Telefonische Beratung, objektiv ungeeigneter Tarif, keine inhaltliche Stellungnahme der Telekom?
vor 21 Tagen
Hallo zusammen,
ich möchte hier einen Fall schildern, bei dem es um die Frage geht, ob eine Beratung beim Tarifwechsel objektiv bedarfsgerecht war.
Im Februar 2025 wurde im Rahmen eines Tarifchecks (eigentlich wollte ich nur Probleme mit meinem Router melden) telefonisch vorgeschlagen, mich aufgrund „neuer Glasfasertechnik“ in einen leistungsstärkeren Tarif einzustufen.
Mir wurde gesagt:
bessere Leistung
drei Monate rabattiert
anschließend derselbe Preis wie mein bisheriger Tarif (MagentaZuhause L)
Auf dieser Grundlage habe ich der Umstellung zugestimmt.
Ich lebe allein in einer ca. 50 qm Wohnung. Eine besondere Nutzung (Homeoffice mit Großdatenmengen o.ä.) liegt nicht vor.
Nach Vertragsumstellung erhielt ich zusätzlich einen WLAN-Verstärker, den ich umgehend zurückgesendet habe, da dieser in meiner Wohnsituation nicht erforderlich ist. Die Telekom hat hierfür inzwischen eine Gutschrift erteilt.
Nach Ablauf der Rabattphase stellte ich fest, dass der Tarif (MagentaZuhause XL) deutlich teurer ist als mein vorheriger Tarif.
Wichtig:
Ich habe mich nicht bewusst für einen „höheren“ Tarif entschieden, sondern bin davon ausgegangen, dass mir im Rahmen des Tarifchecks ein gleichwertiger, aber technisch aktualisierter Tarif empfohlen wird.
Der Einwand „man hätte ja die Unterlagen prüfen müssen“ greift aus meiner Sicht zu kurz.
Wenn eine persönliche Beratung erfolgt und konkrete Aussagen zu Preis und Leistung gemacht werden, darf man als Kunde grundsätzlich darauf vertrauen, dass diese Angaben zutreffen. Eine Beratung soll gerade dazu dienen, technische und tarifliche Details korrekt einzuordnen.
Meine zentrale Frage ist daher:
Wie bewertet die Community folgenden Punkt:
Ist es bei einem Einpersonenhaushalt in einer kleinen Wohnung als bedarfsgerecht anzusehen, einen XL-Tarif mit entsprechend hoher Bandbreite zu empfehlen, wenn objektiv deutlich geringere Bandbreiten ausreichend wären?
Ich habe die Telekom mehrfach um eine inhaltliche Stellungnahme zur ursprünglichen Bedarfsanalyse gebeten. Bisher erhalte ich ausschließlich Antworten zur abgelaufenen Widerrufsfrist, jedoch keine Aussage zur Qualität der Beratung.
Mich interessiert auch insbesondere:
Wird bei einem Tarifcheck üblicherweise eine dokumentierte Bedarfsanalyse durchgeführt?
Wie wird entschieden, ob ein XL-Tarif objektiv sinnvoll ist?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Ich möchte hier keine emotionale Diskussion führen, sondern klären, ob die Empfehlung eines objektiv überdimensionierten Tarifs als ordnungsgemäße Beratung angesehen werden kann.
Viele Grüße
My
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vor 21 Tagen
@MySt72
0
vor 21 Tagen
Wird bei einem Tarifcheck üblicherweise eine dokumentierte Bedarfsanalyse durchgeführt?
Hallo zusammen,
ich möchte hier einen Fall schildern, bei dem es um die Frage geht, ob eine Beratung beim Tarifwechsel objektiv bedarfsgerecht war.
Im Februar 2025 wurde im Rahmen eines Tarifchecks (eigentlich wollte ich nur Probleme mit meinem Router melden) telefonisch vorgeschlagen, mich aufgrund „neuer Glasfasertechnik“ in einen leistungsstärkeren Tarif einzustufen.
Mir wurde gesagt:
bessere Leistung
drei Monate rabattiert
anschließend derselbe Preis wie mein bisheriger Tarif (MagentaZuhause L)
Auf dieser Grundlage habe ich der Umstellung zugestimmt.
Ich lebe allein in einer ca. 50 qm Wohnung. Eine besondere Nutzung (Homeoffice mit Großdatenmengen o.ä.) liegt nicht vor.
Nach Vertragsumstellung erhielt ich zusätzlich einen WLAN-Verstärker, den ich umgehend zurückgesendet habe, da dieser in meiner Wohnsituation nicht erforderlich ist. Die Telekom hat hierfür inzwischen eine Gutschrift erteilt.
