Gelöst

stream on in der EU

vor 6 Jahren

Das Oberverwaltungsgericht hat Ihnen ja die Beschränkung von Zero Rating auf Deutschland untersagt. In welcher Frist werden Sie die Vorgaben der Bundesnetzagentur umsetzen?

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      @BA1968 

       

      Deine Aussage stimmt so nicht ganz.

       

      Wenn es Änderungen bei Stream ON geben wird, erfährst du es.

       

      Ich gehe davon aus, dass alles beim alten bleibt aber die 480p Beschränkung bei Stream ON Video fällt.

      30

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      @FelixKruemel 

       

      Muss man halt abwarten. Was rechtlich nach den EU-Regeln korrekt wäre ist von der tatsächlichen Umsetzung durch die Telekom zu trennen, zumal da auch unterschiedliche Rechtsauffassungen existieren. 0 MB oder so eine Pseudo-Fair-Use-Grenze wird die Telekom kaum bringen können, um sich nicht lächerlich zu machen. Ansonsten würde die heutige öffentlichkeitswirksame Ankündigung auch keinen Sinn machen und sie könnten sich die Publicity sparen.

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Vielleicht noch als kleine Ergänzung zu oben Gesagtem: Die BNA hat sich bezüglich dem Vodafone Pass (vergleichbar mit StreamOn der Telekom) folgendermaßen geäußert:

       

      „Roaming-Anbieter dürfen die Nutzung von Daten im EU-Ausland aber mit einer angemessen Nutzungsregelung (fair-use-policy) begrenzen. Vodafone behält sich vor, das Roamingvolumen für die Nutzung im EU-Ausland auf 5 GB pro Vodafone Pass zu beschränken. Eine solche Beschränkung ist zwar grundsätzlich zulässig, das Volumen nach Auffassung der Bundesnetzagentur aber nicht ausreichend. Daher wird die Beschränkung auf 5 GB mit der heutigen Entscheidung untersagt.“

       

      https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/EURoaming/EURoaming-node.html

       

      Heißt: Es müssten mehr als 5 GB pro Monat sein, würde man die Maßstäbe auf die Telekom übertragen. Die „0 € Option“ kann dabei m.E. nicht der Maßstab sein, da diese zwangsläufig auf eine FUP von 0 MB hinauslaufen würde. Für wahrscheinlicher halte ich, dass die Höhe des Grundtarifs, der Voraussetzung für die Buchung der jeweiligen StreamOn-Option ist, herangezogen werden muss. Ein anderer Maßstab wäre auch schlecht heranziehbar, um beispielsweise Kunden mit Magenta Mobil S, M und L unterschiedlich zu behandeln, was aufgrund des unterschiedlichen monatlichen Grundpreises jedoch gerechtfertigt wäre.

       

       

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      @Ephi 

       

      Sehr gut. Danke für die hilfreiche und aktuelle Ergänzung. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 6 Jahren

      Einfache wird werden, wenn StreamOn das Roaming aufhebt.
      Man muss sich einfach nur entscheiden, ob man StreamOn oder Roaming haben will. Da beides tagesgleich gekündigt und neugebucht werden kann, ist damit ja alles top.

      0

    • vor 6 Jahren

      BA1968

      Das Oberverwaltungsgericht hat Ihnen ja die Beschränkung von Zero Rating auf Deutschland untersagt. In welcher Frist werden Sie die Vorgaben der Bundesnetzagentur umsetzen?

      Das Oberverwaltungsgericht hat Ihnen ja die Beschränkung von Zero Rating auf Deutschland untersagt. In welcher Frist werden Sie die Vorgaben der Bundesnetzagentur umsetzen?

      BA1968

      Das Oberverwaltungsgericht hat Ihnen ja die Beschränkung von Zero Rating auf Deutschland untersagt. In welcher Frist werden Sie die Vorgaben der Bundesnetzagentur umsetzen?


      Es gibt auch noch keine Frist der BNetzA

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      @Mächschen 

       

      Das ist die Frage, ob dies rechtlich zulässig wäre, da es letztlich eine Umgehung wäre und dasselbe Ergebnis wie momentan herbeiführen würde. Zweifelhaft, ob die BNA das durchwinken würde; wahrscheinlich würde das auf einen weiteren Rechtsstreit hinauslaufen.

       

      Besser wäre m.E., wenn die Telekom für das EU-Ausland keine Beschränkung und dafür die Fair-Use-Regelungen anwenden würde.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

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