Sonderkündigungsrecht bei Nichterbringen einer Leistung

vor 21 Tagen

Hi, ich habe folgendes Problem:

Ich bin in eine neue Wohnung eingezogen, in der bereits ein Glasfaseranschluss vorhanden ist. Dieser wird hier in Regensburg über den lokalen Anbieter „Rkom“ bereitgestellt. Bei der Telekom habe ich dann über Check24 den Glasfaser 150 Tarif gebucht. Nun kann die Telekom den Anschluss aber nicht zum vereinbarten Freigabetermin bereitstellen, weil sie die Glasfaser- Home-ID (klassischerweise eine auf die Glasfaserdose aufgeklebte Nummer) nicht kennen. Nach Rücksprache mit der Rkom vergeben die jedoch diese ID gar nicht, sondern nur eine Modem-ID (passend zum bereits installierten Modem). Mir wurde jedoch mehrfach versichert, dass die Telekom den Anschluss auch über diese Modem ID freischalten könne, das ein bekanntes Problem sei, jedoch bei anderen Bewohnern unseres Mehrfamilienhauses auch funktioniert habe. Leider sind die Mitarbeiter in der Telekom-Hotline damit komplett überfordert und können mir nicht weiter helfen. Da der Vertrag am 21.04. abgeschlossen wurde, das Problem jedoch erst beim Bereitstellungstermin am 19.05. aufgefallen ist, falle ich aus der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen raus. Habe ich in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht, da die Telekom trotzdem intensiver Bemühungen meinerseits die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann? Kann mir hier jemand weiterhelfen? Ich nach den unzähligen Telefonaten mit der Hotline das ganze einfach ruhen lassen und mit einem lokalen Anbieter weiter machen…

Hinweis

Dieser Beitrag wurde von olliMD am 20.05.2026 20:52 eskaliert.

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