Nach Ablauf der Rabattphase stellte ich fest, dass der Tarif (MagentaZuhause XL) deutlich teurer ist als mein vorheriger Tarif.
Wichtig:
Ich habe mich nicht bewusst für einen „höheren“ Tarif entschieden, sondern bin davon ausgegangen, dass mir im Rahmen des Tarifchecks ein gleichwertiger, aber technisch aktualisierter Tarif empfohlen wird.
Der Einwand „man hätte ja die Unterlagen prüfen müssen“ greift aus meiner Sicht zu kurz.
Wenn eine persönliche Beratung erfolgt und konkrete Aussagen zu Preis und Leistung gemacht werden, darf man als Kunde grundsätzlich darauf vertrauen, dass diese Angaben zutreffen. Eine Beratung soll gerade dazu dienen, technische und tarifliche Details korrekt einzuordnen.
Meine zentrale Frage ist daher:
Wie bewertet die Community folgenden Punkt:
Ist es bei einem Einpersonenhaushalt in einer kleinen Wohnung als bedarfsgerecht anzusehen, einen XL-Tarif mit entsprechend hoher Bandbreite zu empfehlen, wenn objektiv deutlich geringere Bandbreiten ausreichend wären?
Ich habe die Telekom mehrfach um eine inhaltliche Stellungnahme zur ursprünglichen Bedarfsanalyse gebeten. Bisher erhalte ich ausschließlich Antworten zur abgelaufenen Widerrufsfrist, jedoch keine Aussage zur Qualität der Beratung.
Mich interessiert auch insbesondere:
Wird bei einem Tarifcheck üblicherweise eine dokumentierte Bedarfsanalyse durchgeführt?
Wie wird entschieden, ob ein XL-Tarif objektiv sinnvoll ist?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Ich möchte hier keine emotionale Diskussion führen, sondern klären, ob die Empfehlung eines objektiv überdimensionierten Tarifs als ordnungsgemäße Beratung angesehen werden kann.
Viele Grüße
My
Nein, wer sollte das tun?
Das kannst ja nur Du beurteilen.
Ob der Geschwindigkeitsunterschied relevant ist ist subjektiv.
Wie wird entschieden, ob ein XL-Tarif objektiv sinnvoll ist?
Hallo zusammen,
ich möchte hier einen Fall schildern, bei dem es um die Frage geht, ob eine Beratung beim Tarifwechsel objektiv bedarfsgerecht war.
Im Februar 2025 wurde im Rahmen eines Tarifchecks (eigentlich wollte ich nur Probleme mit meinem Router melden) telefonisch vorgeschlagen, mich aufgrund „neuer Glasfasertechnik“ in einen leistungsstärkeren Tarif einzustufen.
Mir wurde gesagt:
bessere Leistung
drei Monate rabattiert
anschließend derselbe Preis wie mein bisheriger Tarif (MagentaZuhause L)
Auf dieser Grundlage habe ich der Umstellung zugestimmt.
Ich lebe allein in einer ca. 50 qm Wohnung. Eine besondere Nutzung (Homeoffice mit Großdatenmengen o.ä.) liegt nicht vor.
Nach Vertragsumstellung erhielt ich zusätzlich einen WLAN-Verstärker, den ich umgehend zurückgesendet habe, da dieser in meiner Wohnsituation nicht erforderlich ist. Die Telekom hat hierfür inzwischen eine Gutschrift erteilt.
Nach Ablauf der Rabattphase stellte ich fest, dass der Tarif (MagentaZuhause XL) deutlich teurer ist als mein vorheriger Tarif.
Wichtig:
Ich habe mich nicht bewusst für einen „höheren“ Tarif entschieden, sondern bin davon ausgegangen, dass mir im Rahmen des Tarifchecks ein gleichwertiger, aber technisch aktualisierter Tarif empfohlen wird.
Der Einwand „man hätte ja die Unterlagen prüfen müssen“ greift aus meiner Sicht zu kurz.
Wenn eine persönliche Beratung erfolgt und konkrete Aussagen zu Preis und Leistung gemacht werden, darf man als Kunde grundsätzlich darauf vertrauen, dass diese Angaben zutreffen. Eine Beratung soll gerade dazu dienen, technische und tarifliche Details korrekt einzuordnen.
