eigentümer verweigert glasfaserbau

vor einem Jahr

Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier wer helfen. Der Eigentümer verweigert den GF Anschluss, obwohl zwei Mieter diesen gerne hätten. Es steht überall ( TKG Novelle , Eigentümergesetz, Verbraucherzentralen) der Eigentümer dürfe seine Zustimmung nicht verweigern. Aber es sind nirgends § hierzu angegeben. Auf welche § könnte man sich berufen? Ich hab folgende Links gefunden, die aber vom Eigentümer ignoriert werden:

 

https://www.immoclick24.de/immobilien-verwaltung/haus-und-grundstuecksverwaltungen/glasfaseranschluss-das-muessen-weg-verwalter-jetzt-wissen/

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/glasfaser-haeufige-fragen-und-antworten-zum-glasfaseranschluss-70212

https://wohnungswirtschaft.telekom.de/tkg-novelle-was-andert-sich-jetzt-fur-vermieter-und-verwalter/

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  • vor einem Jahr

    Der es haben will sollte Glasfaser bestellen, dann kann der Eigentümer machen was er will, er muss es akzeptieren 

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    von

    vor 3 Monaten

    marco-vio

    Sie wollen nur nicht.

    Sie wollen nur nicht.
    marco-vio
    Sie wollen nur nicht.

    richtig, die Telekom will ausbauen und nicht klagen, wer nicht will ist dann eben raus

     

     

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor einem Jahr

     

    Liegt ein Haus allerdings im Glasfaser-Ausbaugebiet, dürfen Vermieter den Anschluss nicht verweigern, wenn auch nur eine Mietpartei diesen bestellen will. Das schreibt das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz von 2021 vor.

    infopapier-tkg-novelle.pdf

     

    Hier noch ein bisschen mehr: https://www.o2online.de/ratgeber/glasfaser/mietwohnung-und-glasfaser/

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor einem Jahr

    Aber es ist doch wie immer mit dem Gesetz.

    Würden sich alle daran halten, hätten Gerichte nichts zu tun.

     

    Recht haben und Recht bekommen sind zwei vollkommen verschiedene Dinge, da kann man 100 Websiten zitieren.

    Du muss dein Recht dann durchsetzen, wenn der Eigentümer sich quer stellt.

    Sucht dir einen Anwalt mit entsprechener Qualifikation und los gehts.

     

    Anders wird das nicht funtktionieren - die Telekom wird das nicht für dich durchsetzen.

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    von

    vor einem Jahr


    @Kugic  schrieb:

    Aber es ist doch wie immer mit dem Gesetz.

    Würden sich alle daran halten, hätten Gerichte nichts zu tun.

     

    Recht haben und Recht bekommen sind zwei vollkommen verschiedene Dinge, da kann man 100 Websiten zitieren.

    Du muss dein Recht dann durchsetzen, wenn der Eigentümer sich quer stellt.

    Sucht dir einen Anwalt mit entsprechener Qualifikation und los gehts.

     

    Anders wird das nicht funtktionieren - die Telekom wird das nicht für dich durchsetzen.


    So ist es. Mir ist noch nicht ein Fall bekannt wo das gemacht wurde. 

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor einem Jahr

    Wenn der Eigentümer nicht will ... nochmal auf die Gesetzeslage hinweisen ... bleibt er bei seiner Haltung ... Klage einreichen. 

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    von

    vor 3 Monaten

    Wem Verklagst du denn?

    Du hast nur einen Klageanspruch gegenüber deinen Telekommunikation Anbieter, aber nicht gegen den Eigentümer, denn das TKG -Gesetz räumt dir keine Rechte ein, sondern Verpflichtet Eigentümer gegenüber den Telekommunikation Unternehmen und diese können den Ausbau einklagen.

    Aber da ist das Problem Telekom und Konsorten Unternehmen nichts, Verweisen nur aufs TKG -Gesetz anstatt es durch zu setzen wozu Sie durch das TKG -Gesetz Verpflichten sind.

    Spricht nicht leichtfertig von Klagen dazu benötigt jeder einzelne eine Grundlage, auch wenn man im Ausbaugebiet Lebt.

    Mit Vonovia haben wir das selbe Problem die Verweigern es sogar Offizial und Schriftlich, aber der Ausbaupartner klagt nicht weil Kosten, und Telekom unternimmt nichts weil warum auch immer, aber Abkassieren.

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor einem Jahr

    Vielen Dank für die prompten Antworten. Schwierig - zwei Mieter haben es beauftragt, die Telekom will natürlich das Einverständnis vom Eigentümer und der zuckt nicht.  Aber nochmal versuchen. Bleibt ja nichts anderes übrig.

