Störung bei Umstellung auf IP in Nürnberg-Buchenbühl

vor 6 Jahren

Hallo liebe Gemeinde,

am 08.06.19 habe ich (gezwungenermaßen) mein altes, funktionierendes analoge ISDN-System gekündigt und das neue MagentaZuhauseL mit Internetzugang über VDSL bestellt. Der Umstellungstermin wurde auf den 18.06.19 gesetzt. Rechtzeitig vorher kam auch das/der Speedport an. Als ich am 18.6.19 um 18.00 Uhr heim kam war das (ISDN-)Telefon tot, auch Internet war weg.

Also NTBA, Splitter, DSL-Modem, WLAN-Router und ISDN-Telefonanlage entfernt und das/den Speedport angeschlossen. Kein Link möglich. Telekom bestätigte die Störung sofort, sagte ab 21. 00Uhr müsste es dann gehen. Hier die Kurzfassung des weiteren Verlaufs: Nach zwei Tagen hieß es , der Verteilerkasten sei mit Wespen befallen, nach weiteren 8 Tagen heißt es (irgendwo) liegt ein Kabelbruch vor. Meine Frage: Weiß jemand eventuell Bescheid, wie lange das noch dauern könnte (Erfahrungswerte)?

Vielen Dank!

Richard Schmidt (Nürnberg, Stadtteil Buchenbühl)

572

37

    • vor 6 Jahren

      Nein, @richardschmidt , wir anderen Kunden können das nicht wissen. Du schreibst nämlich hier in einem öffentlichen Kunde-zu-Kunde-Forum.

      Und Aussagen zu Beendigungen von Fehlerzuständen sind schon immer kritisch, auch mit passender Kristallkugel.

      Aber vielleicht schaut ja doch einmal ein Mitglied vom Telekom-hilft-Team vorbei, da wäre es hilfreich, wenn Du wenigstens Deine Kontaktdaten schon mal hinterlegt hättest (Kann außer dem Team keiner einsehen):
      https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile%3Atelekom-custom-user-pro...

       

      Übrigens: ISDN war schon immer digital, nie analog.

      4

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Nee, @richardschmidt , bin nur einer der 1000.000 anderen Kunden hier im Forum und der erste, der Dir antwortete.

      telekomhilft.... ist etwas missverständlich, aber die Telekom will es so ( Marketing eben ).

      Eine Beschreibung des Forums findest Du unten.

      Hier gibt es Tipps und Hilfestellungen von anderen Kunden, manchmal schaltet sich das T-Team ein.

      Zwischenablage01.jpg

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Danke Wallibolli, dass du mich an deiner Allwissenheit teilhaben lässt. Meine ursprüngliche Frage war aber nicht nach einer „Lösung“ eines Problems,  sondern einfach nach Erfahrungswerten von anderen Leidtragenden.  Ein simples „Nein, habe ich nicht.“ deinerseits hätte m. E. genügt, wenn du zwar nichts dazu sagen kannst, aber trotzdem gerne postest. Der Hinweis auf die „... auch mit passender Kristallkugel....“ sollte wohl eher zur Erheiterung der restlichen 999.999 Kunden im Forum dienen.

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      @richardschmidt, dann bist Du der erste, der hier aufschlägt und sich nur 'austauschen' möchte.

      Die anderen wollen sich nur ausk.... oder suchen Hilfe oder Informationen.

      Und wenn die nicht von der Community können, hilft das Team.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 6 Jahren

      Hallo @richardschmidt,

      vielen Dank für Ihre Nachricht. So pauschal kann ich Ihnen leider keine zeitliche Angabe zu Ihrem Fall nennen.
      Ich schaue mir das Ganze gerne einmal näher an.
      Dazu würde ich Sie bitten, Ihre Profildaten auszufüllen und anschließend hier eine kurze Rückmeldung zu geben.
      Dann haben wir die auch Chance in Zukunft besser und schneller auf Ihre Anfragen zu reagieren:)

      Vielen Dank und viele Grüße Esra A.

      0

    • vor 6 Jahren

      Guten Morgen Richard ( @richardschmidt)!

      Meine Frage: Weiß jemand eventuell Bescheid, wie lange das noch dauern könnte (Erfahrungswerte)?

