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Google stoppt angeblich Zusammenarbeit mit Huawei - Stellungnahme der Telekom?
6 years ago
Siehe:
und
Demnach wären ohne Play-Store, ohne Google-Apps etc. die Huawei-Geräte zu stark in der Funktionalität eingeschränkt um noch weiter benutzen zu können. Sollte das stimmen, steht wohl der größte Smarthone-Garantiefall auch für die Telekom bevor:
- Wird die Telekom alle von der Telekom verkauften Huawei Smartphones der letzten 2 Jahre zurücknehmen und die Kosten vollkommen erstatten? Wie wäre der Ablauf?
- Wird die Telekom ab sofort alle Huawei-Smartphones aus dem Verkauf nehmen?
Ich hoffe, dass es nicht soweit kommen wird, da ich mit meinem P30 Pro sehr zufrieden bin.
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Castiel
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Julia S.
6 years ago
Die Telekom antwortet auf Twitter Leuten zu der Thematik folgendes:
"Die Deutsche Telekom beteiligt sich nicht an Spekulationen rund um den angekündigten Ausschluss des Smartphone-Herstellers Huawei vom Betriebssystem Android. Wir stehen sowohl mit Google als auch Huawei in Kontakt. Wir werden unsere Kunden informieren,sobald wir nähere Einzelheiten kennen und wissen, was diese bedeuten."
Ein anderer User schreibt: "Hey Telekom-hilft macht es Sinn die Huawei Phones weiterhin so prominent zu bewerben? Nehmt ihr die zurück wenn die Teile quasi nutzlos sind?
Darauf die Antwort: "Inwieweit sie dadurch "nutzlos" wären, sei dahingestellt. Du hast zum Zeitpunkt des Kaufs ein vollumfänglich funktionierendes Huawei Gerät erworben. Deswegen hast du nach aktuellem Stand kein Wandlungsrecht/Recht auf Umtausch der Huawei Endgeräte."
In diesem Thread wird von @René J. ja auch noch mal alles wichtige dazu erklärt.
VG
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Stefan
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Castiel
6 years ago
bitte mir die Gesetzestexte schicken, dass die Gewährleistung nur nur ein Tag sein soll inzwischen. Da bin ich sehr gespannt!
die Gewährleistung ist zwei Jahre. sie bezieht sich aber ausschließlich auf Fehler die schon am Tag des Kaufs vorhanden waren.
Etwa wenn eine Klebestelle beim Kauf nicht ordnungsgemäß hergestellt war und diese sich dann innerhalb von zwei jahren löst, dann ist dies ein Gewährleistungsmangel.
Ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel muss bei Gefahrenübergang (also meist nach § 446 BGB bei Übergabe der Sache) vorliegen (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB); jedoch können auch später auftretende Defekte Sachmängel sein, wenn sie schon bei Gefahrübergang „im Keim“ angelegt waren (so genannte Keimtheorie). Beim Kauf von Verbrauchsgütern (= beweglichen Sachen) sieht das Gesetz (§ 477 BGB) als grundsätzliche Beweiserleichterung für Verbraucher vor, dass ein Mangel, der sich innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang zeigt, bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein dürfte (Beweislastumkehr), es sei denn, das Gegenteil wäre offensichtlich.
So und nun beschreibe mal, welchen Mangel das Gerät bei Gefahrenübergang hatte.
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Carolin L.
Telekom hilft Team
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Castiel
6 years ago
Hallo und guten Abend, @imperatormaximus.

Schau doch sehr gerne in unserem Beitrag zu dem Thema vorbei.
Wenn wir neue konkrete Informationen haben, halten wir euch dort sehr gerne auf dem Laufenden.
Bis dahin wünsche ich dir noch einen schönen und hoffentlich entspannten Abend.
Freundliche Grüße
Carolin K.
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Castiel
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Castiel
6 years ago
@imperatormaximus
gibt mittlerweile genügend Artikel auch was das Rückgaberecht anbelangt so z.B. hier oder hier ob es dir letztenendes gefällt oder nicht du wirst dich damit abfinden müssen.
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Castiel
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Carolin L.
Telekom hilft Team
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Carolin L.
6 years ago
Hallo und guten Abend, @imperatormaximus.

Schau doch sehr gerne in unserem Beitrag zu dem Thema vorbei.
Wenn wir neue konkrete Informationen haben, halten wir euch dort sehr gerne auf dem Laufenden.
Bis dahin wünsche ich dir noch einen schönen und hoffentlich entspannten Abend.
Freundliche Grüße
Carolin K.
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