Sonderkündigung wegen Umzug und Nichterfüllung der vertraglichen Leistung an der neuen Adresse (Hauskauf)
vor 2 Stunden
Hallo,
ich stecke beim Thema Umzug und Sonderkündigung in einer Dauerschleife aus widersprüchlichen Aussagen fest.
Ich ziehe Ende des Monats in ein neu gekauftes Haus um. Da dort mein aktueller Festnetz-Vertrag nur mit weniger Leistung verfügbar ist, habe ich nach Rücksprache mit der Hotline Ende letzten Monats fristgerecht die Sonderkündigung eingereicht (Hotline hat die verfügbare Leistung bereits geprüft und die geringere Leistung bestätigt). Die Hotline versicherte mir dabei, dass mein Kaufvertrag vom Hauskauf als Nachweis ausreicht.
Schriftlich wurde die Kündigung nun aber schon zum zweiten Mal abgelehnt – mit der Begründung, ich müsse eine Meldebescheinigung, einen Mietvertrag oder eine Wohnungsgeberbescheinigung einreichen. Da ich das Haus kaufe und der Umzug erst noch ansteht, besitze ich diese Dokumente logischerweise nicht, sondern eben nur den Kaufvertrag. Ein zweiter Anruf bei der Hotline hat erneut bestätigt, dass ein Kaufvertrag für ein Haus als Nachweis ausreicht. Hier sollte ich erneut ein Formular ausfüllen mit meinem Problem und den Kaufvertrag erneut als Nachweis einreichen. Aber auch hier kam die selbe Nachricht (Meldebescheinigung, einen Mietvertrag oder eine Wohnungsgeberbescheinigung als Nachweis einreichen).
Warum widersprechen sich Hotline und Backoffice hier permanent? Ich wäre unter Umständen sogar bereit, den Vertrag mit weniger Leistung fortzuführen, wenn der Preis angepasst wird – aber das Angebot der Hotline war am Ende sogar teurer als mein jetziger Tarif.
Könnte sich das bitte jemand anschauen und den Fall für mich geraderücken? Meine Kundendaten sind im Profil hinterlegt.
Vielen Dank!
71
0
15
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 56 Minuten
in
19
0
2
vor 9 Minuten
in
4
0
1
vor 12 Minuten
11
0
1
vor 6 Monaten
in
192
0
89
Beliebte Tags letzte 7 Tage
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung anfragen
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.

Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Internet-Angebote.

vor 2 Stunden
Team ist informiert
Falls noch nicht geschehen, bitte in deinem Profil noch deine Erreichbarkeit angeben
In deinem Profil / Einstellungen :
Im 3. Feld "Weitere Informationen" (unterhalb Handynummer und Kundennr.) kannst du angeben, wann du zeitlich immer am besten zu erreichen bist
Das Team ist tägl. von 7 bis 23 Uhr hier unterwegs (7 Tage).
Daher wäre es gut, großzügige Zeiträume anzugeben, wann man dich anrufen darf.
z.B. 14-16 Uhr, 19-21 Uhr, ...
Halte beim Telefonat,zwecks Legitimation auch deine IBAN bereit (letzte 6 Stellen).
Du wirst tel. zu deinen Zeiten, kontaktiert.
.
Weitere Hinweise zur Abfrage der persönlichen Daten:
https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/kontakt/abfrage-daten
0
0
vor einer Stunde
@Robin87451 ich kann es nicht genau sagen, aber ein Kaufvertrag alleine wird nicht reichen. Man kann ja auch ein Haus kaufen, zieht nicht selber ein und vermietet es. Für die Sonderkündigung sind halt Meldebescheinigung, eine Mietvertrag oder eine Wohnungsgeberbescheinigung als Nachweis notwendig.
1
von
vor einer Stunde
@Robin87451 ich kann es nicht genau sagen, aber ein Kaufvertrag alleine wird nicht reichen. Man kann ja auch ein Haus kaufen, zieht nicht selber ein und vermietet es. Für die Sonderkündigung sind halt Meldebescheinigung, eine Mietvertrag oder eine Wohnungsgeberbescheinigung als Nachweis notwendig.
Das von mir informierte Team wird sich der Sache annehmen und dies prüfen
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor einer Stunde
Hallo @Robin87451,
herzlich willkommen in der Telekom hilft Community.
Ich kann gut nachvollziehen, dass die unterschiedlichen Aussagen für Verwirrung sorgen und die Situation dadurch unnötig kompliziert wirkt.