      Meine Frage: Weiß jemand eventuell Bescheid, wie lange das noch dauern könnte (Erfahrungswerte)?
      Meine Frage: Weiß jemand eventuell Bescheid, wie lange das noch dauern könnte (Erfahrungswerte)?


      Vielen Dank für ihre Daten und ich habe auch schon geschaut. Der Auftrag ist noch nicht abgeschlossen und wieso das so ist, bringe ich grade in Erfahrung und hole uns einen Kollegen mit dazu. Ich schreibe dir hier wieder, wenn ich mehr weiß. Sei bitte noch etwas geduldig mit mir.

      Greetz
      Stefan D.

      0

    • vor 6 Jahren

      @richardschmidt
      Bin wieder da und da haben sich die kleinen fliegenden Racker wohl einen neuen Unterschlupf gesucht. Ich hake nun bei meinen Kollegen vor Ort nach, wie es weiter geht.

      Greetz
      Stefan D

      0

    • vor 6 Jahren

      @richardschmidt
      Kleiner Zwischenstand: Ich habe noch keine frischen Infos erhalten. Bleibe weiterhin für dich dran.

      Greetz
      Stefan D.

      1

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Hallo Stefan,

      danke für deine Mühe, das weiß ich zu schätzen!

      Ich habe ja seit dem 18.06.2019 weder Telefon noch Internet über meinen Festnetzanschluss, der bis dahin (also bis zur Abschaltung durch die Telekom) einwandfrei funktionierte. Als Endnutzer habe ich - denke ich zumindest , laut TKG - einen Anspruch auf Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz und auf einen Zugang zu öffentlich zugänglichen Telefondiensten. Internet habe ich durch einen von der Telekom kostenlos zur Verfügung gestellten LTE -Router. Aber telefonieren kann ich weiterhin nicht. Gibt es keine Möglichkeit, dass mir die Telekom ein Leih-Handy mit SIM-Karte ebenfalls kostenlos zur Verfügung stellt und zwar bis zur Beseitigung der Störung? Ich habe inzwischen von mehreren Leuten gehört, dass "Wespenbefall" das Code-Wort ist für "Wir wissen nicht, woran es liegt." oder "Es ist definitiv kein Port mehr frei."

      MfG

      Richard Schmidt

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 6 Jahren

      Hallo @richardschmidt,

      ich verstehe, dass die Situation sehr ärgerlich ist. Aber das ist natürlich auch nicht etwas, was wir sofort klären können. In der Regel verschicken wir hier den LTE -Router zur Überbrückung. Für die Erreichbarkeit des Anschlusses kann eine Anrufweiterschaltung eingerichtet werden.

      Viele Grüße Türkan Ü.

      1

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Hallo Türkan,

      danke für deine Info!

      Ich verstehe nicht sehr viel von Technik, aber was nutzt mir eine Anrufweiterschaltung, wenn ich - z.B. meine Mutter, die schwerbehindert ist - (aktiv) anrufen möchte. Ich habe ja kein Festnetz.

      MfG

      Richard Schmidt

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 6 Jahren

      @richardschmidt es geht viel mehr um die Erreichbarkeit des Festnetzanschlusses. Du bist im aktuell nicht im Besitz eines Handys?

      Viele Grüße Türkan Ü.

      2

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Muss ich das sein?

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Nein, aber damit könntest Du mit einer Rufumleitung über Deine Festnetz Nummer erreichbar sein.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 6 Jahren

      @richardschmidt nein, natürlich nicht. Das habe ich auch nicht in dieser Form gefragt. Wie erwähnt, bei einer Störung bieten wir den LTE -Router an, den du bereits auch bekommen hast.

      Viele Grüße Türkan Ü.

      3

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Alles klar - aber wie soll ich aktiv telefonieren - und damit meine ich nicht, uber Anrufweiterleitung erreichbar zu sein?

      Ist das nicht Aufgabe der Telekom dafür zu sorgen, einen vollwertigen Telefonanschluss zur Verfügung zu stellen, wenn mein funktionierender Anschluss gekappt wird? 

