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Sonderkündigungsrecht verweigert

2 years ago

Für einen Umzug zu meinem Freund, habe ich ein Sonderkündigungsrecht angefordert.  Der Vertag endet 2024, Umzug ist 03.23. Es geht kein Weg rein, aus dem Vertag vorzeitig raus zu kommen. Eine ungeheuerliche und unverschämte Art der Antwort und Umgagangsweise der Telekom mit seine Kunden. In der Wohnung befindet sich bereits ein Internetanschluss eines anderen Anbieters, der auch Ende 2024 endet!  Da mein Freund auch nicht aus dem Vertrag kommt, muss ich bis mitte 24 weiter zahlen ohne den Anschluss nutzen zu können. 

Aus diesem Grunde, möchte ich eine Beschwerde an den Vorstand richten!  Das gehört eigentlich ins TV für die Allgemeinheit, da die Telekom immer noch veraltete Denkweisen hat, leider! 

Wie bekomme ich Kontakt zum Vorstand um eine Beschwerde an diesen zu richten?

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      2 years ago

      1. Warum sollte die Telekom dich aus dem Vertrag lassen? Kündigt doch den Vertrag deines Freundes??? Wie der Anbieter lässt ihn auch nicht früher raus ... merkt ihr evtl. was? 😄 

      2. Gibt halt schlicht lt. TKG nur ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Telekom deinen Umzugswunsch nicht 1:1 nachkommen kann. Das ist deine einzige Chance vorzeitig rauszukommen - kann die Telekom den Umzugswunsch erfüllen, dann zahlst den Anschluss wenigstens nicht für umsonst! 

        Ruf dazu die 0800 33 01000 an, Schlagwort "Umzug". Und sag du möchtest deinen Vertrag nach den Regelungen des TKG 1:1 zur neuen Adresse mitnehmen. Falls du Glück hast, kann man das nicht umsetzen und du darfst früher raus. 

      3. Dein Vertragspartner ist eine GmbH ... eine GmbH hat keinen Vorstand sondern eine Geschäftsleitung. 
        Aber mal abgesehen davon, was denkst du wer solche Rahmenbedingungen festlegt ... die Geschäftsleitung deines Vertragspartners muss ja irgendwann entschieden haben, hier KEINE Kulanzkündigungen anzubieten. Was willst dich da noch beschweren?

        Die Telekom bieten so eine Kulanzkündigung nur an, wenn am neuen Standort bereits ein Telekom Anschluss mit Mindestvertragslaufzeit gibt. Fröhlich 

       

      So und nun ganz unabhängig davon...

      Das gehört eigentlich ins TV für die Allgemeinheit

      Das gehört eigentlich ins TV für die Allgemeinheit
      Das gehört eigentlich ins TV für die Allgemeinheit

      Glaubst du es interessiert irgendjemanden in Deutschland, dass du keine Sonderbehandlung bekommst? 

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      2 years ago

      Von wegen der Anwalt hat gesagt, meine Schwester meinte auch unlängst, dass ihr Anwalt gesagt hätte, das man auch bei Verträgen die im Laden geschlossen wurden ein Widerrufsrecht hätte, dann sogar 12 Monate und 14 Tage. Nur blöd, dass ich ihren Anwalt kenne, das hat der so nie gesagt, die Schwester hatte das nur so verstanden wie sie es verstehen wollte.

      So viel zu dem Thema der Anwalt hat gesagt.

       

      Die 12 Monate und 14 Tage gibt es übrigens wirlich, jedoch nur geltend bei Fernabgabegesetz wenn die Widerrufsbelehrung fehlt.

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      2 years ago

      @Gelöschter Nutzer 

       

      wir sind alle Kunden und wissen, wie es abläuft.

       

      @Belana M.  hat dir das auch vor 3 Stunden geschrieben:

      https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/Sonderkuendigungsrecht-verweigert/m-p/6047966#M463523

       

      Belana M.

