Stornierung Kündigung wegen Rufnummernportierung

vor 12 Jahren

Der Tarif Call Comfort/Standard wurde fristgrecht zum 25.07.2013 gekündigt. Im Kündigungsschreiben wurde darauf hingewiesen, dass die Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitgenommen werden soll. Zuvor wurde in einem Telefonat mit der Telekom-Hotline bestätigt, dass eine Eigenkündigung mit Rufnummernmitnahme problemlos möglich sei und die Rufnummer sofort nach dem Kündigungstermin zur Verfügung stünde. Nach Erhalt der Kündigungsbestätigung wurde ein Vertrag bei einem anderen Anbieter geschlossen. Daraufhin erhielten wir von der Telekom die Nachricht, dass der Anschluss erst fast drei Monate nach dem Kündigungstermin freigegeben würde, nämlich zum 22.10.2013. Auf Nachfrage bei der Telekom-Hotline wurde mitgeteilt, die Kündigung sei wegen der Rufnummernportierung storniert worden und der Vertrag laufe nun bis zum 22.10.13 weiter. Als Begründung wurden "gesetzliche Fristen" angegeben, den Paragraphen im Telekommunikationsgesetz konnte die Mitarbeiterin jedoch nicht nennen. Diese meinte auch, entgegen der Auskunft der Hotline VOR Kündigung, dass eine Rufnummernmitnahme bei Eigenkündigung NICHT möglich sei, jedenfall nicht zum Kündigungstermin. Ich hätte nun gerne gewusst, auf welcher gesetzlichen Grundlage, die Telekom eine bereits besätigte Kündigung storniert und die bereits zugesichterte Rufnummernportierung zum Kündigungstermin verweigert.

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