Gelöst
Sperrung des Telefon-und Internetanschlußes
vor 4 Jahren
Bei einem Bekannten von mir ist heute der Anschluß gesperrt worden. Er hat leider 160.--Euro bei der Telekom. Mahnungen und Sperrandrohung hat er angeblich nicht erhalten. Ist es nicht so, daß vorab eine Sperrandrohung geschickt werden muß?
1642
25
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 5 Jahren
195
0
3
vor 5 Jahren
214
0
6
vor 4 Jahren
@buerk_schiefner ,
was heißt nicht erhalten?
Mittlerweile werden diese als E-Mail versendet.
Dieses beachtet?
Also was heißt angeblich?
1
Antwort
von
vor 4 Jahren
Mittlerweile werden diese als E-Mail versendet.
Die Sperrankündigung hat zwingend schriftlich zu erfolgen, eine Mail erfüllt diese geforderte Schriftform nicht.
Es muss also ein Brief sein.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 4 Jahren
Ist es nicht so, daß vorab eine Sperrandrohung geschickt werden muß?
Ist es nicht so, daß vorab eine Sperrandrohung geschickt werden muß?
Ja, so ist es aber oft genug geht die halt an veraltete Adressen (wenn man es nicht gepflegt hat) oder aber es wird im Briefkasten ignoriert.
Dein Kollege sollte schleunigst bei der Telekom anrufen und einen Ratenzahlungsplan vereinbaren (sofern er die Summe nicht auf einmal bezahlen kann).
0
vor 4 Jahren
Herzlich willkommen @buerk_schiefner
Ganz ehrlich? Eigentlich unwahrscheinlich das der Bekannte über mehrere Monate keinerlei Korrespondenz seitens der Telekom erhalten hat , dann müsste evtl eine falsche oder alte Adresse hinterlegt sein , das ist aber ebenfalls eher untypisch... wie dem auch sein , jetzt kann er nur noch bei der Telekom anrufen und ggfs um einen Ratenplan bitten , die Sperrung wird allerdings erst automatisiert aufgehoben ? Wenn das Geld bei der Telekom angekommen , verbucht wurde und das Konto ausgeglichen ist
Nachtrag : kann evtl beim Umzug passieren , danke @CobraCane
Viele Grüße
13
Antwort
von
vor 4 Jahren
Die Telekom wird sicher beweisen können, dass der Brief angekommen ist.
Nein, sie kann nur nachweisen dass sei einen versendet hat, wie soll bei einem normalen Brief der Zugang bewiesen werden?
Das Risiko des Untergangs trägt die Telekom.
Antwort
von
vor 4 Jahren
wie soll bei einem normalen Brief der Zugang bewiesen werden?
Ein Brief, der nicht zugestellt werden konnte, geht zum Absender (Telekom) zurück und dies wird im System als Postrückläufer vermerkt.
Antwort
von
vor 4 Jahren
der_Lutz wie soll bei einem normalen Brief der Zugang bewiesen werden? wie soll bei einem normalen Brief der Zugang bewiesen werden? der_Lutz wie soll bei einem normalen Brief der Zugang bewiesen werden? Ein Brief, der nicht zugestellt werden konnte, geht zum Absender (Telekom) zurück und dies wird im System als Postrückläufer vermerkt.
wie soll bei einem normalen Brief der Zugang bewiesen werden?
Ein Brief, der nicht zugestellt werden konnte, geht zum Absender (Telekom) zurück und dies wird im System als Postrückläufer vermerkt.
MANCHE Briefe die nicht zugestellt werden konnten gehen zum Absender zurück.
Es gibt aber auch Briefe, die in einen falschen Briefkasten eingeworfen werden - das ist hier schon häufiger passiert. Die gehen nur dann zurück falls sich derjenige mit dem falschen Briefkasten kümmert und den Brief nicht einfach wegwirft.
Es ist natürlich tragisch wenn beim Bekannten des TE der Anschluss wegen eines Rückstandes von 160 Euro der Anschluss gesperrt wird - und dass auch (siehe den anderen Thread) zusätzlich der TE selbst mit 80 Euro im Rückstand ist, was auf eine weitere Sperre eines Anschlusses rauslaufen könnte.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
Mittlerweile werden diese als E-Mail versendet.
Die Sperrankündigung hat zwingend schriftlich zu erfolgen, eine Mail erfüllt diese geforderte Schriftform nicht.
Es muss also ein Brief sein.
0
vor 4 Jahren
Mahnungen und Sperrandrohung hat er angeblich nicht erhalten.
Und sich sicher auch nie gewundert dass er nichts bezahlen muss...
0
vor 4 Jahren
@buerk_schiefner Da kann man hier für DICH nix machen. Dein Kollege muss sich an die 0800 3301000 wenden mit dem Stichwort Rechnung. Unterlagen bitte bereithalten damit er verifiziert werden kann.
0
vor 4 Jahren
War es wirklich ein Bekannter?
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/Nicht-abgebuchter-Betrag-in-Hoehe-von-ca-80-Euro/td-p/5226605
3
Antwort
von
vor 4 Jahren
@holzher24
Wie genial ist das denn?
Antwort
von
vor 4 Jahren
Wie genial ist das denn?
😆👍😎
Antwort
von
vor 4 Jahren
Der Klassiker 😂
Entschuldigung, ich hab da nen Freund dem ist was passiert und ich soll jetzt für ihn fragen…..
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 4 Jahren
sorry, dass ich jetzt erst antworte.
Kunden, die ihre Rechnungen und Informationen zu der Rechnung per E-Mail erhalten, erhalten auch die erste Mahnung auf diesem Wege. Falls eine Fehlermeldung auftritt, wird diese Mahnung nochmal per Post versendet. Die zweite Mahnung kommt in jedem Fall per Post.
Leider kann ich auf diesem Wege nichts für deinen Freund tun, da er sich persönlich bei uns melden muss.
Liebe Grüße
Emy P.
0
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von