17.00 Uhr. Wenn ich beim ersten mal nicht höre, gerne ein bisschen später nochmal probieren.

      Sorry für die Umstände.

       

      Gruß

      Christoph

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      6 years ago

      Hallo @ChristophS1,

      kein Problem, ich versuche es ab 15 Uhr bei Ihnen. Fröhlich

      Liebe Grüße, Steffi B.

      Answer

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      6 years ago

      Danke für das liebe Telefonat @ChristophS1

      Freut mich, dass wir uns einigen konnten. Wenn was ist, melden Sie sich einfach hier.

      Liebe Grüße, Steffi B.

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      6 years ago

      Danke für das liebe Telefonat @ChristophS1

      Freut mich, dass wir uns einigen konnten. Wenn was ist, melden Sie sich einfach hier.

      Liebe Grüße, Steffi B.

      0

    • 4 years ago

      Hallo, 

       

      ich kündige meinen Zweitwohnsitz in Hamburg und möchte daher den Telekom-Vertrag dort auch kündigen. Ich finde im Online-Portal keine Option für diese Kündigung. 

       

      Mein Erstwohnsitz habe ich bereits seit 2016 in Halle, es ist also ja keine "neue Haushaltszusammenführung". Im Servicepoint im Hamburg, hat man mit bei Vertragsabschluss gesagt, das sei kein Problem, sobald ich die Zweitwohnung kündige, ist natürlich auch mein Telekomvertrag sofort kündbar. 

       

      Wie gehe ich vor? 

       

      Liebe Grüße,

      Anne 

       

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      4 years ago

      @Anne Matviyets  

      Ein Vertrag an einem Zweitwohnsitz wird wie ein Eigenständiger Vertrag behandelt, auch wenn beide Verträge unter einer Kundennummer laufen... Der Vertrag lässt sich lediglich zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen...

      Hier geht es zum Kündigungsformular:

      https://www.telekom.de/hilfe/kuendigung-festnetz/vertragsende

       

      Anne Matviyets

      Im Servicepoint im Hamburg, hat man mit bei Vertragsabschluss gesagt, das sei kein Problem, sobald ich die Zweitwohnung kündige, ist natürlich auch mein Telekomvertrag sofort kündbar.

      Im Servicepoint im Hamburg, hat man mit bei Vertragsabschluss gesagt, das sei kein Problem, sobald ich die Zweitwohnung kündige, ist natürlich auch mein Telekomvertrag sofort kündbar. 

       

      Anne Matviyets

      Im Servicepoint im Hamburg, hat man mit bei Vertragsabschluss gesagt, das sei kein Problem, sobald ich die Zweitwohnung kündige, ist natürlich auch mein Telekomvertrag sofort kündbar. 

       


      Das ist nicht korrekt.

      Jeder Vertrag hat seine eigene Laufzeit und ist jeweils zum eigen Laufzeitende kündbar.

      Nur weil ein Zweit-Vertrag gekündigt wird, ergibt sich daraus nicht automatisch eine vorzeitige Kündigung des Erstvertrages....

      Answer

      from

      4 years ago

      Hallo @Anne Matviyets,

      @prophaganda hat hier Recht. Es ist ein eigenständiger Vertrag und kann nur zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Den Link dazu kannst dafür benutzen.

      Viele Grüße Türkan Ü.

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