Meine zentrale Frage ist daher:
Wie bewertet die Community folgenden Punkt:
Ist es bei einem Einpersonenhaushalt in einer kleinen Wohnung als bedarfsgerecht anzusehen, einen XL-Tarif mit entsprechend hoher Bandbreite zu empfehlen, wenn objektiv deutlich geringere Bandbreiten ausreichend wären?
Ich habe die Telekom mehrfach um eine inhaltliche Stellungnahme zur ursprünglichen Bedarfsanalyse gebeten. Bisher erhalte ich ausschließlich Antworten zur abgelaufenen Widerrufsfrist, jedoch keine Aussage zur Qualität der Beratung.
Mich interessiert auch insbesondere:
Wird bei einem Tarifcheck üblicherweise eine dokumentierte Bedarfsanalyse durchgeführt?
Wie wird entschieden, ob ein XL-Tarif objektiv sinnvoll ist?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Ich möchte hier keine emotionale Diskussion führen, sondern klären, ob die Empfehlung eines objektiv überdimensionierten Tarifs als ordnungsgemäße Beratung angesehen werden kann.
Viele Grüße
My
Das ist nicht möglich, s.o.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Hallo zusammen,
ich möchte hier einen Fall schildern, bei dem es um die Frage geht, ob eine Beratung beim Tarifwechsel objektiv bedarfsgerecht war.
Im Februar 2025 wurde im Rahmen eines Tarifchecks (eigentlich wollte ich nur Probleme mit meinem Router melden) telefonisch vorgeschlagen, mich aufgrund „neuer Glasfasertechnik“ in einen leistungsstärkeren Tarif einzustufen.
Mir wurde gesagt:
bessere Leistung
drei Monate rabattiert
anschließend derselbe Preis wie mein bisheriger Tarif (MagentaZuhause L)
Auf dieser Grundlage habe ich der Umstellung zugestimmt.
Ich lebe allein in einer ca. 50 qm Wohnung. Eine besondere Nutzung (Homeoffice mit Großdatenmengen o.ä.) liegt nicht vor.
Nach Vertragsumstellung erhielt ich zusätzlich einen WLAN-Verstärker, den ich umgehend zurückgesendet habe, da dieser in meiner Wohnsituation nicht erforderlich ist. Die Telekom hat hierfür inzwischen eine Gutschrift erteilt.
Nach Ablauf der Rabattphase stellte ich fest, dass der Tarif (MagentaZuhause XL) deutlich teurer ist als mein vorheriger Tarif.
Wichtig:
Ich habe mich nicht bewusst für einen „höheren“ Tarif entschieden, sondern bin davon ausgegangen, dass mir im Rahmen des Tarifchecks ein gleichwertiger, aber technisch aktualisierter Tarif empfohlen wird.
Der Einwand „man hätte ja die Unterlagen prüfen müssen“ greift aus meiner Sicht zu kurz.
Wenn eine persönliche Beratung erfolgt und konkrete Aussagen zu Preis und Leistung gemacht werden, darf man als Kunde grundsätzlich darauf vertrauen, dass diese Angaben zutreffen. Eine Beratung soll gerade dazu dienen, technische und tarifliche Details korrekt einzuordnen.
Meine zentrale Frage ist daher:
Wie bewertet die Community folgenden Punkt:
Ist es bei einem Einpersonenhaushalt in einer kleinen Wohnung als bedarfsgerecht anzusehen, einen XL-Tarif mit entsprechend hoher Bandbreite zu empfehlen, wenn objektiv deutlich geringere Bandbreiten ausreichend wären?
Ich habe die Telekom mehrfach um eine inhaltliche Stellungnahme zur ursprünglichen Bedarfsanalyse gebeten. Bisher erhalte ich ausschließlich Antworten zur abgelaufenen Widerrufsfrist, jedoch keine Aussage zur Qualität der Beratung.
Mich interessiert auch insbesondere:
Wird bei einem Tarifcheck üblicherweise eine dokumentierte Bedarfsanalyse durchgeführt?
Wie wird entschieden, ob ein XL-Tarif objektiv sinnvoll ist?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Ich möchte hier keine emotionale Diskussion führen, sondern klären, ob die Empfehlung eines objektiv überdimensionierten Tarifs als ordnungsgemäße Beratung angesehen werden kann.
Viele Grüße
My
Ich nicht, andere evtl. schon.
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vor 21 Tagen
@MySt72 "
Wie bewertet die Community folgenden Punkt:
Ist es bei einem Einpersonenhaushalt in einer kleinen Wohnung als bedarfsgerecht anzusehen, einen XL-Tarif mit entsprechend hoher Bandbreite zu empfehlen, wenn objektiv deutlich geringere Bandbreiten ausreichend wären?
