Gelöst

Speedport Pro: Anmeldung bei unterbrochener DSL-Verbindung

vor 6 Jahren

Wenn man bei bestehender LTE -Verbindung, aber unterbrochener DSL-Verbindung versucht, sich an der Konfiguarationsoberfläche des Speedport Pro anzumelden, erscheint die in diesem nicht zutreffende Meldung "Speedport Status - keine Verbindung" mit Hinweisen zur Freischaltung und richtigen Verkabelung des DSL.

 

Bildschirmfoto 2019-08-23 um 22.42.08.png


"Erneut prüfen" liefert das selbe Ergebnis. MIt dem jetzt aber aktiven "Überspringen" kommt man zur Anmeldung.

 

Wenn der Speedport Pro eine Interentverbindung über LTE hat, sollte es doch eigentlich möglich sein, ohne diesen Umweg zur Anmeldung zu kommen?

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      @Has 

       

      Beim Speedport Hybrid ist das Verhalten genauso.

      0

    • vor 6 Jahren

      Has

      Wenn der Speedport Pro eine Interentverbindung über LTE hat, sollte es doch eigentlich möglich sein, ohne diesen Umweg zur Anmeldung zu kommen?

      Wenn der Speedport Pro eine Interentverbindung über LTE hat, sollte es doch eigentlich möglich sein, ohne diesen Umweg zur Anmeldung zu kommen?

      Has

      Wenn der Speedport Pro eine Interentverbindung über LTE hat, sollte es doch eigentlich möglich sein, ohne diesen Umweg zur Anmeldung zu kommen?



      Da eine Nutzung ohne DSL nicht zugelassen ist und damit entweder eine Störung oder vertragswidrige Nutzung vorliegt ist der Hinweis schon korrekt. Wie soll der Nutzer sonst vom Problem erfahren?

      2

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      der_Lutz

      Da eine Nutzung ohne DSL nicht zugelassen ist und damit entweder eine Störung oder vertragswidrige Nutzung vorliegt ist der Hinweis schon korrekt. Da eine Nutzung ohne DSL nicht zugelassen ist und damit entweder eine Störung oder vertragswidrige Nutzung vorliegt ist der Hinweis schon korrekt. Da eine Nutzung ohne DSL nicht zugelassen ist und damit entweder eine Störung oder vertragswidrige Nutzung vorliegt ist der Hinweis schon korrekt.

      Da eine Nutzung ohne DSL nicht zugelassen ist und damit entweder eine Störung oder vertragswidrige Nutzung vorliegt ist der Hinweis schon korrekt.

      Da eine Nutzung ohne DSL nicht zugelassen ist und damit entweder eine Störung oder vertragswidrige Nutzung vorliegt ist der Hinweis schon korrekt.
      Da eine Nutzung ohne DSL nicht zugelassen ist und damit entweder eine Störung oder vertragswidrige Nutzung vorliegt ist der Hinweis schon korrekt.

      der_Lutz

      Da eine Nutzung ohne DSL nicht zugelassen ist und damit entweder eine Störung oder vertragswidrige Nutzung vorliegt ist der Hinweis schon korrekt.

      Da eine Nutzung ohne DSL nicht zugelassen ist und damit entweder eine Störung oder vertragswidrige Nutzung vorliegt ist der Hinweis schon korrekt.
      Da eine Nutzung ohne DSL nicht zugelassen ist und damit entweder eine Störung oder vertragswidrige Nutzung vorliegt ist der Hinweis schon korrekt.


      Das kann ja nicht stimmen. Wozu gibt es sonst Voice Redundancy?

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Zur Störungsüberbrückung

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

      Uneingeloggter Nutzer

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