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Sonderkündigungsrecht bei Abschaltung IPTV?
2 years ago
Hallo, Gemeinde,
nachdem die Abschaltung der IPTV -Plattform wohl im kommenden Jahr erfolgen soll, ergibt sich für mich die Frage, ob dieser Umstand dann zu einem Sonderkündigungsrecht seitens des Nutzers (in meinem Fall MagentaZuhause L - MagentaTV Smart) führen könnte.
Oder hätte die Umstellung keine Auswirkungen, obwohl die TV-Aufnahmekapazität sich gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verringern würde?
Gruß von Laudano1
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2 years ago
Die Frage ist viel zu früh gestellt.
Erst mal abwarten wann die Telekom die Umstellung "erzwingt" und wie, dann kann man über solche Fragen reden.
Wobei dieser Punkt
obwohl die TV-Aufnahmekapazität sich gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verringern würde?
sicher nicht zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, denn vertraglich ändert sich an der Aufnahmekapazität nichts, kannst du gerne in den AGB und der Leistungsbeschreibung prüfen.
Viel interessanter wird die Umstellung für die mit Altverträgen wo noch gar keine OTT Nutzung inkludiert war.
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2 years ago
nachdem die Abschaltung der IPTV -Plattform wohl im kommenden Jahr erfolgen soll, ergibt sich für mich die Frage, ob dieser Umstand dann zu einem Sonderkündigungsrecht seitens des Nutzers (in meinem Fall MagentaZuhause L - MagentaTV Smart) führen könnte
Mit Sicherheit nein. Wenn es soweit ist irgendwann wird es eine Migration auf die andere Plattform geben
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2 years ago
Ich sehe kein Problem.
Ich habe einen "MagentaTV Receiver", dass der im aktuellen Produktportfolio enthalten sein muss steht nirgends.
Also muss sich die Telekom da in irgendeine Richtung bewegen.
Auch da werden wir sehen.
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2 years ago
Also muss sich die Telekom da in irgendeine Richtung bewegen.
Wird sie sicher, hat sie beim letzten mal ja auch gemacht, da sehe ich kein Problem.
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2 years ago
Ich denke, das die Telekom eine Abschaltung da rein "rechtlich" gesehen voll in trockenen Tüchern hat.
Wird wohl da nur noch darum gehen, die Abschaltung dann möglichst "nutzerfreundlich" zu gestalten.
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2 years ago
Hey @Laudano1,
im Verlauf vom Thread ist ja schon einiges an Unterstützung erfolgt - vielen Dank.
Stand heute kann ich ebenfalls noch keine abschließende Aussage treffen.
Sobald also weitere Details feststehen, so informieren wir natürlich auch.
Für heute bitte ich daher noch um weitere Geduld.
Viele Grüße
Timo N.
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2 years ago
Grüße @Laudano1
nachdem die Abschaltung der IPTV -Plattform wohl im kommenden Jahr erfolgen soll, ergibt sich für mich die Frage, ob dieser Umstand dann zu einem Sonderkündigungsrecht seitens des Nutzers (in meinem Fall MagentaZuhause L - MagentaTV Smart) führen könnte.
Der Tarif Smart ist aber kein IPTV sondern OTT .
Daher kann man davon ausgehen, das es keine Sonderkündigung geben wird.
Ebenso wird es zu gegebener Zeit Angebote der Telekom geben und auch der Hinweis dazu, was geschieht und möglich ist, wenn man das Angebot nicht annimmt.
Bedeutet bei den Tarifen für den MR kann auch eine Sonderkündigung angeboten werden.
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2 years ago
Zum Zeitpunkt einer Abschaltung wird sich aber auch Keiner der Altverträge "mit Magenta TV (Plus)" mehr in einer MVLZ befinden, die werden ja schon länger nicht mehr vertrieben und sind so jederzeit dann beidseitig ordentlich kündbar.
Die neuen Verträge ab Magenta Basic beinhalten auch die Nutzung per OTT und sind nicht auf IPTV beschränkt, also wird es dafür dann auch keine Sonderkündigung für geben.
Die Serviceverträge für die Geräte stehen eh außen vor, die sind da auch ordentlich kündbar.
Ich vermute, das die Telekom dann anbieten wird, die Altverträge auf Verträge ohne Magenta TV oder mit Magenta TV der dann aktuellen Generation zu ändern. Die notwendigen Geräte kann man dann neu mieten (bzw. anderweitig beschaffen) und die Altgeräte retournieren.
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2 years ago
@Laudano1
Wenn du einen Magenta zuhause L hast mit einer Zubuchoption dann wäre maximal die zubuchoption unter gewissen umständen kündbar. Sehe ich hier aber nicht, da diese OTT und nicht IPTV ist
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2 years ago
@Laudano1
Ich sehe das wie @fdi - dass Du gar kein Sonderkündigungsrecht brauchst weil Du Deinen Vertrag ganz normal auf in einem Monat kündigen kannst, weil der dann schon lange aus der Mindestvertragslaufzeit raus ist und es ja seit Ende 2021 keine Verlängerungen um 12 Monate mehr gibt.
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