Nach meinem Kenntnisstand reicht der Kaufvertrag eines Hauses allein leider nicht als Nachweis für eine Sonderkündigung aufgrund eines Umzugs aus. Hintergrund ist, dass mit dem Kauf einer Immobilie nicht automatisch auch ein tatsächlicher Wohnortwechsel verbunden sein muss.
Ein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug besteht dann, wenn wir die bisher vertraglich vereinbarte Leistung an der neuen Anschrift nicht bereitstellen können. In diesem Fall können Sie den Vertrag gemäß § 60 Abs. 2 TKG mit einer Frist von einem Monat zum Zeitpunkt des Auszugs oder zu einem späteren Termin kündigen.
Damit wir die Sonderkündigung bearbeiten können, benötigen wir jedoch einen Nachweis über den tatsächlichen Umzug. Dazu eignet sich beispielsweise eine aktuelle Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder ein vergleichbarer amtlicher Nachweis. Der Kaufvertrag allein erfüllt diese Voraussetzung leider nicht.
Sobald uns ein entsprechender Nachweis vorliegt, steht der Prüfung und Bearbeitung der Sonderkündigung nichts im Wege.
Viele Grüße
Sebastian 🙂📄
11
von
vor 41 Minuten
Daher würde ich gerne wissen, wie ich nun konkret weiter vorgehen soll.
Hallo Sebastian,
also wurde mir in diesem Fall gleich zweimal eine Falschauskunft erteilt bei der Hotline?
Ich möchte Ihnen dringend ans Herz legen, diesen Vorgang intern aufzuarbeiten und sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter künftig entsprechend geschult werden. Die widersprüchlichen Aussagen sorgen auf meiner Seite für erheblichen Unmut und tragen nicht gerade zu einer positiven Kundenerfahrung bei.
Ich auch nicht nachvollziehen, weshalb Sie mir die Angelegenheit so unnötig erschweren. Statt mir unkompliziert an meiner neuen Adresse einen neuen Vertrag zu vergünstigten Konditionen anzubieten, wird der gesamte Prozess unnötig kompliziert gestaltet. Dabei wäre eine kundenorientierte Lösung aus meiner Sicht für beide Seiten deutlich sinnvoller und würde sicherlich wesentlich mehr zur Kundenzufriedenheit beitragen. So besteht langfristig eher die Gefahr, dass Sie mich als Kunden verlieren.
Daher würde ich gerne wissen, wie ich nun konkret weiter vorgehen soll.
Die Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes erhalte ich ja erst, wenn ich tatsächlich umgezogen bin und mich entsprechend umgemeldet habe. Das würde den gesamten Vorgang unnötig verzögern. Welche alternativen amtlichen Nachweise werden in diesem Fall akzeptiert? Eine Wohnungsgeberbestätigung ist schließlich ebenfalls kein amtlicher Nachweis im engeren Sinne, wird aber offenbar als ausreichender Beleg anerkannt.
Es kann doch nicht sein, dass ich der erste Kunde in Deutschland bin, der nach einem Hauskauf seinen Umzug und den damit verbundenen Vertragswechsel frühzeitig und unkompliziert regeln möchte.
Ich würde mir hier wirklich mehr Unterstützung, Flexibilität und vor allem eine kundenorientierte Lösung wünschen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
@Robin87451
Nachweisen, dass du da wohnst, so einfach ist das.
Wenn du so erstaunt bist, Nachweise vorzulegen, hab ich eher das Gefühl, dass du aus anderen Gründen aus dem Vertrag raus willst
Zu teuer?
von
vor 39 Minuten
Statt mir unkompliziert an meiner neuen Adresse einen neuen Vertrag zu vergünstigten Konditionen anzubieten, wird der gesamte Prozess unnötig kompliziert gestaltet.
Hallo Sebastian,
also wurde mir in diesem Fall gleich zweimal eine Falschauskunft erteilt bei der Hotline?
Ich möchte Ihnen dringend ans Herz legen, diesen Vorgang intern aufzuarbeiten und sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter künftig entsprechend geschult werden. Die widersprüchlichen Aussagen sorgen auf meiner Seite für erheblichen Unmut und tragen nicht gerade zu einer positiven Kundenerfahrung bei.
