Gelöst
Status Rücksendung Mietgerät Media Receiver 400?
vor 7 Jahren
Hallo,
ich wollte gerne meine Entertain Miet-Media Receiver 400 und 200 gegen 401 und 201 austauschen.
Nun bin ich bei der Erstellung des Rücksendetickets der alten Receiver recht entsetzt, dass ich einen Schadensersatz bis zum Ende der Mietvertragsdauer entrichten soll. Mal davon abgesehen, das mir eine Mindestvertrsgsdauer bei den Miet-Geräten nicht bewusst war (ist dann wohl meine Schuld), finde ich es extrem kundenunfreundlich und ganz schlechten Service in so einem Fall ersthaft überhaupt an so eine Forderung zu denken.
Ich möchte ja nicht frühzeitig komplett auf dem Gesamt-Vertrag raus, sondern nur neue Endgeräte verwenden, die auch noch dieselbe Mietgebühr kosten. Zum einen, weil sie es zum Zeitpunkt meines Wechsels noch nicht gab, zum anderen weil die 400/200er wirklich sehr träge reagieren.
Wie kann ich die 400/200er Geräte zurücksenden, ohne einen Schadenersatz leisten zu müssen?
Sollte die Telekom wirklich bei so einer abstrusen Forderung bleiben, werde ich wohl von meinem 14-tägigen Rücktrittsrecht für die neuen Receiver gebrauch machen und - gezwungenermaßen - bis zum Ende der Vertragslaufzeit bei meinen Altgeräten bleiben und dann wechseln.
Und wenn ist damit geholfen? Die Telekom hat dadurch kaum einen Vorteil, erhält weiterhin dieselbe Mietgebühr, hat aber einen verärgerten Kunden.
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vor 8 Jahren
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
Wenn du die 12 Monate Mindestmietzeit nicht voll erbringst, wird ein Schadensersatz fällig.
Das ist genau die Hälfte der noch offenen Beträge für die aktuelle Miete.
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von
vor 7 Jahren
https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/44488.pdf?
Ziffer 11
Uneingeloggter Nutzer
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von
vor 7 Jahren
Wie kann ich die 400/200er Geräte zurücksenden, ohne einen Schadenersatz leisten zu müssen?
Wie kann ich die 400/200er Geräte zurücksenden, ohne einen Schadenersatz leisten zu müssen?
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Antwort
von
vor 7 Jahren
Das es formal so ist, ist mir inzwischen klar. Auch wenn das nicht sonderlich transparent kommuniziert wird.
Ich hatte hier auf eine Aussage seitens der Telekom gehofft, denn dieser Prozess ist aus Kundensicht kaum nachzuvollziehen. Schließlich geht es hier nur um einen Austausch alte gegen neue Generation.
Uneingeloggter Nutzer
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von
vor 7 Jahren
für Mindestvertragslaufzeiten gibt es gute Gründe.
Eine Mindestvertragslaufzeit stellt z.B. sicher, dass die Kosten für ein Angebot gedeckt sind.
Dies ermöglicht insgesamt günstige Tarife.
Besten Gruß
Matthias Bo.
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von
vor 7 Jahren
Es handelt sich um. den AUSTAUSCH eines MIET-Receivers alte Generation gegen neue.
Das mag kaufmännisch VIELLEICHT irgendwo Sinn ergeben, Service und Kundenfreundlichkeit sind hierbei eine Katastrophe.
Uneingeloggter Nutzer
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Uneingeloggter Nutzer
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