      Hallo @Gelöschter Nutzer, wie hier schon zahlreich geschrieben wurde, kannst du einen Umzug gem. TKGbuchen und wenn wir dies nicht 1:1 umsetzen können, hast du recht auf eine Sonderkündigung. Nur dann. Lass mich gerne wissen, ob du daran Interesse hast. Gerne unterstütze ich dich dabei. Vielen Dank für die zahlreichen Kommentare und Lösungsvorschläge. 😊 Liebe Grüße Belana

      Hallo @Gelöschter Nutzer,

       

      wie hier schon zahlreich geschrieben wurde, kannst du einen Umzug gem.  TKG buchen und wenn wir dies nicht 1:1 umsetzen können, hast du recht auf eine Sonderkündigung. Nur dann Lass mich gerne wissen, ob du daran Interesse hast. Gerne unterstütze ich dich dabei. 

       

      Vielen Dank für die zahlreichen Kommentare und Lösungsvorschläge. 😊

       

      Liebe Grüße 

      Belana

      Belana M.

      Hallo @Gelöschter Nutzer,

       

      wie hier schon zahlreich geschrieben wurde, kannst du einen Umzug gem.  TKG buchen und wenn wir dies nicht 1:1 umsetzen können, hast du recht auf eine Sonderkündigung. Nur dann Lass mich gerne wissen, ob du daran Interesse hast. Gerne unterstütze ich dich dabei. 

       

      Vielen Dank für die zahlreichen Kommentare und Lösungsvorschläge. 😊

       

      Liebe Grüße 

      Belana


       

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      2 years ago

      Also doch keine fachlich kompetenten Menschen,  es wird vermutet es sei richtig...

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      2 years ago

      Weitere Komentare zeigen, dass es Masche der Telekom ist das Sonderündigungsrecht zu verweigern!

      Weitere Komentare zeigen, dass es Masche der Telekom ist das Sonderündigungsrecht zu verweigern! 
      Weitere Komentare zeigen, dass es Masche der Telekom ist das Sonderündigungsrecht zu verweigern! 

      Das ist keine Masche der Telekom.

      Die Bundesnetzagentu schreib dazu rech unmissverständlich"

      "

      Umzug

      Wenn Ihr bisheriger Anbieter die vereinbarten Telekommunikationsleistungen nach Ihrem Umzug am neuen Wohnsitz nicht erbringen kann, haben Sie ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat.

      Wenn Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz einen neuen Anbieter suchen möchten, berücksichtigen Sie bitte, dass Sie den Vertrag für den bisherigen Wohnsitz bis zum Vertragsende weiterbezahlen müssen. Das gilt dann, wenn Ihr bisheriger Anbieter seine Leistungen auch am neuen Wohnsitz anbieten kann.

      Kann Ihr bisheriger Anbieter den Vertrag auch am neuen Wohnsitz erfüllen, so darf er weder die vereinbarte Vertragslaufzeit noch sonstige Vertragsinhalte ändern.-  Dafür müssen Sie Ihren Anbieter über Ihren Umzug so früh wie möglich in Kenntnis setzen und einen Umzugsauftrag erteilen. Der Umzug muss an dem mit dem Verbraucher ausdrücklich vereinbarten Tag erfolgen.

      Der Anbieter kann für den Umzug ein angemessenes Entgelt verlangen. Dieses darf nicht höher sein als das Entgelt für die Schaltung eines Neuanschlusses."

       

      Also gibt es nur einen Weg.

      Umzug des Anschluss beauftragen.

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      2 years ago

      Hallo @Gelöschter Nutzer,

       

      wie hier schon zahlreich geschrieben wurde, kannst du einen Umzug gem.  TKG buchen und wenn wir dies nicht 1:1 umsetzen können, hast du recht auf eine Sonderkündigung. Nur dann.  Lass mich gerne wissen, ob du daran Interesse hast. Gerne unterstütze ich dich dabei. 

       

      Vielen Dank für die zahlreichen Kommentare und Lösungsvorschläge. 😊

       

      Liebe Grüße 

      Belana

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