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Sonderkündigungsrecht wird verweigert
2 years ago
Ich gebe meine Zweit- Wohnung zum 30.04.2023 auf und wollte vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, da der Festnetzvertrag noch bis zum 22.08.2023 gültig ist. An meinem Hauptwohnsitz habe ich bereits seit über 20 Jahren einen Festnetzanschluß bei der Telekom.
Mir wurde mitgeteilt, eine Sonderkündig ist nicht möglich ist, da ich bei beiden Verträgen die ein und dieselbe Person bin. Da es sich bei der Zweit-Wohnung um eine Mietwohnung handelt, hat auch ein neuer Mieter, bis zum regulären Vertragsende, keine Möglichkeit, einen Anschluß zu beantragen. Was kann ich tun?
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2 years ago
Hallo @no-bea
Du kannst keine Sonderkündigung selber aussprechen
Du musst explizit einen Umzug nach TKG beantragen. Das geht (leider) nur bei der tel. Hotline oder im Telekomshop.
Wenn der Anschluss 1:1 nicht umsetzbar ist, besteht ein Sonderkündigungsrecht von 1 Monat.
Die Telekom räumt dir dann das Recht ein.
Wenn, kann die Telekom auch eine 2. TAE setzen
Den Umzug musst du so oder so beantragen, um den Anschluss für neue Mieter nicht zu blockieren
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from
2 years ago
vielen Dank, ich werde es erneut versuchen.
Answer
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2 years ago
Du musst explizit einen Umzug nach TKG beantragen.
Die Aufgabe eines Zweitwohnsitzes ist kein Wohnsitzwechsel. Die Telekom kann hier natürlich kulant sein - muss sie aber nicht.
Das ändert nichts daran, dass er einen Umzug des Anschlusses beauftragen muss und wohl oder übel auf die Kundenrechte nach dem TKG verzichten müsste. Mit Aufgabe des Besitzes an der Zweitwohnung ist diese zu räumen - dazu gehört nicht nur die Mitnahme des Schuhschranks, sondern auch die Beanspruchung der mitvermieteten Infrastruktur des Gebäudes.
Answer
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2 years ago
Die Telekom schaltet deinen Anschluss ohne Probleme frei!
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from
2 years ago
Ich gebe meine Zweit- Wohnung zum 30.04.2023 auf und wollte vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, . . . . .
Ich gebe meine Zweit- Wohnung zum 30.04.2023 auf und wollte vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, . . . . .
Da hast du Pech, denn es gibt dieses RECHT nicht.
Falls du anderer Ansicht bist, nenn mal die entsprechenden Gesetze und Paragraphen.
Allerdings hat die Telekom Kulanzlösungen, da muss man sich aber genau an die Spielregeln der Telekom halten, dass sie möglicher Weise zur Wirkung kommen können.
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