Gelöst

Telefonanschluss zusammenlegen

vor 4 Jahren

Hallo,

Die Telefonnummern bei meinen Eltern und bei meinen Großeltern die in zwei getrennten Häusern nebeneinander wohnen sollen auf 1. Vertrag bei einem neuen Anbieter portiert werden und beide dann ihre  aktuelle Telefonnummer behalten.

 

Ist es möglich Rufnummern von 2 Haushalten/Verträge auf 1. Vertrag zu Übertragen??

Vielen Dank im Voraus

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vor 4 Jahren

von

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Jahren

      Hallo.

       

      Alleine aus rechtlichen Gründen kann das schon nicht funktionieren.

      Denn bei den Bedingungen für eine erfolgreiche Portierung von Rufnummern ist eine der Regeln, dass der Vertragspartner, egal ob natürliche oder juristische Person, beim alten und neuen Anbieter die selbe Person sein muss.

       

      Daran scheitert es bei deinem Beispiel schon.

      Denn hier haben wir 2 verschiedene Personen beim alten Anbieter, die jeweils einen eigenen Vertrag haben.

      Beim neuen Anbieter wird ja nur einer der beiden Kunde werden.

       

      Der neue Anbieter fragt ja beim alten Anbieter dir Übernahme an, und der alte Anbieter kann die Anfrage nur ablehnen, da er ja sieht, dass da jemand eine Nummer portieren will, der gar nicht bisher der Vertragspartner ist.

       

      Ansonsten halte ich es wie @muc80337_2, wende dich an den neuen Anbieter.

      Es ist dessen Aufgabe die Portierung zu betreuen, nicht die vom abgebenden Anbiteter.

       

      LG, b.schmitz

      1

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      b.schmitz

      Alleine aus rechtlichen Gründen kann das schon nicht funktionieren. Denn bei den Bedingungen für eine erfolgreiche Portierung von Rufnummern ist eine der Regeln, dass der Vertragspartner, egal ob natürliche oder juristische Person, beim alten und neuen Anbieter die selbe Person sein muss.

      Alleine aus rechtlichen Gründen kann das schon nicht funktionieren.

      Denn bei den Bedingungen für eine erfolgreiche Portierung von Rufnummern ist eine der Regeln, dass der Vertragspartner, egal ob natürliche oder juristische Person, beim alten und neuen Anbieter die selbe Person sein muss.

      b.schmitz

      Alleine aus rechtlichen Gründen kann das schon nicht funktionieren.

      Denn bei den Bedingungen für eine erfolgreiche Portierung von Rufnummern ist eine der Regeln, dass der Vertragspartner, egal ob natürliche oder juristische Person, beim alten und neuen Anbieter die selbe Person sein muss.


      Jein.

      Du beschreibst den Standard-Portierungsvorgang und da stimmt natürlich was Du sagst.

      Aber wie schon geschrieben muss der neue Anbieter sagen was er da hinbekommt oder auch nicht.

      EIN wichtiger Aspekt wo die Bundesnetzagentur klar in die Suppe spucken könnte: wenn eine innig geliebte kurze Rufnummer im Spiel ist.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

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