Gelöst

Sonderkündigungsrecht wird verweigert

vor 2 Jahren

Ich gebe meine Zweit- Wohnung zum 30.04.2023 auf und wollte vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, da der Festnetzvertrag noch bis zum 22.08.2023 gültig ist. An meinem Hauptwohnsitz habe ich bereits seit über 20 Jahren einen Festnetzanschluß bei der Telekom.

Mir wurde mitgeteilt, eine Sonderkündig ist nicht möglich ist, da ich bei beiden Verträgen die ein und dieselbe Person bin. Da es sich bei der Zweit-Wohnung um eine Mietwohnung handelt, hat auch ein neuer Mieter, bis zum regulären Vertragsende, keine Möglichkeit, einen Anschluß zu beantragen.  Was kann ich tun? 

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      Hallo @no-bea 

       

      Du kannst keine Sonderkündigung selber aussprechen

       

      Du musst explizit einen Umzug nach TKG beantragen. Das geht (leider) nur bei der tel. Hotline oder im Telekomshop.
      Wenn der Anschluss 1:1 nicht umsetzbar ist, besteht ein Sonderkündigungsrecht von 1 Monat.

       

      Die Telekom räumt dir dann das Recht ein.

      Wenn, kann die Telekom auch eine 2. TAE setzen

       

      Den Umzug musst du so oder so beantragen, um den Anschluss für neue Mieter nicht zu blockieren

       

      7

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      vielen Dank, ich werde es erneut versuchen.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Marcel2605

      Du musst explizit einen Umzug nach TKG beantragen.

      Du musst explizit einen Umzug nach TKG beantragen.
      Marcel2605
      Du musst explizit einen Umzug nach TKG beantragen.

      Die Aufgabe  eines Zweitwohnsitzes ist kein Wohnsitzwechsel. Die Telekom kann hier natürlich kulant sein - muss sie aber nicht.

      Das ändert nichts daran, dass er einen Umzug  des Anschlusses beauftragen muss und wohl oder übel auf die  Kundenrechte  nach dem TKG verzichten müsste. Mit Aufgabe des Besitzes an der Zweitwohnung ist diese zu räumen - dazu gehört nicht nur die Mitnahme des Schuhschranks, sondern auch die Beanspruchung der mitvermieteten Infrastruktur des Gebäudes.

       

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Die Telekom schaltet deinen Anschluss ohne Probleme frei!

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      no-bea

      Ich gebe meine Zweit- Wohnung zum 30.04.2023 auf und wollte vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, . . . . .

      Ich gebe meine Zweit- Wohnung zum 30.04.2023 auf und wollte vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen,  . . . . .

      no-bea

      Ich gebe meine Zweit- Wohnung zum 30.04.2023 auf und wollte vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen,  . . . . .


      Da hast du Pech, denn es gibt dieses RECHT nicht.

      Falls du anderer Ansicht bist, nenn mal die entsprechenden Gesetze und Paragraphen.

       

      Allerdings hat die Telekom Kulanzlösungen, da muss man sich aber genau an die Spielregeln der Telekom halten, dass sie möglicher Weise zur Wirkung kommen können.

       

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    Uneingeloggter Nutzer

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