     

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor einem Jahr

    @abgroess 

    Es ist halt auch eine Entscheidung zwischen Glasfaseranschluss und gutem Verhältnis zum Vermieter.

    Eingenbedarf ist eng geregelt, aber einer ordentlichen Kündigung steht nichts im Wege.

    Und fürr den Vermieter spricht dann die derzeitige Situation auf dem Miet-Wohnungsmarkt (Nachfrage).

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor einem Jahr

    Hallo @abgroess,

     

    Der Eigentümer verweigert den GF Anschluss, obwohl zwei Mieter diesen gerne hätten.

    Der Eigentümer verweigert den GF Anschluss, obwohl zwei Mieter diesen gerne hätten.
    Der Eigentümer verweigert den GF Anschluss, obwohl zwei Mieter diesen gerne hätten.

    Da würde ich an Deiner Stelle mal hinterfragen, was die Beweggründe für die Verweigerung sind. 

     

    Und wie sich der Vermieter die Zukunft vorstellt? Denn wenn die Telekom in einem Gebiet flächendeckend Glasfaser ausbaut, dann kann man davon ausgehen, dass das Kupfernetz dort bald Geschichte sein wird. Die Telekom wird auf Dauer keine zwei Netze parallel betreiben und sie hat auch bereits in den Medien angekündigt, dass sie das Kupfernetz abschalten will. 

     

    Wie will er dann seine Wohnungen weiterhin vermieten, wenn sie keine Anbindung an das Telekomnetz mehr haben?

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor einem Jahr

    Wenn der Eigentümer einfach nicht mitspielt, dann geht es eben nicht.

    Wenn es dem Mieter wichtig ist, sollte man die Wohnung/Haus nicht mieten.

     

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    von

  • vor 3 Monaten

    abgroess

    obwohl zwei Mieter diesen gerne hätten

    obwohl zwei Mieter diesen gerne hätten
    abgroess
    obwohl zwei Mieter diesen gerne hätten

    Konsequent wäre es auszuziehen, wenn du es dir leisten kannst.

    Aber ich weiß natürlich wie schwer es ist eine bezahlbare Wohnung zu bekommen.

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    von

  • vor 3 Monaten

    Guten Tag,

     

    ich habe leider auch folgendes Problem und hoffe dies mit eurer Hilfe gütlich und argumentativ mit meinem Vermieter zu klären.
    Ich habe im Janaur GF bei der Telekom bestellt. Leider reagiert mein Vermieter auf die Anfrage wohl nicht.

    Von meinem Vermieter habe ich folgende Rückmeldung erhalten: "Es gibt einen Rahmenvertrag mit Vodafone, dieser umfasst die Versorgung mit normalen Kabelanschluss umfasst aber auch den Ausbau und Anschluss an das Glasfasernetz. Daher darf eine Genehmigung an andere Anbieter wie die Telekom nicht erfolgen."

    Meine Frage ist, dürfen die hier einen exklusiven Ausbau mit nur einem Anbieter reglementieren und mir somit den Ausbau über die Telekom, der ja kostenfrei erfolgen würde, verwehren?

    Meine Vermutung ist, dass dort Provisionen für neue Verträge im Hintergrund laufen, weshalb damit indirekt zu Vodafone geleitet werden soll. zu VF brauche ich nichts sagen, da ich leider lange genug bei denen Kunde war und dort nie wieder hin wechseln werde.

    Soweit ich weiß, soll wohl Glasfaser bereits bis ans Haus gelegt sein, sodass dem Ausbau zur Wohnung nichts entgegen sprechen würde...

    Wie kann ich am besten argumentativ eine Genehmigung seitens des Vermieters erreichen, abgesehen davon, wenn er nicht will, will er nicht...

    Vielen Dank an euch Fröhlich












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    von

    vor 3 Monaten

    Urbancain

    Meine Frage ist, dürfen die hier einen exklusiven Ausbau mit nur einem Anbieter reglementieren und mir somit den Ausbau über die Telekom, der ja kostenfrei erfolgen würde, verwehren?

    Meine Frage ist, dürfen die hier einen exklusiven Ausbau mit nur einem Anbieter reglementieren und mir somit den Ausbau über die Telekom, der ja kostenfrei erfolgen würde, verwehren?
    Urbancain
    Meine Frage ist, dürfen die hier einen exklusiven Ausbau mit nur einem Anbieter reglementieren und mir somit den Ausbau über die Telekom, der ja kostenfrei erfolgen würde, verwehren?

    Da wirst du hier keine Antwort drauf bekommen.

    Für eine rechtliche Beartung suche dir einen Anwalt der sicht mit dem TKG auskennt.

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

Uneingeloggter Nutzer

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von

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