Solved
Störung: Gutschrift anteilig der Monatlichen Kosten oder Entschädigung nach Telekommunikationsgesetz § 58?
1 year ago
Guten Tag,
Ich bin aktuell von einer Störung betroffen (gemeldet am 19.06.2024). Nachdem der vorraussichtliche Terming zur Behebung merhmals verschoben wurde (zuerst 20.06., dann 11.07., dann 25.07), wurde mir heute mitgeteilt, dass die Störung vorraussichtlich zum 15.08. behoben wird. Der Grund für das mehfache Verschieben soll eine fehlende Tiefbaugenehmigung seitens der Stadt zu sein.
Angenommen die Störung wird am 15.08. behoben:
Dann hätte die Störung insgesamt 57 Tage gedauert.
Bekomme ich dann eine Gutschrift anteilig meiner monatlichen Vertragskosten, eine Entschädigung nach Telekommunikationsgesetz § 58 Absatz 3 oder sogar beides?
Was muss ich tun, damit ich die Gutschrift und/oder die Entschädigung erhalte?
Mit freundlichen Grüßen
Florian
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