Ich auch nicht nachvollziehen, weshalb Sie mir die Angelegenheit so unnötig erschweren. Statt mir unkompliziert an meiner neuen Adresse einen neuen Vertrag zu vergünstigten Konditionen anzubieten, wird der gesamte Prozess unnötig kompliziert gestaltet. Dabei wäre eine kundenorientierte Lösung aus meiner Sicht für beide Seiten deutlich sinnvoller und würde sicherlich wesentlich mehr zur Kundenzufriedenheit beitragen. So besteht langfristig eher die Gefahr, dass Sie mich als Kunden verlieren.
Daher würde ich gerne wissen, wie ich nun konkret weiter vorgehen soll.
Die Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes erhalte ich ja erst, wenn ich tatsächlich umgezogen bin und mich entsprechend umgemeldet habe. Das würde den gesamten Vorgang unnötig verzögern. Welche alternativen amtlichen Nachweise werden in diesem Fall akzeptiert? Eine Wohnungsgeberbestätigung ist schließlich ebenfalls kein amtlicher Nachweis im engeren Sinne, wird aber offenbar als ausreichender Beleg anerkannt.
Es kann doch nicht sein, dass ich der erste Kunde in Deutschland bin, der nach einem Hauskauf seinen Umzug und den damit verbundenen Vertragswechsel frühzeitig und unkompliziert regeln möchte.
Ich würde mir hier wirklich mehr Unterstützung, Flexibilität und vor allem eine kundenorientierte Lösung wünschen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Also geht es dir einfach nur um besondere Konditionen und garnicht darum irgend ein Sonderkündigungsrecht zu bekommen?
Es kann doch nicht sein, dass ich der erste Kunde in Deutschland bin, der nach einem Hauskauf seinen Umzug und den damit verbundenen Vertragswechsel frühzeitig und unkompliziert regeln möchte
Hallo Sebastian,
also wurde mir in diesem Fall gleich zweimal eine Falschauskunft erteilt bei der Hotline?
Ich möchte Ihnen dringend ans Herz legen, diesen Vorgang intern aufzuarbeiten und sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter künftig entsprechend geschult werden. Die widersprüchlichen Aussagen sorgen auf meiner Seite für erheblichen Unmut und tragen nicht gerade zu einer positiven Kundenerfahrung bei.
Ich auch nicht nachvollziehen, weshalb Sie mir die Angelegenheit so unnötig erschweren. Statt mir unkompliziert an meiner neuen Adresse einen neuen Vertrag zu vergünstigten Konditionen anzubieten, wird der gesamte Prozess unnötig kompliziert gestaltet. Dabei wäre eine kundenorientierte Lösung aus meiner Sicht für beide Seiten deutlich sinnvoller und würde sicherlich wesentlich mehr zur Kundenzufriedenheit beitragen. So besteht langfristig eher die Gefahr, dass Sie mich als Kunden verlieren.
Daher würde ich gerne wissen, wie ich nun konkret weiter vorgehen soll.
Die Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes erhalte ich ja erst, wenn ich tatsächlich umgezogen bin und mich entsprechend umgemeldet habe. Das würde den gesamten Vorgang unnötig verzögern. Welche alternativen amtlichen Nachweise werden in diesem Fall akzeptiert? Eine Wohnungsgeberbestätigung ist schließlich ebenfalls kein amtlicher Nachweis im engeren Sinne, wird aber offenbar als ausreichender Beleg anerkannt.
Es kann doch nicht sein, dass ich der erste Kunde in Deutschland bin, der nach einem Hauskauf seinen Umzug und den damit verbundenen Vertragswechsel frühzeitig und unkompliziert regeln möchte.
Ich würde mir hier wirklich mehr Unterstützung, Flexibilität und vor allem eine kundenorientierte Lösung wünschen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Nein, aber bei allen anderen ist der Vorgang identisch dass man die Meldebescheinigung bringen muss als Nachweis, du bist da jetzt kein Sonderfall....
0
von
vor 38 Minuten
Ich habe an der neuen Adresse weniger Leistung für meinen aktuellen Vertrag, wieso sollte ich weiterhin den vollen Betrag für weniger Leistung zahlen? Bitte lesen Sie doch mein gesamtes Anliegen bevor Sie hier kommentieren. Ich bin bereit, weiterhin Kunde zu bleiben wenn die Gebühr entsprechend der geringeren Leistung ebenfalls angepasst wird, nur dazu sollte ich laut Hotline kündingen. Aber danke für Ihren sehr konstruktiven und hilfreichen Kommentar...
0
Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von