Gelöst
Störung: Gutschrift anteilig der Monatlichen Kosten oder Entschädigung nach Telekommunikationsgesetz § 58?
vor 9 Monaten
Guten Tag,
Ich bin aktuell von einer Störung betroffen (gemeldet am 19.06.2024). Nachdem der vorraussichtliche Terming zur Behebung merhmals verschoben wurde (zuerst 20.06., dann 11.07., dann 25.07), wurde mir heute mitgeteilt, dass die Störung vorraussichtlich zum 15.08. behoben wird. Der Grund für das mehfache Verschieben soll eine fehlende Tiefbaugenehmigung seitens der Stadt zu sein.
Angenommen die Störung wird am 15.08. behoben:
Dann hätte die Störung insgesamt 57 Tage gedauert.
Bekomme ich dann eine Gutschrift anteilig meiner monatlichen Vertragskosten, eine Entschädigung nach Telekommunikationsgesetz § 58 Absatz 3 oder sogar beides?
Was muss ich tun, damit ich die Gutschrift und/oder die Entschädigung erhalte?
Mit freundlichen Grüßen
Florian
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vor 9 Monaten
Grüße @Florian_25
Am Ende der Störung, kann man die Gutschrift einfordern.
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Antwort
von
vor 9 Monaten
Grüße @Florian_25
Brauche ich dafür schon einen Anwalt oder muss ich das irgendwo irgendwie beantragen?
Nein brauchst du nicht.
Warum immer gleich Anwalt?
Einfach am Ende der Störung bei der Telekom anrufen.
Antwort
von
vor 9 Monaten
Brauche ich dafür schon einen Anwalt oder muss ich das irgendwo irgendwie beantragen?
Eine Möglichkeit wäre, das hier nach Störungsbeseitigung anzubringen beim @Telekom-hilft-Team
Antwort
von
vor 9 Monaten
Brauche ich dafür schon einen Anwalt oder muss ich das irgendwo irgendwie beantragen?
Sollte Tagesgeschäft der Hotline sein, Anruf statt Anwalt.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 9 Monaten
Dann hätte die Störung insgesamt 57 Tage gedauert. Bekomme ich dann eine Gutschrift anteilig meiner monatlichen Vertragskosten, eine Entschädigung nach Telekommunikationsgesetz § 58 Absatz 3 oder sogar beides? Was muss ich tun, damit ich die Gutschrift und/oder die Entschädigung erhalte?
Dann hätte die Störung insgesamt 57 Tage gedauert.
Bekomme ich dann eine Gutschrift anteilig meiner monatlichen Vertragskosten, eine Entschädigung nach Telekommunikationsgesetz § 58 Absatz 3 oder sogar beides?
Was muss ich tun, damit ich die Gutschrift und/oder die Entschädigung erhalte?
Du hast Anrecht auf die Entschädigung gemäß TKG , gerechnet ab der eigenen Meldung der Störung oder der Betroffenheit in einer Flächenstörung. Und wenn du keine Ersatzlösung des Anbieters in Anspruch genommen hast. Einzufordern nach Störungsbeseitigung.
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vor 9 Monaten
Auch dir ein freundliches Hallo @Florian_25
Hast du von der Telekom eine Ersatzlösung bekommen?
Datenvolumeno.ä.?
Grüßle
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Antwort
von
vor 9 Monaten
Ich bin mir nicht sicher..
mir wurde ein Schnellstartpaket angeboten, dass mir aber, da ich eine 5G -Hybrid Option habe, nicht wirklich helfen würde. Trotz der 5G / LTE Antenne kommt es dennoch zu Verbindungsabbrüchen.
Als ich heute die Störungshotline angerufen hatte, wurde mir am Telefon gesagt, dass ich mir ein Schnellstartpaket holen soll und das mit der 5G Hybrid Option zusammen funktionieren würde. Im Telekom Shop wurde mir dann gesagt, dass dem nicht so sei, also bin ich ohne Schnellstartpaket nach Hause. Zuvor wurde mir auch an der Hotline auch immer mitgeteilt, dass das Schnellstartpaket meine Situation nicht verbessern würde, da ich schon die 5G Hybrid Option habe.
Also wenn die 5G -Hybrid Option (die ja fester Bestandteil meines Tarifs ist) als Ersatzlösung zählt, dann Ja ansonsten Nein.
Antwort
von
vor 9 Monaten
Also wenn die 5G -Hybrid Option (die ja fester Bestandteil meines Tarifs ist) als Ersatzlösung zählt, dann Ja ansonsten Nein.
die zählt nicht als Ersatzlösung sorgt aber dafür, dass kein kompletter Ausfall vorliegt und du damit keinen Anspruch gemäß TKG haben dürftest, meiner Meinung nach.
Aber auch das kann am Ende geklärt werden.
Antwort
von
vor 9 Monaten
mir wurde ein Schnellstartpaket angeboten, dass mir aber, da ich eine 5G -Hybrid Option habe, nicht wirklich helfen würde. Trotz der 5G / LTE Antenne kommt es dennoch zu Verbindungsabbrüchen.
Das wäre dann kein Totalausfall.
Dann gibt es auch nichts.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 9 Monaten
oder sogar beides?
korrekterweise beides.
Die Entschädigung gemäß TKG ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen.
Die Gutschrift der Grundgebühr aus dem Kommunikationsvertrag mit der Telekom, bei der müsstest du dir allerdings die maximal zugeichreten 97 % Verfügbarkeit anrechnen lassen, also theoretisch wäre erst ab dem 12. Tag die Gutschrift möglich.
Also vorerst die Entstörung abwarten und dann meldest du dich wieder, kann gerne auch hier über das Team erfolgen.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 9 Monaten
Also wenn die 5G -Hybrid Option (die ja fester Bestandteil meines Tarifs ist) als Ersatzlösung zählt, dann Ja ansonsten Nein.
die zählt nicht als Ersatzlösung sorgt aber dafür, dass kein kompletter Ausfall vorliegt und du damit keinen Anspruch gemäß TKG haben dürftest, meiner Meinung nach.
Aber auch das kann am Ende geklärt werden.
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vor 9 Monaten
so sieht es aus... sporadische Verbindungsabbrüche sind kein Totalausfall.
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Antwort
von
vor 9 Monaten
@Florian_25
Vielen Dank für deinen Beitrag in unserer Community 🙂
Du hast hier ja bereits tolle Rückmeldungen von den anderen erhalten 🙌🏽 Dass eine Störung aktuell besteht, tut mir natürlich leid 🙏🏽 Eine Entschädigung ist nur bei einem Totalausfall möglich, was bei Abbrüchen aber nicht vorliegt. Du kannst dich gerne nach Behebung der Störung bei uns melden und wir schauen dann bezüglich der Erstattung 👍🏽
Viele Grüße
Timur
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 9 Monaten
@Florian_25
Vielen Dank für deinen Beitrag in unserer Community 🙂
Du hast hier ja bereits tolle Rückmeldungen von den anderen erhalten 🙌🏽 Dass eine Störung aktuell besteht, tut mir natürlich leid 🙏🏽 Eine Entschädigung ist nur bei einem Totalausfall möglich, was bei Abbrüchen aber nicht vorliegt. Du kannst dich gerne nach Behebung der Störung bei uns melden und wir schauen dann bezüglich der Erstattung 👍🏽
Viele Grüße
Timur
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Uneingeloggter Nutzer
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