      MfG

      Richard Schmidt

      Anhang (Auszug):

      Telekommunikationsgesetz ( TKG )

      § 78 Universaldienstleistungen
      (1) Universaldienstleistungen sind ein Mindestangebot an Diensten für die Öffentlichkeit, für die eine bestimmte Qualität festgelegt ist und zu denen alle Endnutzer unabhängig von ihrem Wohn- oder Geschäftsort zu einem erschwinglichen Preis Zugang haben müssen und deren Erbringung für die Öffentlichkeit als Grundversorgung unabdingbar geworden ist.
      (2) Als Universaldienstleistungen werden bestimmt:
      1. der Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz an einem festen Standort, der Gespräche, Telefaxübertragungen und die Datenkommunikation mit Übertragungsraten ermöglicht, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichen,
      2. der Zugang zu öffentlich zugänglichen Telefondiensten über den in Nummer 1 genannten Netzanschluss,
      3. die Verfügbarkeit mindestens eines von der Bundesnetzagentur gebilligten gedruckten öffentlichen Teilnehmerverzeichnisses (§ 104), das dem allgemeinen Bedarf entspricht und regelmäßig mindestens einmal jährlich aktualisiert wird,
      4. die Verfügbarkeit mindestens eines umfassenden, öffentlichen Telefonauskunftsdienstes, auch für Nutzer öffentlicher Münz- und Kartentelefone, einschließlich der Netzkennzahlen von Teilnehmern und ausländischer Anschlussinhaber, soweit die Teilnehmerdaten zur Verfügung stehen und unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorschriften,
      5. die flächendeckende Bereitstellung von öffentlichen Münz- oder Kartentelefonen oder anderer Zugangspunkte für den öffentlichen Sprachtelefondienst an allgemeinen und jederzeit für jedermann zugänglichen Standorten entsprechend dem allgemeinen Bedarf; die öffentlichen Telefonstellen sind in betriebsbereitem Zustand zu halten, und
      6. die Möglichkeit, von allen öffentlichen Münz- oder Kartentelefonen unentgeltlich und ohne Verwendung eines Zahlungsmittels Notrufe durch einfache Handhabung mit den Notrufnummern 110 und 112 durchzuführen.
      (3) Unternehmen, die Universaldienstleistungen nach Absatz 2 Nr. 2 und 3 erbringen, haben bei der Verarbeitung der ihnen von anderen Unternehmen bereitgestellten Informationen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung zu beachten.
      (4) Nach Anhörung des Universaldienstverpflichteten kann die Bundesnetzagentur den allgemeinen Bedarf der Universaldienstleistungen nach Absatz 2 hinsichtlich der Bedürfnisse der Endnutzer feststellen, insbesondere hinsichtlich der geographischen Versorgung, der Zahl der Telefone, der Zugänglichkeit und der Dienstequalität. Zur Sicherstellung des Dienstes sowie der Dienstemerkmale ist die Bundesnetzagentur befugt, den Unternehmen Verpflichtungen aufzuerlegen. Die Bundesnetzagentur kann von solchen Verpflichtungen für Teile oder das gesamte Hoheitsgebiet absehen, wenn eine Anhörung der betroffenen Kreise ergibt, dass diese Dienstemerkmale oder vergleichbare Dienste als weithin verfügbar erachtet werden.

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Hallo @richardschmidt,

      schade, wir haben dich eben nicht erreicht. Wann können wir es noch mal versuchen?

      Viele Grüße
      Ina B.

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Hallo,

      ich wäre ab jetzt zu Hause.

      MfG

      Richard Schmidt

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 6 Jahren

      @richardschmidt wenn du uns eine Rückrufnummer in den Profildaten hinterlegst, können wir vielleicht kurz zusammen schauen, welche Möglichkeiten wir da haben.

      Viele Grüße Türkan Ü.

      0

    • vor 6 Jahren

      @richardschmidt ich glaube, unsere Nachrichten haben sich überschnitten. Teile uns über dein Profil bitte eine Rückrufnummer mit, damit wir uns zwecks Legitimation mit dir in Verbindung setzen können.

      Vielen Dank und viele Grüße Türkan Ü.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      Frage

      von

      Das könnte Ihnen auch weiterhelfen