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Stornierung der Kündigung nach Anbieterwechsel
vor 5 Jahren
Hallo,
die aktuelle Kundigungfrist meines Vertrag war der 12.07.2019.
Ich habe am 10.07.2019 einen Vertrag bei einem neuen Anbieter in Auftrag gegeben mit dem Hinweis, dass ich schon vorher Kündigen kann, damit es keine terminlichen Überschneidungen gibt. Ich habe bei der Telekom nachgefragt ob dies sinvoll ist, was mir auch bejaht wurde.
Also habe ich meinen Vertrag fristgerecht ebenfalls am 10.07. gekündigt, mit sofortiger Kündigungsbestätigung zum 12.08.2019.
Der neue Anbieter hat dann einen Portierungsauftrag an die Telekom gestellt und mir wurde rücksichtslos die Kündigung storniert.
Da der Portierungsauftrag allerdings am 13.07. bei der Telekom einging ist nun auch der Kundigungszeitraum überschritten und der Vertrag wurde um ein Jahr verlängert. Ja ich habe den neuen Anbieter über meine Kündigung informert.
Nach nun schier 10 endlosen Telefonaten ohne jegliche Lösung mit der Telekom muss ich nun hier meinen Frust loswerden.
Ich wurde auf drei Rückrufe vertröstet bei der man mein Anliegen lösen wird. Bei dem zweiten Termin habe ich 1,5 Wochen auf den Rückuf gewartet. Heute wurde mir versprochen bis spätestens 16:30 hat man eine Lösung für die Problematik - es kam keine Reaktion.
Ich musste nun zu bedauern feststellen, dass es ähnliche Probleme hier im Forum sehr oft gibt.
Hier nur mal zwei als Beispiel:
Einen Lösungsvorschlag gab es allerding doch.
Ich sollte bei meinem neuen Anbieter den Auftrag zurückziehen, damit meine Kündigungsfrist wieder wirksam wird.
Das macht für mich überhaupt keinen Sinn, da ich den Neuvertrag nicht mehr zu den Konditionen bekommen werde und meine rechtlich bindende Kündigung nicht einfach so storniert werden darf.
Ich zitere mal aus einem der oben verlinkten Beiträge von pailgalyga der die Sachlage sehr gut schildert:
[..]Es liegt im Verantwortungsbereich der Telekom, rechtlich bindende Erklärungen anzuerkennen und im Falle einer beantragten Portierung zu erkennen, dass eine Stornierung gerade auch deswegen nicht gewollt sein kann, weil dies sonst widersprüchlich zum Anbieterwechsel wäre; ganz gleich, ob die Telekom angibt, nur im Falle der Nicht-Kündigung die Nummer portieren zu können, denn dies ist keine rechtliche Grundlage für die Stornierung der Kündigung. [..]
Irreführend ist außerdem, dass in meinem Kundencenter der Termin meines Vertragsendes auf dem 12.08.2019 gesetzt ist.
Ich habe mich natürlich die ganze Zeit auf diese Angabe verlassen, siehe Bild im Anhang.
Ich bitte um Aufhebung der Stornierung und Wiedereinsetzung der Kündigung zum 12.08.2019.
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vor 7 Jahren
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Stefan
Community Guide
vor 5 Jahren
Sinnvoll wäre es gewesen, wenn dein neuer Anbieter die Portierung vor Ablauf der Kündigungsfrist eingestellt hätte.
Es kann nur eine Kündigung im System geben, da eine Portierung andere rechtliche Anforderungen an die Telekom stellt, wird die vorherige Kündigung in der Tat storniert
Das kann nun nur mühsam von Hand wieder korrigiert werden,
So was überlegt man sich besser einige Tage vorher.
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Stefan
Antwort
von
Stefan
vor 5 Jahren
Natürlich, du bist verantwortlich dafür, dass der Termin eingehalten wird und musst die Laufzeiten und evtl. Störungen eben einplanen.
wenn du eine Minute nach Abfahrt des Zuges am Bahnsteig ankommst, ist er halt weg.
Und die richtige Vorgehensweise bei Anbieterwechsel,ist klar durch die Bundesnetzagentur vorgegeben.
Das sich das Problem natürlich trotzdem beheben lässt steht auf einem ganz anderen Blatt.
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Lorenz S.
Telekom hilft Team
vor 5 Jahren
Hallo @niemann60,
vielen Dank für unser freundliches Gespräch.
Wie besprochen, habe ich dem Anbieter die Terminvorziehung gemeldet. Er wird voraussichtlich in der nächsten Woche erneut die Anschlussübernahme anfragen. Ich halte Sie auf dem Laufenden.
Hier noch eine Anmerkung zum Prozess.
Wenn zuerst vom Kunden gekündigt wird und im Nachhinein dem aufnehmenden Anbieter ein Auftrag zum Anbieterwechsel erteilt wird, dann muss der erste Kündigungsauftrag gelöscht werden. Das System kann nicht eine terminliche Abstimmung ermöglichen, wenn bereits ein Kündigungstermin besteht. Folgende Logik liegt zugrunde: Entweder der Kunde möchte eine Kündigung mit Abschaltung am Vertragsende, oder er möchte einen Anbieterwechsel, bei dem sich das Vertragsende verschieben kann. Nur so kann sicher gestellt werden, dass bei technischen Problemen auf der Anbieterseite, der Kunde nicht ohne Anschluss dasteht. Im Fall des Anbieterwechselauftrags behält der Kunde den Anspruch auf Weiterversorgung.
Es ist daher erforderlich, die einseitige Kündigung zu löschen. Wenn der Wechseltermin abgestimmt ist, wird die Kündigung mit dem abgestimmten Termin gebucht, und erst dann bestätigt.
Freundliche Grüße, Lorenz S.
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