Störung auch nach einem halben Jahr nicht behoben

vor 9 Monaten

Der zu der hinterlegten Kundennummer gehörende Festnetzanschluss ist seit Dezember 2023 und somit seit einem halben Jahr gestört ohne das ein Fortschritt erreicht wurde. Der Anschluss ist nicht erreichbar und es gibt kein Freizeichen mehr. Telefonisch wurden über die Hotline immer neue Termine genannt, die nie eingehalten wurden, ein Ende der Odyssee ist nicht absehbar. Der Anschluss gehört meiner Schwiegermutter, die damit leider überfordert ist und nicht mehr weiter weiß. Seit einem halben Jahr ist sie nur über Handy erreichbar, trotz nicht Behebung der Störung schafft es die Telekom aber weiterhin die Grundgebühr für eine nicht erbrachte Leistung abzubuchen. Ich hoffe es gibt irgendeine Möglichkeit das Problem nach nun einem halben Jahr zeitnah zu lösen und die Erreichbarkeit wieder herzustellen 

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  • vor 9 Monaten

    Auch dir ein freundliches Hallo @Mzhh 


    Da dir nur jemand mit Systemsicht helfen kann und du dein Profil schon befüllt hast, gebe ich die Frage grad mal nach hinten weiter!

    In deinen Profildaten sollte die Kundennummer, eine Handynummer für den Rückruf und ein grosszügiges Zeitfenster stehen.

    Hab noch etwas Geduld, du wirst bekümmert!

    schöne Grüsse

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    von

    vor 9 Monaten

    Guten Tag @Mzhh.

    Das ist ärgerlich. Gerne schaue ich mir die Problematik genauer an.

    @Mzhh

    Leider ist die Mailbox direkt angegangen, nachdem es einmal geklingelt hat.

    Wann kann ich es erneut versuchen, damit ich mir die Situation genauer anschauen kann?

    Ich freue mich auf deine Nachricht. 

    Beste Grüße

    Martin Bo.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 9 Monaten

    Hallo @Martin Bo.,

    danke, ich bin heute bis 19 Uhr oder morgen von 10 bis 16 Uhr unter der hinterlegten Nummer gut zu erreichen.

    1

    Antwort

    von

    vor 8 Monaten

    Hallo @Mzhh

    Tut mir leid für die späte Reaktion.

    Bedauerlicherweise konnte ich dich eben erneut nicht erreichen. 

    Ich werde es heute Abend erneut versuchen.

    Beste Grüße

    Martin Bo.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 8 Monaten

    Hallo @Martin Bo. ,

    Ein Rückruf heute Abend ist bisher leider nicht erfolgt, ich bitte es dann morgen nochmals zu versuchen, ich sollte dann eigentlich gut erreichbar sein. Dass es bei den ersten beiden Versuchen bisher nicht geklappt hat, war wohl leider ein Problem auf meiner Seite, es war „stumm bei unbekannter Nummer“ aktiviert, das habe ich jetzt abgeschaltet.

    5

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    von

    vor 7 Monaten

    Hallo @Mzhh,

     

    ich eine Rückmeldung aus der Technik erhalten. Der Termin für die Entstörung ist voraussichtlich Ende September. 

     

    Tut mir leid, für diesen langen Zeitraum. 🙁 

     

    Lieben Gruß, Melanie 

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 7 Monaten

    Hallo @Melanie B. ,

    Ein nochmals nicht verbindlicher Termin Ende September ist absolut nicht akzeptabel. Auf die weiteren Punkte wie z.B. über DSL kostenfrei zumindest vorübergehend eine Erreichbarkeit und abgehende Gespräche über die Festnummer wieder herzustellen, wurde überhaupt nicht eingegangen.

     

    Ich stelle fest, das seitens der Telekom massiv gegen die Pflichten gemäß §58 TKG bzgl. der Entstörung verstossen wurde. Die Störung wurde nicht unverzüglich und unentgeltlich beseitigt (§58 TKG Absatz 1). Eine Dokumentation der Massnahmen und weiteren Schritte gegenüber der Kundin ist nicht erfolgt (§58 TKG Absatz 2). Ich bitte das unverzüglich nachzuholen.

     

    Gemäß §58 TKG Absatz 3 ist die Telekom ab dem dritten Kalendertag der Störung zu Schadensersatz verpflichtet. Dieser wird rückwirkend ab diesem Zeitpunkt geltend gemacht. Aufgrund des noch immer nicht absehbaren Endes der Störung, wird die Telekom aufgefordert, umgehend eine Rückzahlung der Grundgebühr und des bisher angefallen Schadensersatzes als ersten Abschlag zu veranlassen. Es wurden zudem wie bekannt mehrere genannte Termine nicht eingehalten. Hierfür wird Schadensersatz gemäß §58 Absatz 4 des TKG geltend gemacht. Bitte leiten Sie die Geltendmachung der Ansprüche gemäß §58 TKG intern an die zuständige Stelle weiter.

     

    Ich hoffe, dass der schon angefallene und sich jeden Kalendertag weiter erhöhende Schadensersatz dazu beiträgt, die Störung nun umgehend zu beseitigen oder zumindest eine Zwischenlösung kostenfrei bereitzustellen, die ankommende und abgehende Anrufe unter der Festnetznummer ermöglicht.

     

    Sollte dies nicht kurzfristig innerhalb von 7 Tagen erfolgen, werde ich die Bundesnetzagentur und ggf. später auch einen Anwalt einschalten, um diese Ansprüche durchzusetzen.

    2

    Antwort

    von

    vor 7 Monaten

    Mzhh

    Bitte leiten Sie die Geltendmachung der Ansprüche gemäß §58 TKG intern an die zuständige Stelle weiter.

    Bitte leiten Sie die Geltendmachung der Ansprüche gemäß §58 TKG intern an die zuständige Stelle weiter.
    Mzhh
    Bitte leiten Sie die Geltendmachung der Ansprüche gemäß §58 TKG intern an die zuständige Stelle weiter.

    Das Forum ist nicht der Eingangskanal für vermeintliche Rechtsansprüche @Mzhh 

    Ich könnte Dir mit Paragraphen antworten, aber auch  Rechtsberatung ist im Forum nicht erwünscht.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

Uneingeloggter Nutzer

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von