"
Woher soll Dein Telefonkontakt wissen
Bischen blöd gelaufen, wenn ein solches Angebot im Zuge einer Störungsbeseitigung gemacht wird, besser wäre hinterher', aber die Telefonagenten sollen natürlich auch 'verkaufen'. Und Du darfst die Auftragsbestätigung lesen und den ggf. unerwünschten Auftrag widerrufen.
Ich sage nur 'Mündige Vertragspartner'.
0
vor 21 Tagen
Ist es bei einem Einpersonenhaushalt in einer kleinen Wohnung als bedarfsgerecht anzusehen, einen XL-Tarif mit entsprechend hoher Bandbreite zu empfehlen, wenn objektiv deutlich geringere Bandbreiten ausreichend wären?
Hallo zusammen,
ich möchte hier einen Fall schildern, bei dem es um die Frage geht, ob eine Beratung beim Tarifwechsel objektiv bedarfsgerecht war.
Im Februar 2025 wurde im Rahmen eines Tarifchecks (eigentlich wollte ich nur Probleme mit meinem Router melden) telefonisch vorgeschlagen, mich aufgrund „neuer Glasfasertechnik“ in einen leistungsstärkeren Tarif einzustufen.
Mir wurde gesagt:
bessere Leistung
drei Monate rabattiert
anschließend derselbe Preis wie mein bisheriger Tarif (MagentaZuhause L)
Auf dieser Grundlage habe ich der Umstellung zugestimmt.
Ich lebe allein in einer ca. 50 qm Wohnung. Eine besondere Nutzung (Homeoffice mit Großdatenmengen o.ä.) liegt nicht vor.
Nach Vertragsumstellung erhielt ich zusätzlich einen WLAN-Verstärker, den ich umgehend zurückgesendet habe, da dieser in meiner Wohnsituation nicht erforderlich ist. Die Telekom hat hierfür inzwischen eine Gutschrift erteilt.
Nach Ablauf der Rabattphase stellte ich fest, dass der Tarif (MagentaZuhause XL) deutlich teurer ist als mein vorheriger Tarif.
Wichtig:
Ich habe mich nicht bewusst für einen „höheren“ Tarif entschieden, sondern bin davon ausgegangen, dass mir im Rahmen des Tarifchecks ein gleichwertiger, aber technisch aktualisierter Tarif empfohlen wird.
Der Einwand „man hätte ja die Unterlagen prüfen müssen“ greift aus meiner Sicht zu kurz.
Wenn eine persönliche Beratung erfolgt und konkrete Aussagen zu Preis und Leistung gemacht werden, darf man als Kunde grundsätzlich darauf vertrauen, dass diese Angaben zutreffen. Eine Beratung soll gerade dazu dienen, technische und tarifliche Details korrekt einzuordnen.
Meine zentrale Frage ist daher:
Wie bewertet die Community folgenden Punkt:
Ist es bei einem Einpersonenhaushalt in einer kleinen Wohnung als bedarfsgerecht anzusehen, einen XL-Tarif mit entsprechend hoher Bandbreite zu empfehlen, wenn objektiv deutlich geringere Bandbreiten ausreichend wären?
Ich habe die Telekom mehrfach um eine inhaltliche Stellungnahme zur ursprünglichen Bedarfsanalyse gebeten. Bisher erhalte ich ausschließlich Antworten zur abgelaufenen Widerrufsfrist, jedoch keine Aussage zur Qualität der Beratung.
Mich interessiert auch insbesondere:
Wird bei einem Tarifcheck üblicherweise eine dokumentierte Bedarfsanalyse durchgeführt?
Wie wird entschieden, ob ein XL-Tarif objektiv sinnvoll ist?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Ich möchte hier keine emotionale Diskussion führen, sondern klären, ob die Empfehlung eines objektiv überdimensionierten Tarifs als ordnungsgemäße Beratung angesehen werden kann.
Viele Grüße
My
Natürlich kann so ein Tarif empfohlen werden, du musst ihn ja nicht nehmen.
wir waren bei dem Telefonat nicht dabei und auf Grund einer einseitigen Schilderung bilde ich mir kein Urteil.
Fakt ist, du hast eine schriftliche Auftragsbestätigung mit allen Konditionen bekommen. Du hättest innerhalb von 14 Tagen widerrufen können.
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vor 21 Tagen
Ist es bei einem Einpersonenhaushalt in einer kleinen Wohnung als bedarfsgerecht anzusehen, einen XL-Tarif mit entsprechend hoher Bandbreite zu empfehlen, wenn objektiv deutlich geringere Bandbreiten ausreichend wären?
