Gelöst
Störung: Gutschrift anteilig der Monatlichen Kosten oder Entschädigung nach Telekommunikationsgesetz § 58?
vor 6 Monaten
Guten Tag,
Ich bin aktuell von einer Störung betroffen (gemeldet am 19.06.2024). Nachdem der vorraussichtliche Terming zur Behebung merhmals verschoben wurde (zuerst 20.06., dann 11.07., dann 25.07), wurde mir heute mitgeteilt, dass die Störung vorraussichtlich zum 15.08. behoben wird. Der Grund für das mehfache Verschieben soll eine fehlende Tiefbaugenehmigung seitens der Stadt zu sein.
Angenommen die Störung wird am 15.08. behoben:
Dann hätte die Störung insgesamt 57 Tage gedauert.
Bekomme ich dann eine Gutschrift anteilig meiner monatlichen Vertragskosten, eine Entschädigung nach Telekommunikationsgesetz § 58 Absatz 3 oder sogar beides?
Was muss ich tun, damit ich die Gutschrift und/oder die Entschädigung erhalte?
Mit freundlichen Grüßen
Florian
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Akzeptierte Lösung
der_Lutz
akzeptiert von
Florian_25
vor 6 Monaten
Also wenn die 5G -Hybrid Option (die ja fester Bestandteil meines Tarifs ist) als Ersatzlösung zählt, dann Ja ansonsten Nein.
die zählt nicht als Ersatzlösung sorgt aber dafür, dass kein kompletter Ausfall vorliegt und du damit keinen Anspruch gemäß TKG haben dürftest, meiner Meinung nach.
Aber auch das kann am Ende geklärt werden.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
der_Lutz
Akzeptierte Lösung
Timur K.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
Timur K.
vor 6 Monaten
@Florian_25
Vielen Dank für deinen Beitrag in unserer Community 🙂
Du hast hier ja bereits tolle Rückmeldungen von den anderen erhalten 🙌🏽 Dass eine Störung aktuell besteht, tut mir natürlich leid 🙏🏽 Eine Entschädigung ist nur bei einem Totalausfall möglich, was bei Abbrüchen aber nicht vorliegt. Du kannst dich gerne nach Behebung der Störung bei uns melden und wir schauen dann bezüglich der Erstattung 👍🏽
Viele Grüße
Timur
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Uneingeloggter Nutzer
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von
Timur K.