Hallo zusammen,
ich möchte hier einen Fall schildern, bei dem es um die Frage geht, ob eine Beratung beim Tarifwechsel objektiv bedarfsgerecht war.
Im Februar 2025 wurde im Rahmen eines Tarifchecks (eigentlich wollte ich nur Probleme mit meinem Router melden) telefonisch vorgeschlagen, mich aufgrund „neuer Glasfasertechnik“ in einen leistungsstärkeren Tarif einzustufen.
Mir wurde gesagt:
bessere Leistung
drei Monate rabattiert
anschließend derselbe Preis wie mein bisheriger Tarif (MagentaZuhause L)
Auf dieser Grundlage habe ich der Umstellung zugestimmt.
Ich lebe allein in einer ca. 50 qm Wohnung. Eine besondere Nutzung (Homeoffice mit Großdatenmengen o.ä.) liegt nicht vor.
Nach Vertragsumstellung erhielt ich zusätzlich einen WLAN-Verstärker, den ich umgehend zurückgesendet habe, da dieser in meiner Wohnsituation nicht erforderlich ist. Die Telekom hat hierfür inzwischen eine Gutschrift erteilt.
Nach Ablauf der Rabattphase stellte ich fest, dass der Tarif (MagentaZuhause XL) deutlich teurer ist als mein vorheriger Tarif.
Wichtig:
Ich habe mich nicht bewusst für einen „höheren“ Tarif entschieden, sondern bin davon ausgegangen, dass mir im Rahmen des Tarifchecks ein gleichwertiger, aber technisch aktualisierter Tarif empfohlen wird.
Der Einwand „man hätte ja die Unterlagen prüfen müssen“ greift aus meiner Sicht zu kurz.
Wenn eine persönliche Beratung erfolgt und konkrete Aussagen zu Preis und Leistung gemacht werden, darf man als Kunde grundsätzlich darauf vertrauen, dass diese Angaben zutreffen. Eine Beratung soll gerade dazu dienen, technische und tarifliche Details korrekt einzuordnen.
Meine zentrale Frage ist daher:
Wie bewertet die Community folgenden Punkt:
Ist es bei einem Einpersonenhaushalt in einer kleinen Wohnung als bedarfsgerecht anzusehen, einen XL-Tarif mit entsprechend hoher Bandbreite zu empfehlen, wenn objektiv deutlich geringere Bandbreiten ausreichend wären?
Ich habe die Telekom mehrfach um eine inhaltliche Stellungnahme zur ursprünglichen Bedarfsanalyse gebeten. Bisher erhalte ich ausschließlich Antworten zur abgelaufenen Widerrufsfrist, jedoch keine Aussage zur Qualität der Beratung.
Mich interessiert auch insbesondere:
Wird bei einem Tarifcheck üblicherweise eine dokumentierte Bedarfsanalyse durchgeführt?
Wie wird entschieden, ob ein XL-Tarif objektiv sinnvoll ist?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Ich möchte hier keine emotionale Diskussion führen, sondern klären, ob die Empfehlung eines objektiv überdimensionierten Tarifs als ordnungsgemäße Beratung angesehen werden kann.
Viele Grüße
My
Klar .. warum nicht?
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vor 21 Tagen
Hallo und willkommen @MySt72,
vielen Dank für ihren ersten Beitrag in unserer Telekom hilft Community und für Ihre ausführliche Darstellung.
Es ist absolut nachvollziehbar, dass Sie eine objektive und persönliche Bedarfsanalyse erwarten, insbesondere bei einem Tarifcheck. In der Beratung sollte immer auf Ihre individuellen Bedürfnisse (z.B. Personenanzahl im Haushalt, typische Nutzung) eingegangen werden. Der Umfang und die Tiefe der Bedarfsanalyse hängt teilweise auch vom Gesprächsverlauf ab. Ziel ist es immer, eine möglichst passgenaue Empfehlung auszusprechen.
Viele Grüße
Florian
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von
vor 20 Tagen
@MySt72 Von was träumst Du eigentlich nachts?
von
vor 19 Tagen
@wolliballa Von einer Zukunft, in der Beratungen wieder durch Kompetenz auffallen und nicht durch Zwischenrufe aus dem Off.
von
vor 19 Tagen
@MySt72 Wünschenswert. Aber keine Massenrealität. Und möglicherweise nicht bezahlbar.
Also besser lernen, mit den Unzulänglichkeiten zu leben.
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